Vor allem bei Kindern und Jugendlichen sind Softair Waffen sehr beliebt. Das liegt unter anderem …
Selbstladebüchse österreich
Ladebüchse ÖsterreichTyp: Selbstladebüchse, gasbetrieben; Kaliber: .
Zulässige Halbautomaten in Österreich - Waffenrecht Österreich
Wie erste Untersuchungen gezeigt haben, erscheint es also ziemlich unmöglich, Österreich-konforme Change-Systeme auf einen "normalen" Griff zu stellen, da die österreich-konformen Waffensysteme einen besonders gekennzeichneten Griff haben (müssen?), auf dem "vom BMI zum Vertrieb in Österreich zugelassen" geschrieben ist:
Zulässige semi-automatische Langgeschütze
Nachdem immer wieder die gleichen Fragestellungen zur Kategorisierung von irgendwelchen Rüstungsgütern auftreten, dachte ich daran, einen Faden zu erstellen, in dem wir sammeln, welche halbautomatische Lang- und Maschinenkarbine (z.B. SPP) in Österreich zugelassen sind und welche nicht zu den Rüstungsgütern der Klasse A oder des Kriegsmaterials gehören. Ich möchte mich auch in einem kleinen Führer mit den in diesem Zusammenhang gängigen Fragestellungen anstrengen.
Der Sachverhalt: Im Grunde genommen ist jede halb-automatische lange Kanone (egal ob SMG, Karabiner, etc.) von Anfang an Kriegsgut (Kategorie A), bis sie vom Verteidigungsministerium anders klassifiziert wurde. Das Klassifizierungsverfahren einer Feuerwaffe wird nach § 44 Waffengesetz auf Anfrage beim Verteidigungsministerium durchgeführt; dabei wird geprüft, ob die Anforderungen an die technische Ausrüstung eingehalten werden, d.h. ob kein Tausch von waffenbezogenen Bestandteilen zwischen kriegsmaterialbildenden und waffenrelevanten Bestandteilen möglich ist.
Es gibt jedoch auch solche nicht klassifizierten Waffensysteme, obwohl diese Anforderungen gelten können. Aktuell:Derzeit (Juni 2014) scheint die Regierung die Umklassifizierung von Halbautomaten (aus technischen Gründen?) auszusetzen. Dieses Thema soll NICHT die Frage stellen, ob Weapon X Category B ist, denn das ist nicht sehr wahrscheinlich, wenn es nicht auf der weißen Liste steht.
Falls eine der Waffen fehlt, kontaktieren Sie einen der Moderatoren!......
Jagd mit halbautomatischen Maschinen | IWÖ
Das ist eine Sache der Haltung, der Bildung, aber auch der Weidegerechtigkeit. So ist es Sache des Jagdherren, ob er jemandem gestattet, mit einer halbautomatischen Maschine zu jagen. Hier ist es schwierig, Gespräche zu halten, besonders wenn es sich um Vorurteile handelt.
In der Tat ist dies eine Sache des Wesens und der Haltung des Menschen. Man als Jagdgast sollte und muss den Zustand und die Haltung des Jagdherren berücksichtigen und darf keine vermeidbaren Schwierigkeiten lösen. Hier geht es um die aktuelle Rechtslage, die die Jagd bedauerlicherweise stark beeinträchtigt.
Alle Halbautomaten waren in der Klasse B. Sie mussten zugelassen werden und durften nur mit Waffenschein getragen werden. Den meisten Jägern ist das gar nicht aufgefallen. Auch haben sie oft nicht bemerkt, dass selbst die damals in nahezu jedem Jagdhaushalt erhältlichen populären kleinkalibrigen Halbautomaten auf einmal zur Klasse B zählend waren.
Damals wurden mehrere tausend Menschen unter Strafe gestellt und einige wissen immer noch nicht, dass sie streng geahndet werden können, wenn eine solche "vergessene" halbautomatische Maschine - zum Beispiel bei einer Schusswaffenkontrolle - auftaucht. Der Bundesinnenminister wurde befugt, solche halbautomatischen Maschinen von der Bewilligungspflicht zu befreien (Magazinbeschränkung: drei Patronen), sofern die Notwendigkeit einer Befreiung solcher halbautomatischen Maschinen von der Bewilligungspflicht gegeben ist (Magazinbeschränkung: dies hätte das Jägerproblem weitestgehend lösen können, wenn alle staatlichen Jagdverbände dies einvernehmlich beantragt hätten:
Kein WBK und vor allem - kein Waffenpass für die Jagd wäre nötig gewesen. Das haben die Waidmänner - besser ihre Beamten - ohne Widerspruch akzeptiert und keine Möglichkeit zur Simplifizierung und Straffreiheit genutzt.