Waffengesetz 42

Das Waffengesetz 42

WaffG § 42 Verbot des Tragens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen. Waffen oder Kriegsmaterial finden. Doch das Waffengesetz lässt eine entscheidende Ausnahme im Sinne einer rechtlichen Führung zu. Bleiverbot § 42 a WaffG. Markierung von Waffen und Ausrüstung.

42 WafG - einfacher Standard

Derjenige, der an öffentlichen Versammlungen unter Vergnügungen, Messe, Ausstellung, Märkten oder ähnlichen teilnehmen will, darf keine Waffe im Sinn von Abs. (?) führen benutzen. Gleiches gelte, wenn für die Beteiligung eine Eintrittsgebühr zu zahlen sei, sowie für Theater-, Kino- und Disco-Besuche und für-Tanz-Events. Der Anmelder hat die geforderte Zuverlässigkeit (Â 5) und persönliche Tauglichkeit (Â 6), § 6, § 4. Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Ordnung kann nicht gegeben werden.

an die Teilnehmer unter Theateraufführungen und Vorführungen unverzüglich zu beachten, wenn zu diesem Zwecke entladene oder mit Patronenmunition beladene Feuerwaffen oder Gewehre im Sinn von  1 Absatz 1 Nr. 2.

Nach der Rechtsvorschrift nach S. 1 ist festzulegen, dass die zuständige Behörde generell oder für die Einzelfallausnahmen, namentlich für, Besitzer von waffenrechtlichen Genehmigungen, Bewohner und Hersteller, bekannt geben kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Hand nicht zu beschaffen ist. Für den Fall des Absatzes 2 findet Abs. 3 entsprechende Anwendung. Ihre Befugnisse nach Maßgabe von S. 1 in Zusammenhang mit S. 2 können die Länder durch Verordnung an die höchste Landesbehörde übertragen übertragen werden; dies kann die Befugnisse durch Verordnung übertragen weiter erhöhen.

42a WafG - Einzelstandard

Offensichtliche Waffen, auf führen. Die Nutzung für Foto-, Film- oder Fernsehaufzeichnungen oder Theateraufführungen, für die Beförderung in einem geschlossenen Behältnis, für die Nutzung der Führen von Gegenstände gemäß Abs. I Nr. 2und 3, wenn ein berechtigter Anspruch besteht. Das berechtigte Recht nach Abs. ( " Ziffer 4 Abs. 4 S. 4 ) besteht vor allem dann, wenn das Führen von Gegenstände in Verbindung mit Berufsausübung stattfindet, der Zollpflege, dem Sportsektor oder einem allgemeinen, erkennbaren Ziel dienlich ist.

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