Waffengesetz Hieb und Stichwaffen

Weapons Act Schnitt- und Stichwaffen

Der Grund dafür sind die Waffengesetz-Messer sowie andere Schnitt- und Stichwaffen. Das gilt auch für andere gängige Waffen, die als Stichwaffen eingesetzt werden können. Sämtliche Messer, die aufgrund ihrer Konstruktion als Schnitt- und Stichwaffen eingestuft werden. Gemäss Waffengesetz (WG) gelten die bei uns erhältlichen Messer NICHT als Waffen. Leere Waffen sind Schnitt- und Stichwaffen und fallen unter das deutsche Waffengesetz.

Das Waffengesetz in Deutschland - WaffenG

Die meisten Menschen kennen kaum oder gar nicht die Bestimmungen des Waffengesetzes, die in Deutschland durch das Waffengesetz festgeschrieben sind. Was aber enthält das Waffengesetz und was kann nach einer festen Begriffsbestimmung als Waffen gelten? Was ist der Unterschied zwischen dem Waffengesetz und dem Waffengesetz? Wie lautet das Waffengesetz?

Rüstungsrecht in Deutschland bezeichnet den Bereich des Rechts, der sich mit den Bestimmungen über den Waffenbesitz, den Waffenhandel und den Waffengebrauch auseinandersetzt. Dieses Reglement regelt die Genehmigung von Rüstungsgütern und deren Erwerb, Verwendung, Transport und Vertrieb. Unter dieses Recht fallende Waffensysteme sind Spreng-, Stich- und Stichwaffen, Sprüher sowie Feuerwaffen und deren Patronen.

Die Verwahrung ist daher unter anderem auch durch das deutsche Waffengesetz reguliert. Die Niederschrift des Bundeswaffengesetzes - auch bekannt als Waffengesetz - ist die Hinterlegung dieser Vorschriften und damit auch Teil des Waffengesetzes. Generell ist damit der Einsatz verschiedener Waffentypen rechtlich festgelegt. Mit dem Rüstungsrecht soll die interne Sicherheitslage gestärkt werden.

Sowohl der Privatbesitz als auch der Privaterwerb von Rüstungsgütern sind im Rüstungsrecht präzise geregelt, so dass eine Rüstung nur unter gewissen Umständen rechtmäßig beschafft werden kann. Damit soll auch der illegale Rüstungshandel bekämpft werden, da die Einfuhren bestimmter Rüstungsgüter nur unter extrem erschwerten Umständen möglich sind. Weitere Infos zum Rüstungsrecht findet ihr hier: (z.B. Rampage, die Angriffe in Norwegen, Paris und Belgien) aufbereitet.

Durch das Waffengesetz und seine Novellierung wurden die Einfuhr und der Verkauf bestimmter Rüstungsgüter völlig neue Regelungen getroffen und zum Teil erheblich intensiviert. Waffentypen für militärische Zwecke und die entsprechende Patronenart unterliegen ohne Ausnahme dem KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz). Ergänzend zum KRWaff-KontrG sind insbesondere das Waffengesetz (WaffG) und die Verordnung über das Waffengesetz (AWaffV) zu beachten.

Im Schusswaffengesetz geht es um die Sicherheit der Produkte, d.h. um die Überprüfung und Genehmigung von Feuerwaffen, Patronen und anderen Kampfmitteln. Sie dienen dem Zweck, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Kanone sowohl den Produzenten als auch den Anwender und Dritte zu schützen. Im Waffengesetz sind auch die Zuverlässigkeitsanforderungen des Waffengesetzes festgelegt. Demnach müssen Menschen, die sich mit der Beschaffung oder Handhabung von Rüstungsgütern befassen wollen, gewisse Anforderungen hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit einhalten.

