Gaswaffen sind Waffen, die äußerlich scharfen Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, aber …
Teleskopschlagstock Erlaubt in Deutschland
Ausziehbarer Schlagstock in Deutschland erlaubt? Teleskopschlagstock im Fahrzeug - Waffengesetz
In einer solchen Lage ist es auch zwecklos zu sagen, dass man den Staffelstab aus Sportgründen im Wagen hat, nicht wahr? Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Keine Ahnung, welche neuen Trendsportmöglichkeiten es gibt, aber ich hätte eine Disziplin bemerkt, bei der man einen Staffelstab braucht.
Der Ort deutet darauf hin, dass der Betreffende den Staffelstab die ganze Zeit bei sich hatte, als er fuhr. Weil ein persönliches Recht mich berechtigt, einen solchen Stab zu benutzen, soweit ich weiß. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Ja, aber an einen vernünftigen Beweggrund zu denken, warum Sie dieses oder jenes bei sich haben, ist nicht zwangsläufig ein legitimes Anliegen im Sinn des Rechts.
Teleskopstock in Deutschland erlaubt - Teleskop-Reviewmaster
Teleskopschlagstock .... "Knüppel aller Art bei.... 3 ]: `Teleskopschlagstock - sicher unterwegs'[4]: `Schlagstock / Teleskopschlagstock ein'[6]: `Urteil in Neumünster: Stab im Auto:'[7] `Möchte man einen Teleskopschlagstock einsetzen'[8] `Suchergebnis ein'....
Richtig,'[13]:'Schlagstock oder Toner zur Selbstverteidigung''. 15]:'Schlagstöcke & Accessoires - ....'.
RIS-Beleg
die Niederösterreichische Landespolizeibehörde dem Antragsteller den Erwerb von Waffe und dazugehöriger Ausrüstung untersagt hatte, seine Fahruntüchtigkeit aufgedeckt hatte. Der Sachverhalt rechtfertigt die Vermutung, dass der Kläger nicht bereit ist, sich den geltenden rechtlichen Normen zu unterwerfen. Die Beschwerdeführerin hat hiergegen innerhalb der Frist geklagt. Er argumentierte im Kern, dass er nicht wusste, dass der Einsatz eines Teleskopstabs untersagt sei.
Den Staffelstab kaufte er bei *** und dachte deshalb, dass dies erlaubt sei. Nach öffentlichen mündlichen Anhörungen zu ***, einschließlich des Verwaltungsaktes, hat das Niederösterreichische Verwaltungsgericht folgendes geprüft: Fakten: Der Kläger hatte einen Unfall mit Körperverletzung am ***. Während des offiziellen Auftritts wurde ein Teleskopstock im Handabteil gefunden.
Die Beschwerdeführerin ist die Inhaberin dieses Stabes. Während der offiziellen Aktion wurde auch ein Medikamententest gemacht, der gut war. Sofern der Antragsteller behauptete, er wisse nicht, dass der Teleskopstock eine unzulässige Waffenart sei und dass er sie normalerweise von *** erworben habe, wurde die Vorlage als glaubhaft angesehen.
Die Beschwerdeführerin konnte den Drogengebrauch nicht nachvollziehen. Diese Behauptung gilt als Schutzaussage, da es für das anerkennende Gericht unlogisch und verständlich ist, dass der Kläger den Gebrauch von Arzneimitteln mit THC nicht mitbekommen hat. Nach § 1 des Waffengesetzes sind Objekte, die dazu dienen, die Fähigkeit des Menschen, sich durch direkte Aktion anzugreifen oder zu verteidigen, zu eliminieren oder zu verringern oder zum Schießen während der Jagt oder des Schießens beizutragen.
Bei einem Waffenmissbrauch muss die zuständige Stelle einer Person den Waffenbesitz untersagen (Waffenverbot), wenn gewisse Fakten die Vermutung begründen, dass der Missbrauch von Waffe das Leben, den Gesundheitszustand oder die Unversehrtheit von Personen oder Sachen anderer gefährdet. Nach § 17 Abs. 1 Nr. 6 Waffengesetz ist der Ankauf, die Ein- und Ausfuhr, der Gebrauch und der Gebrauch von Schnittwaffen, den sogenannten "Knöcheln", "Blackjacks" und "Stahlstäben", untersagt.
Hier hatte der Kläger einen Teleskopstock in seinem Wagen im Glove-Box gestaut. Die Teleskopstöcke sind als unerlaubte Waffen im Sinn von 17 Abs. 1 Nr. 6 des Waffengesetzes anzusehen. In seiner Vernehmung vor der Gendarmerie erklärte der Kläger, er habe den Staffelstab zur Notwehr getragen.
Die Behauptung, der Stab sei rechtmäßig, weil er ihn über *** angeordnet habe, ändere nichts an der Tatsache, dass er eine unzulässige Waffe war. Auch der nachlässige Besitzer einer unzulässigen Waffen kann zu einem Rüstungsverbot fÃ?hren. Außerdem war ein Medikamententest auf THC für den Kläger ein Plus.
Sofern der Kläger argumentierte, er wüsste nicht, wie er die Medikamente genommen habe, habe er dies nie bewußt gemacht, ist darauf hinzuweisen, daß dieses Argument nicht glaubhaft erschien. Es ist daher unverständlich, warum dem Antragsteller Medikamente verabreicht werden sollten, und er konnte auch keine Auskünfte erteilen. Dass er das neue Jahr begangen hat und mehrfach so stark vom Drogenmissbrauch betroffen war, dass er es nicht bemerkt hätte, ist neben dem Besitzer der untersagten Waffen ein weiterer Hinweis darauf, dass der Kläger sehr nachlässig ist.
Letztendlich ist aber auch die Ursache des Unfalls - Müdigkeit - ein Hinweis auf die Unachtsamkeit des BfS. Die fragliche Stelle hat aus der Gesamtheit dieser Angaben zu Recht angenommen, dass eine gewisse Sachlage im Rechtssinne besteht, die die Vermutung rechtfertigen würde, dass der Kläger durch den Missbrauch von Waffe das Leben, den Gesundheitszustand oder die persönliche Unversehrtheit von Personen oder Sachen anderer gefährdet.
Beispielsweise ergab das Vorgehen, dass der Kläger eine unzulässige Ladung einer verbotenen Munition im Wagen trug. Außerdem wurde die Beschwerdeführerin auf THC geprüft. Diese beiden Sachverhalte allein deuten darauf hin, dass eine begründete Vermutung vorliegt, dass der Antragsteller die untersagte Tatwaffe (auch in übermäßigem Umfang zur Selbstverteidigung) missbrauchen könnte und dass von ihm erwartet werden kann, sie einzusetzen.
Eine einfache Neufassung ist nicht zulässig, da keine rechtliche Frage im Sinn von Artikel 133 Absatz 4 B-VG zu prüfen war, was von grundlegender Wichtigkeit ist.