Auch wenn das deutsche Waffengesetz im internationalen Vergleich sehr streng ist und nur wenig …
Wurfmesser Verboten
Werfende Messer verbotenRechtliche Informationen über Wurfmesser
Selbst mit dem neuen Waffenrecht, das im Mai 2008 in Kraft getreten ist, bleiben Wurfmesser rechtmäßig. Noch ist unklar, ob Wurfmesser als "Stab- und Stichwaffen" zu betrachten sind (vgl. dazu Anhang 1, Abs. 1, Absatz 2, Ziffer 1. 1), d.h. überhaupt unter die allgemeinen Bestimmungen des Waffengesetzes fallen (siehe auch die E-Mail unten).
42a: Es ist jedoch verboten, feststehende Klingen mit einer Länge von mehr als 12 cm zu tragen (§42a WaffG). Ausnahmsweise können solche Klingen für legitime Zwecke wie "Sport oder einen allgemeinen Anerkennungszweck" verwendet werden. Die Wurfmesser gehören daher in der Regel wegen ihrer Klinge zu diesem Absatz, aber ich glaube, dass das Werfen zum Zwecke des Wurfens (= Sport) zulässig ist.
Die Mitnahme von Werfermessern bei Publikumsveranstaltungen wird nicht empfohlen (§42 WaffG), sie können als Waffen klassifiziert werden. Werfäxte, d.h. Äxte, die ausdrücklich zum Wurf bestimmt sind - und damit vermutlich auch Kampf-/Taktäxte - werden vom Bundeskriminalamt (BKA) als "Schneid- und Stichwaffen" klassifiziert (siehe Beschluss der Hibben-Wurffaxt "Pro-Thrower-Axt" vom 19.6.2009).
Wurfsternen, die so genannten Nonjasterne, sind verboten (§2 Abs. 3 Waffengesetz in Zusammenhang mit Anhang 2, Absatz 1, Ziffer 1.3.3)! Stahlspielkarten, die zum Wurf geeignet sind, werden vom BKA jedoch weder als Waffen noch als verbotene Gegenstände klassifiziert (siehe Entscheidung des BKA vom 25.3.2015 über "Wurfkarten"). Detaillierte Angaben zur rechtlichen Situation von Messern finden Sie bei der Aktion "Messer sind Werkzeuge".
Ich habe auf Wunsch folgende E-Mail erhalten, die die Bestimmungen gut zusammenfasst: "Sehr geehrte Damen und Herren, Wurfmesser sind keine verbotene Sache im Sinn des Waffenrechts. Umstritten ist jedoch, ob sie als Spreng- und Schlagwaffe zu betrachten sind. Sofern sie als Sportgeräte verwendet werden, wie beim Wurfmesser des Künstlers, fallen sie überhaupt nicht unter das Waffentheater.
Wenn die Firma X zum Beispiel erklärt, dass das Wurfmesser für die Verteidigung gegen Angriffe oder für Kampfeinsätze tauglich ist, ist es als Stab- und Sprengwaffe zu betrachten. Gesetzlich wäre dann ein Kauf[erst] ab 18 Jahren möglich und die Aufbewahrung eines solchen Messer bei Veranstaltungen verboten. Ihr Polizeidienst Mönchengladbach" Hinweis: Diese Mail verwies noch auf das Waffenrecht, das bis einschließlich Mai 2003 war.
Werfende Messer werden als Waffe betrachtet. In der Schweiz ist der Kauf und das Anziehen verboten. Wurfmesser sind nach Absprache mit einigen Fachhändlern (die natürlich nicht alle einverstanden waren) nur dann als solche zu betrachten, wenn sie bestimmte Ausprägungen haben: Sie sind nur dann als solche zu betrachten, wenn sie bestimmte Ausprägungen haben:: Derjenige, der es genauer wissen will, sieht im Waffenrecht am besten aus (u.a. Artikel 4 und 4. u. a. Verbot des Erwerbs und Tragens, Besitztum erlaubt?), oder recherchiert bei der Verwaltung.