Schreckschusswaffen sehen äußerlich aus wie scharfe Waffen, im Regelfall handelt es sich um …
Waffenbesitzkarte
Scharfe Regeln für WaffenbesitzkartenUnter seine Bestimmungen fallen neben herkömmlichen Schusswaffen, die auch als Feuerwaffen bezeichnet werden, Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und CO2-Waffen. Als sonstiger Gegenstand gehört auch eine Armbrust in das Paragraphenwerk. Keine besonderen Regelungen gibt es zum Bogen. Zum Umgang mit Waffen gehören ihr Erwerb, ihr Besitz, das Führen, Schießen oder ihr Bearbeiten.
Wer in Deutschland schon einmal in einem Waffengeschäft war, weiß, dass dort legal bestimmte Schusswaffen gekauft werden dürfen. Grundsätzlich erlaubt ist der Umgang mit Waffen zwar nur Menschen, die über 18 Jahre alt sind. Aber Erwachsene können, wenn sie es wollen, Waffen einer bestimmten Gattung erwerben. Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und Waffen, die mit Gasdruck funktionieren und früher CO2-Waffen hießen, kann jeder kaufen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch Armbrüste sind frei verkäuflich. Der Erwerb von Feuerwaffen dagegen, wie zum Beispiel Pistolen, Revolver, Kleinkaliberwaffen oder Gewehre, muss von behördlicher Seite erlaubt werden. Die Erlaubnis, eine Waffe zu kaufen, wird durch die Waffenbesitzkarte erteilt. Hier trägt die Behörde diejenigen Schusswaffen ein, die der Inhaber der Karte besitzen darf.
Natürlich schauen die Behörden ganz genau hin, an wen sie eine Besitzkarte für Waffen ausstellen. Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und Sachkunde gehören zu den Eigenschaften, die man vorweisen muss, um das Dokument zu bekommen. Doch es reicht nicht, dass nichts auf die Unzuverlässigkeit des Antragstellers im Umgang mit Waffen schließen lässt, er geistig und körperlich in der Lage ist, mit Waffen umzugehen und er über das notwendige Wissen verfügt. Der Antragsteller muss zusätzlich noch das waffenrechtliche Bedürfnis für den Erwerb einer Feuerwaffe nachweisen können. Deutschland kennt, anders als die USA, ein allgemeines Recht auf den Besitz von Waffen nicht. In der Bundesrepublik gilt, dass sich möglichst wenige scharfe Waffen in Privatbesitz befinden sollen. Es bedarf also eines vernünftigen Grundes.
Ohne Grund keine Waffe
Wer Jäger oder Sportschütze ist, hat einen solchen Grund. Auch Sammler von historischen Waffen oder Sachverständige für Schießgerät werden berücksichtigt. Ein besonderer Grund ist der Selbstschutz, obwohl das Gesetz hier die Hürden ziemlich hoch setzt. Nur wer mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe gefährdet ist, fällt unter diese Bestimmung. Und während Unternehmen, die Werte transportieren oder im Wachschutz tätig sind, eher eine Besitzkarte erhalten, reicht eine angenommene Gefährdung nur bei sehr wenigen Privatpersonen aus. Nur in einem Fall spielt ein besonderes Bedürfnis keine Rolle. Das Dokument gibt es in der Regel immer dann, wenn das Schießgerät vererbt wurde. Deshalb ist die Gruppe der Waffenerben in Deutschland inzwischen die größte Zahl derjenigen, die Waffen besitzen. Damit auf diesem Weg das Privileg des Waffenbesitzes nicht unterlaufen wird, helfen sich staatliche Behörden mit Ausnahmebedingungen. Auch ein Erbe muss ein anerkanntes Bedürfnis nach einer Waffe nachweisen. Das Erbenprivileg gilt außerdem nicht bei vererbter Munition. Die Karte für einen Erben erlaubt ihm nicht, nachträglich Munition zu kaufen. Nicht zuletzt müssen Erbwaffen mit einem Blockiersystem nachgerüstet werden, damit aus ihnen nicht mehr geschossen werden kann. Dann handelt es sich in der Regel um Dekowaffen.
Farben und ihre Bedeutung
Waffenbesitzkarten gibt es in unterschiedlichen Farben. Grüne ist das Dokument für Jäger und Sportschützen, die einem anerkannten Verband angehören. Auf die grüne Karte dürfen Mehrschusswaffen, wie Pistolen und Revolver, Selbstladebüchsen und -flinten, als halbautomatische Langwaffen, sowie Repetierflinten gekauft werden. Jede einzelne Waffe muss zuvor bei der Behörde beantragt worden sein. Die gelbe Waffenbesitzkarte ist für Schützen im Verein und erlaubt den Besitz ausgewiesener Sportwaffen. Waffensammler bekommen in der Regel die rote Waffenbesitzkarte. Sie wird für bestimmte historische Waffen oder ein definiertes Sammelgebiet ausgestellt.
Besondere Bestimmungen gibt es im Hinblick auf einzelne Personengruppen. Jäger zum Beispiel dürfen so viele Langwaffen ihr Eigen nennen, wie sie zur Jagd brauchen. Genehmigt sind aber nur zwei Kurzwaffen, etwa um verletzte Wildtiere zu erlösen. Für jede weitere Kurzwaffe muss ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden. Sportschützendürfen mehr als nur zwei Kurzwaffen oder drei Langwaffen mit Halbautomatik besitzen. Allerdings muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen sein. Regelmäßige Wettkämpfe in bestimmten Disziplinen wären ein solches Bedürfnis. Auch Wassersportler haben das Recht auf eine Besitzkarte. Mit diesem Dokument können sie eine Signalpistole im Kaliber 4 erwerben. Wer ein seetüchtiges Sportboot besitzt, hat schon ein besonderes Bedürfnis nach einer Besitzkarte. Nachweisen muss der Wassersportler allerdings, dass er die Signalpistolen in einem dafür ausgelegten Waffenschrank verschlossen aufbewahrt.
Besondere Bedingungen für den Waffenschein
Bleibt die Frage, wer in Deutschland einen Waffenschein bekommt und damit eine Schusswaffe bei sich tragen darf. Mindestens 18 Jahre muss man sein, wenn man in der Öffentlichkeit eine Schusswaffe führen will. Darüber hinaus muss dafür eine besondere Notwendigkeit bestehen. In Deutschland trifft das auf Privatpersonen kaum zu. Ein tadelloses Führungszeugnis ist eine weitere Voraussetzung. Nicht zuletzt braucht der Besitzer eines Waffenscheins eine private Haftpflicht mit Mindestdeckungssumme von einer Million Euro.