Schreckschusswaffen sehen äußerlich aus wie scharfe Waffen, im Regelfall handelt es sich um …
Innova Shop Erfahrung
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Warnung vor InnovaMaxx durch Lexea Anwälte
Wir haben von Lexea Rechtanwälte im Namen der InnovaMaxx GmH eine Verwarnung wegen Verstoßes gegen das Inverkehrbringungs-, Rückgabe- und Umweltschutzgesetz für Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG) erhalten. Die Vorwürfe: Die InnovaMaxx GmH befasst sich mit Sport- und Fitnessgeräte. Deshalb besteht eine Wettbewerbsbeziehung zu unserem Kunden, so Lexea.
Weil es sich bei den Erzeugnissen unseres Kunden um Elektro- und Elektronikgeräte i. S. d. 3 Nr. 1 EEG handelt, besteht nach 6 Abs. 1 EEG die Verpflichtung, Elektro- und Elektronikgeräte vor dem Inverkehrbringen bei der jeweils verantwortlichen Stelle mit dem Gerätetyp und der Fabrikmarke anzumelden.
Ein Eintrag bei der verantwortlichen EAR-Stiftung konnte weder für die aktuelle Handelsmarke noch für die Firma unseres Kunden gefunden werden. Daher liegt laut Lexea Rechtanwälte ein Verstoss gegen die Meldepflicht des 6 EEG vor. Unsere Klientin ist jedoch berechtigt, ihre eigene Aussage zu machen, solange sie strafbar ist.
Darüber hinaus wird gemäß 9 UWG ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht, der nur dann in Rechnung gestellt werden kann, wenn unser Kunde die Anzahl der verkauften Waren, deren Einkaufs- und Verkaufspreis sowie denjenigen der Handelskunden der Ware angibt. Schließlich hat die InnovaMaxx Rechtsanwaltskanzlei Lexea Rechtanwälte darauf hingewiesen, dass die Anwaltskosten für einen Objektwert von ca. EUR 5.000,- (der Gesamtbetrag beläuft sich auf EUR 1.531,90) zu vergüte.
Gesetzliche Bewertung: Das Gesetz schreibt vor, dass die deutschen Hersteller, OEM-Hersteller und -Einführer ihre Elektro- und Elektronik-Geräte bei der sogenannten Joint Authority, der EAR-Stiftung, anmelden müssen. Unter Elektro- und Elektronikgeräte ist 3 Nr. 1 ElektoG zu verstehen. 2. Sollte Ihnen die Deklaration dort noch nicht eindeutig genug sein, können Sie im Anlage I zum EVG beispielhaft Elektro- und Elektronikgeräte nachlesen.
Wer ein Produkt zuerst in den Handel bringen will (in der Regel Produzenten und Importeure), muss daher die sogenannte WEEE-Registrierungsnummer anfordern, bevor er das Elektro- oder Elektronikprodukt auf dem heimischen Markt einführen kann. Als Angebot gilt die reine Präsentation oder Bereitstellung von Elektro- oder elektronischen Geräten in Deutschland, wenn dies im Zuge einer gewerblichen Betätigung bei Vertragsabschluss erfolgt.
Wenn ein Distributor ein nicht angemeldetes elektrisches oder elektronisches Gerät anbietet, kann er selbst rasch ein registrierter Dealer werden. Damit wird die EU-Richtlinie zur Reduzierung der steigenden Mengen an Elektro- und Elektronikschrott aus nicht mehr genutzten Elektro- und Elektronik-Altgeräten umgesetzt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht in den Haushaltsmüll "wandern", sondern ordnungsgemäß beseitigt werden.