Kleiner Waffenschein

Waffen für alle?

Seit 2003 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr nur den einen Waffenschein. Ein sogenannter kleiner Waffenschein wurde neben der bekannten Erlaubnis zum Führen bisher weitestgehend erlaubnisfreier Waffen vom Gesetzgeber eingeführt. Es gab verschiedene Gründe für den Gesetzgeber, eine weitere waffenrechtliche Erlaubnis einzuführen. Schreckschusswaffen und andere bisher weitestgehend erlaubnisfreie Waffen rückten in den Fokus der Aufmerksamkeit, weil viele Straftaten mit den vermeintlich "harmloseren" Schreckschuss- und Gaswaffen begangen wurden.

Schreckschusswaffen imitieren echte Pistolen und Revolver dem Aussehen nach. Sie verschießen im Gegensatz zu scharfen Schusswaffen keine Projektile, sondern Reizgas- und Munition in Kartuschen. Ihr Lauf, der sogenannte Gaslauf, ist mit mechanischen Sperren oder anderen Vorrichtungen versehen, die das Verschießen von Projektilen unmöglich machen.

Seitdem steht nicht nur das Führen scharfer Waffen unter dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern auch das Führen einer ganzen Reihe anderer. Die Beantragung des kleinen Waffenscheins ist dabei etwas weniger anspruchsvoll und aufwendig als beim Waffenschein. Auch wenn man deshalb fast vom Waffenschein für Jedermann sprechen kann, sollte man die Grundsystematik des Waffengesetzes kennen, wenn man sich für einen solchen kleinen Waffenschein interessiert.

Systematik des Waffenrechts

Das Waffengesetz (WaffG) regelt allgemein den Umgang mit Waffen. Die verschiedenen Waffen werden im Gesetz definiert. Es werden weiterhin bestimmte Definitionen für den Umgang mit Waffen gesetzt.

Man kann Waffen erwerben und besitzen, diese Begriffe erklären sich aus sich selbst heraus. In vielen Fällen ist das Erwerben und Besitzen verschiedener Waffen erlaubnisfrei oder von Erlaubnissen unterhalb des Waffenscheins abgedeckt. Sportschützen und Jäger haben beispielsweise zwar regelmäßig eine Waffenbesitzkarte, weil sie Waffen besitzen und in befriedeten Räumen, beziehungsweise im Fall des Jägers in einem eng umrissenen Raum wie dem Jagdrevier einsetzen. Sie haben aber keinen Waffenschein, weil sie ihre Waffen nicht führen. Darunter ist nach den Regelungen des Waffengesetzes zu verstehen, dass man eine schuss- und einsatzbereite Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb eines befriedeten Grundstücks jederzeit mit sich führen kann. Dieser Umgang mit der Waffe hat ein hohes theoretisches Gefährdungspotential, deshalb stellt der Gesetzgeber diesen speziellen Umgang mit Waffen zum überwiegenden Teil unter die Kontrolle von Waffenscheinen. Waffenschein und kleiner Waffenschein regulieren diesen Bereich. Das Schießen mit einer Waffe erfüllt eine weitere Kategorie, ebenso wie das Verbringen im Sinne von Export sowie Import von Waffen. Diese verschiedenen Umgangsmöglichkeiten werden vom Gesetzgeber auch meist unterschiedlich geregelt. So darf man mit 18 Jahren zwar Reizstoff-, Signal- und Schreckschusswaffen mit PTB-Prüfzeichen erlaubnisfrei erwerben und besitzen, diese aber nicht erlaubnisfrei führen. Der Gesetzgeber stellt die genannten Waffen den Schusswaffen gleich, auch wenn sie keine Projektile verschießen. Hier setzt der kleine Waffenschein an. Wer die genannten Waffen führen möchte, sie also schussbereit jederzeit bei sich führen will, benötigt dafür den kleinen Waffenschein.

Voraussetzungen für die Erteilung

Der kleine Waffenschein wird volljährigen Personen auf Antrag erteilt, wenn

  • der Antragssteller zuverlässig ist. Zuverlässig ist er, wenn er keine Vorstrafen - abgesehen von einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe über weniger als 60 Tagessätze - verwirkt hat.
  • er die fachgerechte Aufbewahrung der Waffen sicherstellt.
  • er weder drogen- noch alkoholabhängig ist.
  • er körperlich und geistig geeignet ist.

Im Vergleich zum Waffenschein wird beim kleinen Waffenschein kein Sachkundenachweise benötigt, es muss keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und kein Bedürfnis geltend gemacht werden. Der kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt. Jedoch wird wie beim Waffenschein nach spätestens drei Jahren vor einer Verlängerung eine erneute Teilprüfung der Erteilungsvoraussetzungen vorgenommen: Beim kleinen Waffenschein werden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung erneut und kostenpflichtig geprüft.

Wer ist zuständig für die Erteilung?

Waffenrecht ist zumindest in der Durchführung zum überwiegenden Teil auch Ländersache.

So können je nach Bundesland sehr unterschiedliche Behörden zuständig sein.

Polizei, Ordnungsamt, Kreisverwaltung, Gemeinde oder Landratsamt kommen je nach Bundesland für die Antragsstellung in Frage. Wie die Zuständigkeiten variieren auch die Kosten - ein kleiner Waffenschein kostet durchschnittlich um die 50 Euro.

Weiteres Wissenswertes

Auch mit kleinem Waffenschein dürfen die entsprechenden Waffen nicht bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen geführt werden. In diesen Bereich gilt ein generelles Verbot für das Führen von Waffen. Schießen darf man mit den durch PTB-Zeichen amtlich gekennzeichneten Reizstoff-, Signal- und Schreckschusswaffen in befriedeten Räumen ohne Waffenschein.

In der Öffentlichkeit bedarf das Schießen auch mit kleinem Waffenschein einer Schießerlaubnis. Eine Notwehrlage oder Notstandslage kann das Schießen im öffentlichen Raum rechtfertigen oder entschuldigen. Das Führen der für einen kleinen Waffenschein erlaubnispflichtigen Waffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar, es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Schon das Führen einer entsprechenden Waffe, ohne den erteilten Waffenschein vorzeigen zu können, ist bußgeldpflichtig. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, man spricht auch von SRS-Waffen, müssen von Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen unterschieden werden. Zu letzteren zählen auch die beliebten Softair- oder Gotcha-Waffen. Zwar dürfen diese Waffen unter bestimmten Voraussetzungen von volljährigen Personen erworben und besessen werden. Jedoch ist das Führen bei Waffen dieser Art regelmäßig waffenscheinpflichtig, bei Softair-Waffen dann, wenn ihre Geschossenergie über 0,5 Joule liegt.

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