Mit der Novellierung des Waffengesetzes wurden diese Vorschriften weiter verschärft. Das novellierte Waffengesetz regelt zudem die Lagerung von Waren. Die Novellierung des Waffengesetzes sieht zudem vor, dass Rüstungseigentümer immer mit verdächtigen, unabhängigen Kontrollmaßnahmen kalkulieren müssen. Bei diesen Tests geht es nicht nur um die im Eigentum der betreffenden Personen befindlichen Waffensysteme, sondern auch um die Lagerung und Sicherheit dieser Waffensysteme und der dazugehörenden Patronen oder zusätzlichen Teile.

Die Waffe muss nun immer außerhalb der Reichweite von Unbefugten, insbesondere von Minderjährigen, sein. Außerdem dürfen Feuerwaffen und Patronen nur separat gelagert werden. Sie sind unbeladen zu stauen und in abgeschlossenen Containern, einem Gewehrschrank oder einem Safe aufzubewahren. Abhängig vom Waffentyp gibt es verschiedene Ausstattungsmerkmale. In Deutschland ist das Waffengesetz, wie dargestellt, die Schriftform des Waffengesetzes.

In den Absätzen dieses Gesetztes wird der rüstungsrechtliche Waffenhandel geregelt und für den Waffenbesitz oder den Waffenhandel festgelegt. Man unterscheidet hier zwischen dem Leiten, d.h. dem Halten einer feuerbereiten Pistole im Öffentlichen Bereich, und dem Besitzen oder Transportieren einer Pistole. Manche Arten von Gewehren dürfen nach dem Waffengesetz nicht verwendet, besitzen oder befördert werden, andere können Eigentum, aber nicht verwendet werden.

Für andere Waffen ist der Erwerb und Transport unter gewissen Bedingungen erlaubt. Für jeden dieser beiden Sachverhalte legt das Waffengesetz die Regeln und Vorschriften fest. Zusätzlich zum Rüstungsrecht ist das Waffengesetz auch Teil des so genannten Zollkodex für den Warenhandel. Das Waffengesetz ist damit eines der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, das Importverbote und -beschränkungen für eine gewisse Warenart festlegt.

Der Waffengesetz selbst ist in unterschiedliche Bereiche gegliedert, die die jeweiligen Vorschriften enthalten und detaillierter wiedergeben. Sie enthält neben den allgemeinen Vorschriften, wie oben erläutert, Kapitel über die Voraussetzungen für den Einsatz einer Waffen, über die Voraussetzungen für den Kauf und Verkauf sowie über die Sanktionen und Geldbußen, die bei Nichteinhaltung verhängt werden können.

Auch hier sind Vorschriften über die Herstellung von Rüstungsgütern festgelegt und fallen daher auch unter das Waffengesetz in Deutschland. Diese Vorschriften und alle weiteren Vorschriften des Waffengesetzes sind in der Allgemeinen Verwaltungsverordnung zum Waffengesetz (WaffVwV) näher beschrieben. Die Verordnung regelt Ausnahmeregelungen, regelt den Waffeneinsatz und regelt die Voraussetzungen für Schießstände.

Darüber hinaus legt die Verwaltungsverordnung auch die Unterscheidung zwischen nicht genehmigungspflichtigen und genehmigungspflichtigen Feuerwaffen fest. Im internationalen Vergleich zählt das Waffengesetz zu den striktesten. Der Einsatz von Feuerwaffen dient bereits im frühen Mittelalter und der Entstehung der ersten Feuerwaffen der Absicherung des so genannten Bodenfriedens. Das Recht, Wappen rechtmäßig zu führen, stand also auf der Seite der Repräsentanten des Landes, d.h. in diesem Sinn des Bundes.

Das Mitführen einer Pistole sollte nun Teil des Bürgerrechts sein. Dagegen waren in Deutschland das Heer und auch die staatliche Macht, die so genannte vollständige nationale Bewaffnung, die hier nicht stattgefunden hat. Das Waffengesetz war im Reich nicht in einem Waffengesetz verankert, sondern in einer Fülle von Verordnungen und Gesetzgebungen.

