Seit 2003 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr nur den einen Waffenschein. Ein …
Illegaler Waffenbesitz
Rechtswidriger Besitz von WaffenRettungssanitäter finden Waffen und Munition überall im Haus eines Toten.
Waffenbesitz: Begriffsbestimmung & Strafe
die Verwendung von Gewehren sehr straff. Für Pistolenbesitzer gelten vergleichsweise strenge Anforderungen. Aber wann ist der Waffenbesitz nicht zulässig und zu ahnden? Dabei ist es von Bedeutung zu unterscheiden, um welche Art von Bewaffnung es sich hierbei geht. Genehmigungspflichtige Waffensysteme sind wesentlich strenger geregelt als z.B. so genannte Schusswaffen.
Außerdem sieht das Recht auch solche Rüstungsgüter vor, deren Besitzer generell untersagt sind. Der folgende Beitrag untersucht, was illegaler Waffenbesitz ist und welche Strafen für illegalen - also illegalen - Waffenbesitz zu erwarten sind. Seit wann ist es illegaler Waffenbesitz? Der Waffenbesitz ist prinzipiell rechtswidrig, wenn es keine Erlaubnis zum Waffenbesitz gibt oder wenn die Waffe gesetzlich untersagt ist.
Wenn eine Person keine Erlaubnis zum Besitz genehmigungspflichtiger Rüstungsgüter hat, ist der Kauf solcher Rüstungsgüter bereits jetzt gesetzlich zu ahnden. Gleiches trifft auf die verbotenen Waren zu. Falls die Waffe aufgefunden oder vererbt wurde, muss sie unverzüglich der verantwortlichen Rüstungsbehörde angezeigt und der Kriminalpolizei übergeben werden. Andernfalls gelten sie als unbefugter Waffenbesitz.
Die Bestrafung ist hier nicht auszuschließen. Eine bewilligungspflichtige Waffengenehmigung wird nur Erwachsenen erteilen. Falls die Waffenscheine nicht zugelassen sind, ist der Waffenbesitz auch hier nur für Erwachsene erlaubt. Verfügen Jugendliche über eine solche Munition, kann dies auch jugendstrafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt eine Waffenbesitz-Karte oder einen Jagdführerschein anfordern wollen, kann dieser Vermerk die rechtlich geforderte Verlässlichkeit beeinflussen und zur Zurückweisung des Antrages beitragen.
Der illegale Besitz von Massenvernichtungswaffen kann daher einen Einfluß auf die Bewertung der Verlässlichkeit haben. Die Handhabung von Gewehren bedarf besonderer Vorsicht, daher sollten Eigentümer immer überprüfen, ob sie die Waffe in ihrem Besitz haben dürfen. Welches Waffe grundsätzlich einem Besitzstopp unterliegt, genehmigungspflichtig ist oder als unbefugt gilt, ist im Bundeswaffengesetz und seinen Anhängen geregelt.
Der Anhang 2 zum Weapons Act ist besonders im Hinblick auf lizenzierte und lizenzfreie Waffensysteme von Bedeutung. Damit wird festgelegt, welche Waffe in die beiden Klassen eingeteilt wird. In den Abschnitten 2 und 3 des Anhangs wird ausführlich auf die Einstufung eingegangen und festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz dieser Waffe zulässig ist.
Besonders zu erwähnen sind hier Kriegerwaffen, Vollautomaten-Feuerwaffen, Schmetterlingsmesser, Faustmesser, Werfersterne und verborgene Kampfmittel (z.B. in einem Kuli oder einem Spazierstock). Das Besitzen dieser Waffe oder waffenähnlicher Objekte ist in jedem Falle unter Strafe gestellt. Die genehmigungspflichtigen Waffensysteme sind in der Regel Feuerwaffen, da der Waffenbesitz entweder generell zulässig oder untersagt ist.
Eine Waffenbesitz-Karte ist obligatorisch für den Waffenbesitz, die einer Genehmigung bedürfen. Das ist die Genehmigung, die fraglichen Waffensysteme zu haben. Sie können ohne Waffenbesitz-Karte betrieben werden, aber normalerweise nicht. Befinden sich Menschen im Eigentum von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Waren, besteht die Straftat des "illegalen Waffenbesitzes".
Das ist in 51 des Waffengesetzes festgelegt. Der illegale oder unerlaubte Besitz von Waffen wird im Strafgesetzbuch nicht geregelt. Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Waffenart ist in der Beilage 1 zum Wiener Waffegesetz wiedergegeben. Zusammen mit der Begriffsbestimmung in Anhang 2 ist dies die Rechtsgrundlage für die Bestimmung der Straftat des "illegalen Waffenbesitzes".
Besitzt eine Person einen Objekt, das rechtmäßig eine Waffenbesitz ist und dessen Besitztum entweder untersagt oder nur mit einer Genehmigung gestattet ist, muss mit einer Geldstrafe für den unberechtigten Waffenbesitz rechnen. Die Höhe der Sanktionen ist im Rüstungsgesetz wie oben dargelegt geregelt. In besonders schwerwiegenden Faellen wird eine Haftstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhaengt.
Eine besonders ernste Sache besteht in der Regel, wenn sich der Verursacher kommerziell oder als Angehöriger einer Gang verhält, die sich zusammengeschlossen hat, um solche Verbrechen unter Beteiligung eines anderen Bandenmitglieds weiter zu begehen. Dagegen wird in weniger schwerwiegenden Faellen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldbusse verhaengt. Daher ist es durchaus möglich, dass der illegale Besitz von Waffen zu einer hohen Gefängnisstrafe oder Geldbuße führen kann.
die zu illegalem Waffenbesitz führen könnten. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Bestimmungen für den illegalen Besitz von Rüstungsgütern ist in diesem Absatz auch der Erwerb von verbotenen oder lizenzierten Rüstungsgütern ohne angemessene Genehmigung sanktioniert. Zusätzlich zu den Strafen, die durch illegalen Waffenbesitz verhängt werden, können in diesem Kontext auch andere Straftaten Folgen haben.
Eine illegale Waffen zu verstecken und mitzunehmen oder zu tragen ist gesetzlich verboten. Die für den unerlaubten Besitz von Waffen verhängte Sanktion und deren Höhe ist immer eine Entscheidung von Fall zu Fall, abhängig von den Gegebenheiten der Straftat und ihrer Strenge. Es ist auch eine Straftat, eine Pistole ohne gültige Pistole oder Jagdlizenz zu tragen.
Falls die Person nicht berechtigt ist, eine Waffe zu tragen, d.h. wenn es keinen großen oder kleinen Waffenführerschein gibt, wird dies gesondert bestraft.