Was ist IPSC?
IPSC = International Practical Shooting Confederation
Geschichte
Die IPSC wurde im Mai 1976 auf der International Pistol Conference in Columbia (Missouri) gegründet. Colonel Jeff Cooper war der erste IPSC-Präsident. Als Maximen des praktischen Schießens wurden damals Präzision, Kraft und Schnelligkeit gefordert, und daraus das Motto DVC (lateinisch Diligentia, Vis, Celeritas) gebildet.
Klassen
Innerhalb dieser Sportart werden folgende Klassen (Divisions) unterschieden:
Standard:
Die Standard-Klasse ist die älteste der fünf IPSC-Kurzwaffen-Klassen und erlaubt dem Schützen, Pistolen ab Kaliber 9mm zu benutzen. Weitere Einschränkungen: Es sind keine optischen oder elektronischen Visierhilfen erlaubt, sondern lediglich das so genannte offene Visier (Kimme und Korn). Zudem muss die Waffe mit eingeführtem Magazin in einen Kasten mit den Innenabmessungen 225 x 150 x 45mm passen.
In der Standard-Klasse werden meist nur starke Kaliber (ab .40 S&W) geschossen, deren Geschossenergie den so genannten Major-Faktor erreicht. Damit erhält der Schütze in der mittleren und äußeren Trefferzone jeweils einen Wertungspunkt mehr als bei der Minor-Wertung.
Revolver:
Für Wettkämpfe dieser Klasse sind lediglich Revolver in Kalibern ab 9mm zugelassen. Pro Trommel dürfen maximal nur sechs Schuss abgegeben werden, bevor nachgeladen wird. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Revolver des Schützen um ein Modell mit sieben oder mehr Patronenkammern handelt. Verboten sind darüber hinaus elektronische oder optische Visierhilfen (Leuchtpunkt-Visiere, Zielfernrohre) sowie Gewichte und andere Modifikationen, die den Hochschlag der Waffe vermindern.
Open:
In der Open-Klasse sind nahezu alle modifizierten Revolver sowie Selbstladepistolen ab Kaliber 9 x 19 mm mit beliebigen Visierungen und Modifikationen zugelassen. Sie bietet dem Schützen im Gegensatz zur streng reglementierten Production-Klasse fast unbeschränkte Möglichkeiten, seine Waffe an seine persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Um den so genannten Major-Faktor zu erreichen, werden meist die Kaliber .38 Super Auto oder sehr stark geladene 9-mm-Patronen geschossen. Für die Major-Wertung wird in der Open-Klasse ein Power Factor von mindestens 160 benötigt.
Häufige Modifikationen an Waffen aus der Open-Klasse sind verlängerte Läufe mit Laufgewichten vorn, Kompensator-Bohrungen im Lauf (Reduzierung des Hochschlags), optische Zieleinrichtungen (Leuchtpunktvisiere) und besonders leichtgängige Abzüge. Magazine hingegen sind auf eine Gesamtlänge von 170mm beschränkt, um zu verhindern, dass Schützen mit überdimensioniert großen Magazinen antreten.
Production:
In der IPSC Production Division sind nur Pistolen zugelassen, die in der Production Division List genannt sind. Dabei handelt es sich meist um Modelle, die auch bei Polizei, Militär und Sicherheitsbehörden als Dienstwaffen verwendet wurden oder werden. Modifikationen sind nur sehr begrenzt zulässig, so dürfen lediglich Zubehörteile des Herstellers verwendet werden, die auch als Option für Neuwaffen angeboten werden. Eine Beschränkung der Magazinkapazität besteht nicht, jedoch dürfen die Magazine beim Start nur mit 15 Patronen geladen sein.
Gewertet wird hier ausschließlich in der Minor-Klasse, unabhängig vom Power Factor und Kaliber, der Mindest-Power-Factor liegt jedoch bei 125.