Damals gab es keine Beschränkungen für den Waffenbesitz oder Waffenerwerb durch Privatpersonen. Der Einsatz und die Verwendung von Gewehren in der Bevölkerung war jedoch strikt reglementiert. Zudem durften die staatlichen Stellen regionale Waffenverbotzonen errichten. Weltkrieges führte der Staatsvertrag von Versailles die Abrüstung in Deutschland ein.

Doch da der Besitzer von Gewehren nicht eingetragen war, gab es in der weimarischen Volksrepublik keine vollständige Abrüstung. Besitztum und Kauf von Feuerwaffen waren nun strengstens untersagt. Es dauerte bis 1928, bis ein umfassendes Waffengesetz erlassen wurde, das die Meldepflicht und weitere Vorschriften über den Umgang mit der Waffe erließ.

Das erste Waffengesetz betrifft Feuerwaffen und dazugehörige Patronen, andere sind noch nicht mitberücksichtigt. Der Kaufverbot wurde abgeschafft und umdefiniert. Zur Erleichterung der Waffenbesitzkontrolle in Deutschland wurden Erwerbsgenehmigungen für Feuerwaffen und für Patronen erwirkt. So konnte der Freistaat alle erhaltenen Rüstungsgüter über die Erwerbsurkunden zu ihren Eigentümern rückverfolgen.

Das neue Waffengesetz sieht zudem vor, dass ab sofort eine Waffenlizenz für das Führen einer Waffen in der Bevölkerung erforderlich ist. Das Waffenscheingebot war landesweit gültig und konnte nicht unterlaufen werden. Außerdem wurden die Produktion und der Verkauf von Rüstungsgütern gesetzlich reguliert und bei Verstößen Sanktionen verhängt.

Zum ersten Mal wurde von der Verlässlichkeit eines Gewehrbesitzers, dem Sicherheitsbedürfnis und der Notwendigkeit, eine Pistole zu transportieren, gesprochen. Seitdem werden diese Begriffe in allen anderen Waffengesetzen Deutschlands wiederverwendet. Bereits in der Woiwodschaft Weimar war Verlässlichkeit eine Grundvoraussetzung für den rechtmäßigen Kauf und Betrieb einer Feuerwaffe. Wenn dies nicht bewiesen werden konnte, bekam der Betreffende keine Lizenz (heute ist dies der Waffenbesitz-Karte ähnlich) und durfte keine Waffen erstehen.

Auf diese Weise sorgte der Freistaat auch dafür, dass nur von ihm autorisierte Staatsbürger über die entsprechenden Mittel verfügten. Wollte der Besitzer der Waffe eine aktive Nutzung der Pistole, musste ein Waffenführerschein angemeldet werden. Durch die in den Folgejahren verschärften Politikkrisen wurden mehrere Notstandsverordnungen zum Waffengesetz erwirkt. Das aktuelle Waffengesetz wurde nahezu kontinuierlich überarbeitet.

Die vierte Dringlichkeitsverordnung legte Ende 1931 fest, dass es zwingend erforderlich war, einen Nachweis für die Erteilung einer Rüstungs- oder Munitionsgenehmigung zu erbringen. und die konfiszierten Waren. Damit wurden die Hauptmerkmale des bestehenden Waffengesetzes übernommen und um Abschnitte erweitert, die den so genannten Gegnern des Regimes die Beschaffung von Rüstungsgütern erschwerten und zugleich die Ausrüstung der Bevölkerung mit Rüstungsgütern ermöglichten.

Gruppierungen, die die NS als Feinde des Staates ansahen, wurden so nahezu vollständig entschärft, während der Rest des Volkes bewaffnet war. Dabei wurde die Bedarfsanalyse parteipolitisch eingesetzt und ermöglicht es dem Land, die Menschen mit Rüstungsgütern zu beliefern. Damals war dies jedoch nur für Handfeuerwaffen obligatorisch und für die Beschaffung von Lang- und Kurzwaffen nicht mehr relevant.

