Seit 2003 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr nur den einen Waffenschein. Ein …
Pfeffergel Legal
Pepper Gel LegalAusweichmöglichkeit
Mit dem Pfeffergel entsteht ein geballter Reizstrahl, der im Vergleich zu anderen Variationen eine eindrucksvolle Breite erreichen kann. Auch das Pfeffergel ist viel windfester und kann sowohl im Außenbereich als auch im Wohnzimmer eingenommen werden. In Pfeffergel wird eine OC-Lösung (Oleoresin Capsicum) mit einem Spezialgeliermittel durchmischt. Das Geliermittel bindet die OC-Partikel im Pfeffergel.
Pfeffergel muss auch hier als tierabweisend bezeichnet werden. Pfeffergel, das den aktiven Inhaltsstoff OC enthält, darf nur von Privaten zum Tierschutz verwendet werden. Die Pfeffergel überzeugen natürlich für den Aussenbereich. Wird Pfeffergel verwendet, können natürlich auch beide Seiten von dem Mittel betroffen sein. Wenn man die Haut aus einem Kübel o.ä. mit etwas Flüssigkeit ausspült, gelangt der aktive Bestandteil immer wieder in die Haut.
Auch in den vielen Internetshops oder auch Waffenläden, die Pfeffergele mit der Bezeichnung "Tierabwehrspray" vertreiben, werden auch die eigens dafür entwickelte Präparate vertrieben, die den aktiven Stoff noch rascher auflösen. Wenn Sie Pfeffergel kaufen, sollten Sie sich auch darüber informieren. Weil immer die Gefährdung durch die Verwendung von Pfeffergel droht.
Pfeffer-Gel zur Notwehr (Pfefferspray)
In Deutschland darf Paprikaspray nur von Privaten in Gestalt sogenannter Tierschutzsprays (leading = ready to hand in public) mitgenommen werden. Sie unterstehen daher nicht dem Waffengesetz und können auch im Besitz von Kindern sein. Diese Sprühmittel müssen darauf hinweisen, dass sie nur gegen aggressives Tier verwendet werden dürfen - aber gegen Menschen nicht.
Paprikaspray sollte an Tierversuchen gegen Menschen erprobt werden. Doch als Paprikaspray nach Deutschland kam, waren solche Tierexperimente bereits untersagt. Nach wie vor darf die Gendarmerie sie benutzen, weil sie nicht dem Waffengesetz unterworfen ist. Im Falle der Selbstverteidigung kann sie aber auch als private Person genutzt werden. Bei der Selbstverteidigung sind Straftaten nicht mehr per se zu ahnden.
So ist es zum Beispiel untersagt, jemandem mit der Hand ins Gesicht aufzuschlagen. Aber zur Selbstverteidigung ist es gestattet. Dies gilt auch für den Gebrauch von Paprikaspray gegen Menschen. Wiederverkäufer vertreiben solche Sprühmittel jedoch nur an 14, bzw. 18-jährige Menschen. Ganz nebenbei, um Probleme mit einem Elternteil zu verhindern, der nahezu jeden Einkauf seiner jugendlichen und unmündigen Kleinkinder stornieren kann.
Paprikaspray sollte nicht mit CS-Gasspray verwechselt werden. Dieses Material ist dem Waffengesetz unterworfen und daher problematisch (ab 14 und bei Publikumsveranstaltungen verboten). Es funktioniert auch nicht so gut wie Paprikaspray, bei gleichzeitiger Gefahr von Dauerschäden. Während der Vorführungen sind alle Objekte, die zur Flucht vor der Verhaftung in Frage kommen, untersagt.
So Pfeffer-Spray auch, obwohl es keine Waffen ist. Diese Sprühmittel können auch in Schulgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen unterlassen werden. Eigenverteidigung mit Pfefferspray: Man muss sicherstellen, dass ein illegaler Anschlag auf sich selbst oder eine andere schutzlose Persönlichkeit droht, nur stattfinden wird oder noch weitergeht.
Wenn man sich entschieden hat zu agieren, dann bedroht man nicht nur mit dem Sprühnebel, sondern man reißt ihn und spritzt ab. Damit dir niemand das Sprühwasser aus der Hand wirft. Weil Pepperspray nicht jeden aufhält, sondern die Chancen auf Flucht zunimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Sprühdosen mit unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen, unterschiedlichen Größen und die einen Sprühstrahl, eine Trübung oder ein Gleitgel sprühen.