Zudem muss der erste Schuss per Spannabzug (Double Action) abgegeben werden und das Abzugsgewicht für diesen Schuss muss über 2,27 kg (5 lbs) liegen. Dementsprechend sind Single-Action-Only-Waffen nicht zulässig, wohl aber Double-Action-Only-Waffen oder Waffen mit Safe-Action-Abzug wie zum Beispiel die Glock 17, wenngleich dann natürlich eine ganze Stage mit dem Abzugsgewicht über 2,27 kg geschossen werden muss, da keinerlei Wechsel vom Double-Action in den Single-Action Modus stattfindet.
Modified:
Für die IPSC Modified Division sind Pistolen zugelassen, deren Modifikationen zwischen reiner Serienware und den relativ freien Tuning-Möglichkeiten der Open-Klasse liegen. Erlaubt ist praktisch alles, solange die Pistole mit eingeschobenem Magazin das Kastenmaß (siehe Standard) einhält.
Langwaffen:
Seit 2005 ist auch in der Bundesrepublik eine Sportordnung für IPSC-Schießen mit Langwaffen genehmigt.
AIPSC:
Airsoft-IPSC ist eine Variante von IPSC, die ausschließlich mit Softairwaffen geschossen wird. Diese Variante erfreut sich vor allem in Ländern mit sehr restriktiven Waffengesetzen zunehmender Beliebtheit. Exemplarisch seien hier Großbritannien, China und Japan genannt. Seit dem 4. Oktober 2008 ist Airsoft-IPSC in das offizielle Sporthandbuch des BDS (Bund Deutscher Schützen) aufgenommen und somit eine anerkannte Sportart in Deutschland.
KK-IPSC:
Zur deutschen Meisterschaft 2008 wurde für Deutschland ein zusätzliches vorübergehendes Regelwerk für Kleinkaliber-IPSC geschaffen, das sich in Standard- und Open-Division gliedert. In beiden Divisions wurde vorerst eine Magazinkapazität von maximal 10 Patronen festgelegt. Da die Teilnehmerzahlen in den KK-Disziplinen bisher unten den Erwartungen liegen, und die Disziplinen kaum von Junioren, sondern hauptsächlich von erfahrenen Schützen aus dem Großkaliberbereich genutzt werden, ist die Zukunft des KK-IPSC unter den IPSC-Schützen umstritten. International gibt es kein KK-IPSC.
Zugang zum IPSC-Schießen/Sicherheits- und Regeltest (SuRT)
Der IPSC-Weltverband überlässt es den einzelnen Mitgliedsregionen (Ländern), den Zugang zum IPSC-Schießen zu organisieren.
In Deutschland ist für die Teilnahme am IPSC-Schießen die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sportschützen (BDS) erforderlich, sowie das vorherigen Bestehen eines Sicherheits- und Regeltests (SuRT), der durch den BDS organisiert und von erfahrenen Ausbildern durchgeführt wird.
Der SuRT besteht aus theoretischem Unterricht in den relevanten Sicherheits- und Sportregeln, einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung:
Fragebogen zu Sicherheit, Verhalten, Ablaufregeln und Punktewertung.
Praktische Prüfung:
Schießen einer Stage (Übung) unter Wettkampfbedingungen mit dem Prüfer als Range Officer ("Schiedsrichter"). Bewertungskriterien sind die erfolgreiche Einhaltung von Sicherheitsregeln bei Waffenhandhabung, Einhaltung der Regeln der BDS-Sportordnung für das IPSC-Schießen (Ablauf, Ausrüstung, sichere Handhabung der Waffe und sonstiger Ausrüstung).
Der zukünftige IPSC-Sportschütze legt damit Zeugnis ab, dass er die Regeln des IPSC-Sportes verinnerlicht hat und den sicheren, praktischen Umgang mit der Waffe beherrscht. Dies ist wichtig, da Sicherheit beim Schießsport oberste Priorität hat. So wird garantiert, dass die Teilnehmer eine Mindestqualifikation besitzen, die es erlaubt, dass IPSC-Turniere sicher, sportlich und waffenrechtlich korrekt durchgeführt werden können.