Für das Mitführen von Gewehren war jedoch noch ein Waffenführerschein für Privatleute erforderlich. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erließen die Bündnispartner ein Dekret, das jedem Menschen und jeder Autorität den Besitz und das Transportieren von Rüstungsgütern verbietet.

Nach wie vor waren voll automatische Maschinenwaffen verboten, auch für Beamte. Für den privaten Gebrauch. Seit den 1960er Jahren wurde der Waffenbesitz durch ein Bundesgesetz reguliert. In Baden-Württemberg gab es ein Waffengesetz, eines in Berlin und mehrere in den anderen Ländern. Einen entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Waffengesetz machte die Novelle des Grundgesetzes von 1972, die der Regierung die Gesetzgebungskompetenz übertrug.

Damit wurde das Waffengesetz zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg wieder in einem gemeinsamen Waffengesetz verankert. Alle Feuerwaffen und Feuerwaffen unterlagen nun dem Waffengesetz und seinen Bestimmungen. Im Jahr 1976 ist das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Die vor 1972 erworbenen und mit dem neuen Recht rechtswidrig gewordenen Waffensysteme konnten beibehalten werden.

Die Registrierung und Registrierung dieser Waffe erfolgte jedoch erst 1976, da die Geltungsdauer der Ausweise nicht mehr befristet war. Die damals registrierten und vererbten Waffensysteme sind die wenigen in Deutschland, die heute ohne Nachweis im Besitz sein dürfen. Die Beschaffung von Patronen für diese Kampfmittel ist jedoch in der Regel nicht möglich und in einigen Fällen gar nicht möglich.

Erst zu Beginn des beginnenden XXI. Jh. trat das geltende Waffengesetz der BRD nach einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes von 1976 in Kraft. 2. Außerdem sollten nun auch andere Waffentypen als Schusswaffen, Schnittwaffen und Stichwaffen in das Recht miteinbezogen werden. Außerdem wurde ein Waffenerwerbsverbot für "Extremisten" eingeführt und der so genannte "Kleinwaffenführerschein" für Signal-, Alarm- und Reizwaffen ausgearbeitet.

Die Besitzverhältnisse bei Schneidwaffen sollten ebenfalls viel strenger geregelt werden. Mit der Novellierung des Waffengesetzes, die 2003 in Kraft getreten ist, hat die Regierung im September 2002 begonnen. Die Angleichung des Waffengesetzes schuf unter dem Druck des Amoklaufs strengere Vorschriften. Diese Straffung umfasst auch die Anforderungen an die Lagerung von Rüstungsgütern und den Kauf und Verkauf verschiedener Warenarten.

Es erfolgte die EinfÃ? der Kleinwaffenlizenz fÃ?r den Einsatz schockierender Waffen. Außerdem sind Rüstungshändler nun dazu angehalten, jeden Kauf oder jede Übergabe einer berichtspflichtigen Waffe an die zuständigen Behörden zu melden und den Kauf von Alarmwaffen aufzuzeichnen. Im verschärften Waffengesetz geht es auch um die Voraussetzungen für Rüstungskäufer.

Für den Erhalt einer Waffenbesitzerkarte müssen nun wenigstens 18 oder 21 Jahre sein. Außerdem legt das neue Reglement fest, welche Bedingungen notwendig sind, um eine Waffenscheinkarte zu haben. Gemäß 4 Waffengesetz müssen Kandidaten für eine solche Visitenkarte in jedem Falle folgende Anforderungen erfüllen: 18 Jahre Mindesalter, persönliches Eignungsvermögen und Verlässlichkeit nach Waffenrecht, Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse und eines Bedarfs.

