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Falknerprüfung Bayern
FALCONER-Prüfung BayernFalknerprüfung; Registrierung - BavariaPortal
Nur wer den Jagdschein eines Falkners in seinem eigenen Besitz hat, darf jagen. Nach § 15 Abs. 7 S. 1 des Bundesjagdgesetz (BjagdG) ist die Erstausstellung einer Falknerjagdlizenz davon abhängig, dass der Antragsteller neben der Jagdprüfung eine Falknerprüfung abgelegt hat. Neben der Falknerprüfung ist eine begrenzte Jagdprüfung, d.h. ohne Schusstest, ausreichen.
Das Falknerexamen wird alljährlich zu Beginn des Jahres an der Bayrischen Waldbauschule in Kelheim durchgeführt. Bei der Falknerprüfung handelt es sich um eine orale Untersuchung, bei der auch Praxisaufgaben für die Greifvogelhaltung und die Jagd auf Beute gegeben werden können. Für die Registrierung der Untersuchung ist die Zentralstelle für Jagd- und Falknerprüfung beim Land- und Forstwirtschaftsamt Landshut zuständig.
Das Bestehen der Falknerprüfung in Bayern richtet sich nach der Jäger- und Falknerprüfungsverordnung (JFPO). Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Theorie- und Praxisausbildung haben und die Prüfung zum Jäger oder die Prüfung zum eingeschränkten Jäger durchlaufen haben.
Falknerprüfung; Registrierung
Bei der Falknerprüfung handelt es sich um eine orale Untersuchung, bei der auch Praxisaufgaben für die Greifvogelhaltung und die Jagd auf Beute gegeben werden können. Nur wer den Jagdschein eines Falkners in seinem eigenen Besitz hat, darf jagen. Nach § 15 Abs. 7 S. 1 des Bundesjagdgesetz (BjagdG) ist die Erstausstellung einer Falknerjagdlizenz davon abhängig, dass der Antragsteller neben der Jagdprüfung eine Falknerprüfung abgelegt hat.
Neben der Falknerprüfung ist eine begrenzte Jagdprüfung, d.h. ohne Schusstest, ausreichen. Das Falknerexamen wird alljährlich zu Beginn des Jahres an der Bayrischen Waldbauschule in Kelheim durchgeführt. Bei der Falknerprüfung handelt es sich um eine orale Untersuchung, bei der auch Praxisaufgaben für die Greifvogelhaltung und die Jagd auf Beute gegeben werden können. Für die Registrierung der Untersuchung ist die Zentralstelle für Jagd und Falknerprüfung beim Land- und Forstwirtschaftsamt Landshut zuständig.
Das Bestehen der Falknerprüfung in Bayern richtet sich nach der Jäger- und Falknerprüfungsverordnung (JFPO). Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Theorie- und Praxisausbildung haben und die Prüfung zum Jäger oder die Prüfung zum eingeschränkten Jäger durchlaufen haben. Zur Falknerprüfung muss die Registrierung mind. 4 Woche vor dem Termin der Prüfung schriftlich eingereicht werden.
Sie müssen dieses Formblatt mit Ihrer Signatur bei der verantwortlichen Behörde vorlegen. Diese können Sie entweder handsigniert per Brief oder per Telefax an die verantwortliche Geschäftsstelle oder mit Ihrer qualifizierter elektronischer Signierung per (verschlüsselter) E-Mail senden. Falls die verantwortliche Geschäftsstelle eine De-Mail-Adresse hat, können Sie das Formblatt auch als vom Absender bestätigte Mitteilung über Ihr De-Mail Konto einsenden.
Das Honorar für die limitierte Jagdprüfung liegt bei 190 ?, das Honorar für die Falknerprüfung bei 185 ?.