Gaswaffen

Die Gaspistole droht mit Schall und Rauch

Gaswaffen sind Waffen, die äußerlich scharfen Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, aber technisch so verändert sind, dass sie keine Projektile befördern können. Man spricht auch von sogenannten Schreckschusswaffen, es handelt sich um klassische Waffen zur Selbstverteidigung. Dabei ist der Schreckschuss nicht wörtlich zu nehmen, Gaspistolen vermögen mehr als nur zu erschrecken und sind keine bloßen Dekowaffen. Sie transportieren Gas durch ihren Lauf und erzeugen erhebliche Druck- und Schallwellen. Man kann mit einer Gaspistole durch einen direkt aufgesetzten Schuss durchaus einen Menschen schwer verletzen oder gar töten.

Insoweit sind diese Waffen nicht harmlos. Dieser Umstand und ihre vom Laien auf den ersten Blick kaum erkennbare Natur als Schreckschusswaffe haben den Gesetzgeber bewogen, für das Führen dieser Waffenart den sogenannten kleinen Waffenschein einzuführen.

Technik der Gaswaffe

Schreckschusswaffen werden Modellen scharfer Waffen nachgebaut. Anstelle des normalen Waffenlaufs für die Projektile haben Gaswaffen einen Gaslauf. Technische Vorrichtungen wie mechanische Sperren machen das Verschießen von Projektilmunition unmöglich. Vielmehr wird Gas- und Kartuschenmunition verschossen, unter Umständen auch pyrotechnische Munition in Signalwaffen.

Die typische Schreckschusswaffe macht Lärm und erzeugt so unter anderem ihre abschreckende Wirkung. Während das Gas durch den Lauf schießt, wird zusätzlich ein beeindruckender Knall ausgelöst. Klassische Schreckschusspistolen auf Gas-Basis laden üblicherweise eines der folgenden Gemische: CN oder Chloracetophenon, CS oder Chlorbenzylidenmalodinitril und Pfeffer-Reizgaspatronen, auch Nonivamid genannt. Gefertigt sind Gaswaffen meist aus einem Zinkguss, bei dem bestimmte Sollbruchstellen das Umrüsten in eine scharfe Schusswaffe verhindern sollen. Die sogenannte Laufsperre erzeugt zum einen bei Selbstladern den notwendigen Druck auf den Verschluss der Gasmunition und verhindert zum anderen das Verschießen scharfer Munition. Es werden heute folgende Kaliber produziert: .315 Knall, .320 kurz Knall, 2 mm Berloque, 9 mm P.A.Knall mit verschiedenen Farbkodierungen für Knall, Reizgas, und Pfeffer, 9 mm R Knall. Ältere noch mögliche Kaliber sind: .22 lang Knall, .35 Knall, .45 kurz Knall und 8mm Knall. Letztere wird in Deutschland nicht mehr zugelassen. Die 6 mm Flobert Knall gilt als für die Selbstverteidigung nicht geeignet.

Rechtliche Situation der Gaswaffe

Eine Gaswaffe kann ab einem Alter von 18 Jahren zwar erworben, transportiert und besessen werden, jedoch legal nur mit dem kleinem Waffenschein geführt werden. Das Führen einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes erfasst, dass die Waffe einsatzbereit in der Öffentlichkeit getragen wird. Legal erwerben kann man nur Schreckschusswaffen, die ein PTB-Siegel, eine spezielle Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingeprägt aufweisen. Fehlt dieses Siegel, gilt die Gaswaffe als illegale, scharfe Schusswaffe. Der kleine Waffenschein zum Führen einer Gaswaffe wird auf Antrag und gegen Gebühr von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Antragsteller ab 18 Jahre dürfen keine Vorstrafen über 60 Tagessätze sowie keine Suchterkrankungen aufweisen. Sie müssen die Gaspistolen fachgerecht verwahren, auch körperlich und geistig geeignet sein. Im Vergleich zum Waffenschein entfallen die Bedürfnisprüfung sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Wer die Gaswaffe führt, hat auch den kleinen Waffenschein bei sich zu tragen. Andernfalls drohen Bußgelder in teils erheblicher Höhe.

Das Schießen mit Gaswaffen ist grundsätzlich gesondert zu genehmigen

Außerhalb von befriedeten Grundstücken und außerhalb besonderer Notwehr- und Notstandssituationen erlaubt der kleine Waffenschein nicht per se das Schießen mit Gaswaffen. Hier irren Eigentümer von Schreckschusswaffen oft und meinen, besonders zu Anlässen wie Sylvester sei der Abschuss der Gaspistole mit kleinem Waffenschein in der Öffentlichkeit legal. Dies ist nicht der Fall und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

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