Kirrung Hessen

Kirchengemeinde Hessen

30 VJagdG, Wildfütterung - Gesetzliche Bestimmungen des Verbandes und der Länder Die Ausbreitung von Tierfutter (Fütterung) für Wilder Hufwild ist untersagt, es sei denn, es entspricht den Absätzen 3 bis 9 von zulässig. 2Decayed sowie unzulässige feed und jede andere unzulässige Nutzung von für sind die Fütterung von game suitable Gegenstände von Jagdausübungsberechtigten zu entfernen. 3 Wenn Jagdausübungsberechtigte dieser Pflicht nicht nachkommt, kann das Jagdamt die notwendigen Maßnahmen durch Einzelmaßnahmen einleiten.

Die Ausbreitung von Ballaststoffen für wiederkäuendes ist zulässig. In der Wildnis ist das Fütterung von wiederkäuendem Tablettwild mit Fruchtsaftfutter ohne Konzentrat in Kombination mit Ballaststoffen im Freien zulässig, soweit das Jagdamt den Bezirk oder einen Teilbereich davon als eine Notstandszeit bestimmt hat. 2 Die Beschlussfassung erfolgt auf Verlangen des Jagdberaters und im Einverständnis mit der Firma Veterinärbehörde.

3Es gibt eine Notfallzeit, wenn ein Mangel zwischen dem derzeitigen Nahrungsmittelbedarf und dem Ernährungsangebot von natürlichen auftritt. 5Dieses Fütterung muss nach einem von der Genossenschaft zu entwickelnden Fütterungskonzept und für durchlaufen werden. 6 In Jagdrevieren, in denen das Jagdamt für wiederkäuendes Huftier eine Notfallzeit festgelegt hat, ist das Jagdausübung auf wiederkäuendes Huftierverbot.

Bei den Wildschweinen ist das Erhaltungsfütterung zulässig, soweit das Jagdamt für den Bezirk oder einen Teil davon als Notfallzeit festgelegt hat. 3 Das Jagdamt in Absprache mit Veterinärbehörde beschließt über die Verwendung des genehmigten artgemäßen Futters. für Wildschwein. 4 Diese Futtersorten sind so zu verteilen, dass sie von anderen Huftieren nicht eingenommen werden.

5 In Jagdrevieren, in denen das Jagdamt eine Notfallzeit für Wildschwein festgelegt hat, ist das Jagdausübung auf Wildschweinverbot. Das Hessische Landesjagdamt hat dem Technischen Ausschuss des Landtags bis zum Ablauf des folgenden Jahres über die in Hessen festgelegten Notfallzeiten pro Jahr und deren Gründe zu unterrichten.

1Das Fütterung für die Jagd auf Wildschweine (Kirrung) mit einheimischem Korn, Körnermais und Erbse ist anzugeben zulässig und das Jagdamt. Das Jagdrevier ist eine Gemeinde, weitere 100 Hektar starteten jeweils Jagdfläche, in Hirschgebieten 250 Hektar starteten jeweils zulässig zulässig 5Das Jagdamt hat die Kirrung zu verbieten, wenn die Nummer nach dem 3. Januar zulässige auf Kirrungenüberschritten würde steht.

6 Die nach §30 des Jagdrechtes in der bis zum 23. Juni2011 gÃ?ltigen Fassungsform fÃ?r den Jagdbetrieb von Kirrungen erteilten Lizenzen mÃ?ssen vom Jagdamt mit Wirkung zum Ablauf des  30. September 2013 widerrufen werden. länderà länderübergreifende Rot- und Damhirschgebiete können die höchste Instanz für den gleichmäßigen Umgang mit den Wildfütterung Sonderregelungen festlegen.

2Das Jagdamt kann im Einverständnis mit der Webseite Veterinärbehörde bei Bedarf Ausnahmeregelungen für wilde Krankheiten und Epidemien einräumen.

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