Gemäß 5 des Waffengesetzes (WaffG) muss ein Bewerber um eine Waffenscheinkarte seine Verlässlichkeit im Waffenrecht vorweisen. Dies bedeutet, dass es keine Eintragungen im Zentralregister des Bundes geben darf, die auf einen unzulässigen Waffenhandel hindeuten. Auskunftserteilung: Die zuständigen Waffenbehörden holen Informationen aus dem Zentralregister des Bundes, dem Staatsanwaltschaftlichen Register und der lokalen Polizeidienststelle ein und werten den Ersuchen aus.

Wenn es Besorgnisse über die Verlässlichkeit gibt, kann die Autorität die Ausgabe einer Waffenbesitz-Karte verweigern. Ist dies der Fall, bestimmt 5 Abs. 1b WaffG: (1) Menschen verfügen nicht über die notwendige Verlässlichkeit, b) für andere vorsätzliche Straftatbestände zu einer freiheitsentziehenden Strafe von einem Jahr. 2. b) für einen nachlässigen Verstoß im Rahmen des Umgangs mit Waffe, Munition oder Sprengstoff oder für einen nachlässigen Verstoß gegen die öffentliche Gefahr, im Gegensatz zur Verlässlichkeit bestimmt die körperliche Verfassung, die für die Ausstellung einer Waffenscheinkarte vorhanden sein muss, die eigene Tauglichkeit.

Wenn Menschen mental und physisch in der Lage sind, mit einer Pistole umgehen zu können, werden sie diesen Anforderungen gerecht. Wenn Menschen jedoch behindert, alkohol- oder drogensüchtig, psychisch krank oder sonstwie nicht in der Lage sind, mit dem Umgang mit Waffen verantwortungsvoll zurechtzukommen, ist es in der Regel nicht möglich, eine Waffenbesitz-Karte auszustellen.

Mit der Neufassung des Waffengesetzes im Jahr 2002 wurde ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zu einem realitätsnahen Recht beschrieben. Die bis dahin geltenden Gesetze von 1976 wurden durch zwei neue Gesetze ersetzt: das Waffengesetz und das Waffengesetz. "und neue Vorschriften wurden hinzugefügt." Der zweite Anhang enthält eine Liste der verbotenen und lizenzierten Waffensysteme.

Die beiden Rüstungsgesetze sind heute in Kraft, wurden aber in den vergangenen zehn Jahren geändert. Damit ist das Tragen aller offensichtlichen Feuerwaffen sowie aller Schlagstöcke und Schüsse prinzipiell verboten. Mit der Novelle von 2008 ist der Einsatz von scheinbaren Gewehren wie Spielzeug oder Soft Airs, die wie reale Gewehre wirken, aber nicht unter das Befehlsverbot des EU-Waffenrechts gestellt werden, nun öffentlich verboten.

Damit soll verhindert werden, dass die Sicherheitskräfte die Waffe verwirren. Durch die Novellierung des Waffengesetzes 2008 hat die Regierung die Vorgaben des United Nations Firearms Protocol in nationales Recht umgesetzt. Damit soll die Rückverfolgbarkeit von Rüstungsgütern erleichtert und der illegale Rüstungshandel erschwert werden. Mit diesen Veränderungen sollte der unerlaubte Zugang zu legalen Gewehren und Munitionen verhindert oder wenigstens erschwert werden.

Geschlossene Container, Waffenschränke oder Tresore müssen unterzubringen sein. Dabei wird auch geprüft, ob die Waffe entladen und separat von der Waffe zwischengelagert wird. Es gibt keine Einschränkungen beim Kauf von Schusswaffen, aber sie sollten genauso unerreichbar bleiben wie jede andere Waffe.

Die Vernichtungsmöglichkeit beschlagnahmter Rüstungsgüter ist nun auch im Waffengesetz explizit verankert. Welche sind nach dem neuen Waffengesetz zu senken? Diese Begriffsbestimmung umfasst sowohl Feuerwaffen als auch Schneidwaffen, Reizsprayer und Betäubungspistolen. So ist ein Säbel ebenso eine Kanone wie eine Knarre oder ein Paprikaspray.