Kritik am Schießen nach IPSC / Politik
Der Schießsport gemäß IPSC-Richtlinien ist in Folge von Amokläufen mit Sportwaffen in die Kritik geraten. In Deutschland wird im Zuge der Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts seit dem Frühjahr 2009 eine genauere Beobachtung oder ein Verbot des IPSC-Schießen diskutiert.
Herr Otto Obermeyer, ehemaliger Präsident des Bundes Deutscher Sportschützen, kritisiert am IPSC-Schießen:
Zu seiner Zeit als Präsident des BDS hatte Obermeyer hingegen noch für IPSC als Schießsport geworben. Er war um 1980 mitverantwortlich für die Einführung von IPSC als Sport in Deutschland. Noch 1993 verfasste er einen entsprechenden Artikel im Deutschen Waffen-Journal.
Die Rede von Herrn Obermeyer anlässlich der Siegerehrung der ersten Deutschen Meisterschaft im IPSC-Schießen 1990 klingt jedenfalls ganz anders:
"Ich bin sehr stolz darauf, dass wir im BDS die erste Deutsche Meisterschaft im IPSC-Schießen durchführen konnten.
1987 als ich den BDS quasi als Präsident übernommen habe, habe ich ganz vorn als ein wichtiges Ziel hingestellt, das IPSC-Schießen in Deutschland salonfähig zu machen. Sie alle wissen wie schwierig so was ist, aber ich glaube, wir sind diesem Ziel sehr sehr nahe gekommen, auch wenn noch einige Polizeibehörden in Deutschland das anders sehen.
Aber ich bin da eigentlich sehr optimistisch und wenn wir durch Europa nicht irgendwelche Rückschläge erfahren, gehe ich davon aus, dass in ein, zwei, drei Jahren das IPSC-Schießen in Deutschland geschossen wird, ganz normal wie jedes andere Schießen auch."
IPSC wurde in den Jahren 2004/2005 vom Bundesverwaltungsamt als Sportart anerkannt. Im Gegensatz zum Combat Shooting (Kampfmäßiges Schießen) der Polizei und des Militärs ist dem Schützen beim IPSC vor dem Betreten der Schießbahn die Lage der einzelnen Ziele und der Ablauf der Übung bekannt, das Schießen aus der Deckung heraus kommt ebenso nicht vor wie das Abgeben ungezielter Schüsse (sog. Deutschüsse) und das Schießen im Laufen. Beim IPSC-Schießen werden keine menschlichen Silhouetten oder Abbilder als Ziele benutzt und das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen ist ausschließlich aktiven Angehörigen der Streitkräfte und der Polizei erlaubt. Für alle anderen ist Zivilkleidung vorgeschrieben. Bei Wettkämpfen entscheidet im Zweifel der Veranstalter (Match Director), ob Bekleidungsteile als verbotene Uniform zu werten sind. Außerdem sind militärische Ausrüstungsgegenstände wie zum Beispiel taktische Oberschenkelholster verboten.
Auf der anderen Seite wird IPSC, insbesondere in den Vereinigten Staaten, gerade deshalb kritisiert, weil es sich zu einer reinen Sportart entwickelt habe, die mit dem praktischen Einsatz von Schusswaffen zur Selbstverteidigung nurmehr wenig gemein habe. Aus diesem Gedanken heraus entstand eine neue Disziplin IDPA, die wesentlich strengere Maßstäbe an die praktische Verwendbarkeit von Ausrüstung und Techniken anlegt.
Die Bundesregierung veröffentlichte im Februar 2010 eine Stellungnahme zur aktuellen waffenrechtlichen Situation, in der insbesondere das IPSC-Schießen überprüft wurde. Die Stellungnahme legt dar, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf IPSC-Schießen oder legalen Privatbesitz von Schußwaffen gibt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu allen
Aspekten des interessanten IPSC-Sports:
