Dienstwaffe

Ordonnanzwaffe

Ein Polizist posiert für Fotos mit seiner Dienstwaffe. Disputeskalation - Freizeitpolizist mit Dienstwaffe Am Samstag Abend zieht ein freier Mann seine Dienstwaffe - "um weitere gefaehrliche Anschlaege abwehrend. "Ein Kampf eskalierte am Samstag Abend am Stadtrand am Robert Brauner Platz so sehr, dass ein Polizeioffizier (42) in seiner freien Zeit seine Dienstwaffe zückte, um anscheinend eine Gefahr für Mensch und Tier zu vermeiden. Der Polizeibeamte habe auf Anfrage dieser Tageszeitung erklärt, dass er seine Dienstwaffe auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen tragen dürfe.

Nach Polizeiberichten vom Montag Mittag brach am Samstag Abend gegen 21.30 Uhr die Konfrontation zwischen zwei 19-jährigen Herneerinnen aus. Zu diesem Zeitpunkt hätten der Mann des 36-Jährigen und ein 42-jähriger Gefährte - beide Polizisten, aber nicht im Einsatz - sich gemeldet. Laut Polizei-Pressestelle wollten sie "die Lage beruhigen".

"Anscheinend hatten sie Verständnis für die 19-Jährige, die sie mit der Hand schlug", sagte die Gendarmerie. Der 20-Jährige drohte, einen Flaschenkragen abzubrechen, und der 42-jährige Polizeibeamte versuchte, ihn zu entschärfen. Der 15-jährige Mann zog ein Skalpell, der Beamte machte sich bekannt und bat die Schützen, das Skalpell und den Hals abzulegen.

Der 42-Jährige zog nach Angaben der Gendarmerie seine Dienstwaffe heraus, "um die Gefahr für das Leben abzuwehren". Dann hielt er das Duett in Schach, bis die uniformierten Kolleginnen und Kollegen auftauchten. Auch interne Untersuchungen seien - wie nach solchen Ereignissen gewohnt - initiiert worden, erläuterte Polizeipräsident Frank Lemanis auf Wunsch dieser Zeitungen.

Der 42jaehrige Polizeibeamte, so Lemanis unter Berufung auf ein Dekret des nordrhein-westfaelischen Bundesinnenministeriums, sei nach derzeitigem Kenntnisstand befugt gewesen, die Pistole zu uebertragen. Ab wann darf ein Beamter seine Dienstwaffe in seiner freien Zeit mitführen? Wolfgang Beus, Pressesprecher des Bundesinnenministeriums, sagte der Tageszeitung, Polizeibeamte seien generell befugt, ihre Waffensysteme außerhalb des Einsatzes mitzuführen.

Beispielsweise dürfen Polizisten nicht mit ihren Dienstwaffen an gesellschaftlichen Anlässen teilnehmen oder beim Tragen der Waffe einen Alkoholkonsum durchführen. Das Stadtfest ist eine Publikumsveranstaltung, gibt hernes Polizei-Sprecher Frank Lemanis zu. Doch: Der Beamte, sein Kollege und seine Ehefrau hatten ein Lokal im Stadtzentrum aufgesucht und das Stadtfest auf dem Weg zurück zu ihrem Wagen passiert.

Lemanis zufolge geht er davon aus, dass auch die 19-jährige Tocher der Frau des Polizeibeamten das Lokal besuchte und dass der Messestreit sehr abrupt auslöste. "Lemanis sagt, dass es oft recht kurz ist."

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