Im deutschen Waffengesetz sind in § 1 sowie in Anhang II daher sowohl Rüstungsgüter als auch Rüstungsgüter für die Verursachung oder Tötung von Unfällen vorzusehen. Zahlreiche Artikel können als Schusswaffen eingesetzt werden, gelten aber nicht als Schusswaffen. Die betroffene Pragraf sagt folgendes: a) die ihrer Natur nach dazu dienen, die Fähigkeit des Menschen, sich selbst anzugreifen oder zu verteidigen, zu eliminieren oder zu verringern, besonders Schusswaffen; b) die, ohne dazu beabsichtigt zu sein, vor allem aufgrund ihrer Art, ihres Umgangs oder ihrer Funktionsweise in der Lage sind, die Fähigkeit des Menschen, sich anzugreifen oder zu verteidigen, zu eliminieren oder zu verringern, und die in diesem Akt erwähnt werden.

Wie oben ausgeführt, wird im Waffengesetz auch zwischen nicht genehmigungspflichtigen und genehmigungspflichtigen Gewehren unterschieden. Welche Berechtigung für welche Waffenart vorhanden sein muss, ist ebenso ersichtlich. Schnitt- und Stichwaffen sind zwar als solche anzusehen, sind aber entweder untersagt oder können es sein. Der Einsatz dieser Geräte ist in der Regel nicht ohne weiteres zulässig.

Für diesen Waffentyp ist kein Waffenführerschein erforderlich. Waffenlizenzen sind für Feuerwaffen oder ähnliche Artikel bestimmt. Sie dürfen, sofern sie mit einem PTB- oder BKA-Prüfzeichen versehen sind, mit einem kleinen Waffenführerschein getragen werden. Wenn es keine Reinheitszeichen gibt, sind diese nicht erlaubt und dürfen nicht mitgenommen werden. Der so genannte Paprikaspray mit dem aktiven Inhaltsstoff Oleoresin Capsicum hat kein PTB-Prüfzeichen, da die Substanz in Deutschland nicht freigegeben ist.

Ist ein BKA-Siegel verfügbar, muss ein kleiner Pistolenführerschein vorliegen, damit dieses Sprühgerät mitgenommen werden kann. Nach dem Waffengesetz gelten diese Sprays nicht als Bewaffnung. Im deutschen Waffengesetz werden Rüstungsgüter in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Für jede dieser Klassifizierungen sind gewisse Bedingungen erforderlich, die den Inhaber zum Einsatz dieser Art von Kampfmitteln ermächtigen. Die klassifizierten Waffensysteme sind Feuerwaffen, da für die Herstellung von Messern kein Waffenführerschein erforderlich ist.

Bei Messern, Schwertern und anderen Schnitt- und Stichwaffen sind jedoch stets die Bestimmungen des 42 Waffengesetzes zu berücksichtigen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die in Deutschland zugelassenen Waffen und die erforderlichen Anforderungen für deren Besitz oder Betrieb. Das Tragen einer Pistole heißt im Rahmen der Klassifizierung nicht, sie zu tragen, sondern sie für den Zugang bereitzuhalten.

Diese wird nur in Sonderfällen bewilligt und die Genehmigung dazu wird durch den Inhaber des Waffenscheines signalisiert. 10 Abs. 4 Waffengesetz legt fest, für welche Waffenscheine ein solcher Waffenführerschein erteilt werden kann. Beispielsweise wird kein Führerschein für Pressluftwaffen erteilt. Allerdings ist der Waffentransport nicht dasselbe wie das Tragen einer solchen ist.

Zum Beispiel, wenn Feuerwaffen für die Bejagung gebracht werden, können sie nur im Jagdgebiet feuerbereit sein. Beim Transport der Gewehre dürfen sich weder Kassetten in der Kammer noch das eingelegte Heft befanden. Der Transport einer Waffen erfolgt, wenn sie für einen anderen Verwendungszweck (z.B. Jagd) mitgenommen werden.

In diesem Fall muss sich die Pistole in einem abgeschlossenen Behälter aufhalten. Anders als Jäger dürfen Schützen nur ihre Gewehre mitnehmen. Hier müssen die Gewehre ebenfalls in einem abgeschlossenen Container mitgenommen werden. Dieses Unterscheidungsmerkmal gilt nicht für Messer, da kein Waffenführerschein erlangt wird. Die wohl bedeutendsten Absätze des Waffengesetzes sind § 52 und § 53 WaffG.

Sie regelt die Straf- und Bußgeldbestimmungen für den Umgang mit einer Waffen. Das Waffengesetz legt auch fest, ob eine strafbare Handlung eine strafbare Handlung oder eine verwaltungsrechtliche Handlung nach dem Verwaltungsstrafrecht (OWiG) ist. Zum Beispiel ist der Besitzer und das Abnehmen eines Schmetterlingsmessers eine Verwaltungsübertretung, aber der Besitzer einer Pumpenpistole ist eine strafbare Handlung.

Hinsichtlich der Sanktionen legt 52 des Waffengesetzes fest:: Das Waffengesetz untersagt zudem den bloßen Herstellungsversuch oder die Anweisung zur Fertigung verbotener Kampfmittel. Die Verhängung einer freiheitsentziehenden Strafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße ist auch möglich, wenn eine Person eine Waffe erwirbt, besitzt oder benutzt, zu der sie nicht befugt ist, d.h. keine Waffenbesitz-Karte oder eine Waffenlizenz besitzt.

Keine lizenzfreien Waffensysteme erfordern keine Besitzerkarte, sondern einen kleinen Waffenführerschein. Zudem wird der nachlässige Einsatz von Bewaffnung mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft. In Deutschland sind unter anderem der Besitztum und der Kauf der folgenden Waffensysteme generell untersagt und strafbar: Schlachtwaffen im Sinne der Definition im Anhang zum Waffengesetz, Vollautomaten-Feuerwaffen, Unterarmschrotflinten mit kurzem Waffengriff, Waffenlängen unter 95 cm oder Lauflängen unter 45 cm, die in ihrer Beschaffenheit andere Objekte simulieren oder als solche getarnt sind (Stifte, Stabgewehre, Taschenlampen-Pistolen, etc.).

zügig demontierbare oder zu stark kollabierende Gewehre, Zielgeräte mit Licht (Laser, Scheinwerfer), Nachtsichtanlagen mit Halterung für Feuerwaffen, Stahlstangen, Blackjacks oder Knöchel, Sternziele (z.B. Wurfsterne ), Tropfenmesser, Schmetterlingsmesser, Faustklingen, Präzisionsschlingen, leicht entzündbare Substanzen, die plötzlich Feuer setzen oder Explosionsgefahr verursachen können, Irritantien, die nicht für den offiziellen Gebrauch freigegeben sind, Waffenmunition und andere nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Schießerei.

Rüstungsrecht in Europa ist weitgehend eine nationale Angelegenheit. Allerdings hat die EU Direktiven herausgegeben, die im Wesentlichen den Umschlag, die Lagerung und die Zulassung von Rüstungsgütern regelt. Ab 2014 müssen alle EU-Länder über ein elektronisches Rüstungsregister verfügen. Seit 2012 ist dies in Deutschland an zentraler Stelle geschehen und gilt EU-weit.

Beispielsweise müssen die festgelegten Waffen bei der Einfuhr aus der EU in ein Drittstaat dem Zoll vorgelegt und eine Lizenz dafür verlangt werden. Doch darüber hinaus gibt es kein "europäisches" Waffenrecht. Alle Waffengesetze werden von den Mitgliedstaaten selbst verabschiedet und von der EU selbst verschärft. Wenn die EU jedoch über das entsprechende Waffenrecht des jeweiligen Staates hinausgehende Weisungen erlassen hat, müssen diese miteinbezogen werden.

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