Wer in Deutschland als Privatmann eine erlaubnispflichtige Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes …
Dekowaffen
Dekowaffen für Sammler müssen ungefährlich seinIn der Regel hat jemand, der sich eine oder mehrere solcher Waffen zulegt, kein Interesse, damit zu schießen. Allein der Wunsch an interessanten Stücken mit Sammlerwert oder einfach zur Dekoration ist ausschlaggebend für den Kauf. Damit ehemalige scharfe Schusswaffen als harmlose Dekowaffen gelten, sind wichtige bauliche Veränderungen nötig. Sie gelten für Kurzwaffen genau so wie für Langwaffen.
Das gilt für Kurzwaffen
Unter den Begriff Kurzwaffen fallen alle Waffen, deren Gesamtlänge 60 Zentimeter nicht übersteigt. Der Lauf darf bei diesen Waffen nicht länger als 30 Zentimeter sein. Damit sie als Dekowaffen gelten, muss das Patronenlager so verändert worden sein, das sich keine Patronen laden lassen. Das gilt auch für Treibladungen oder Einsätze. Deutlicher gesagt heißt das, dass das Patronenlager zugeschweißt werden muss. Damit es sich nicht auf einfache Art und Weise wieder öffnen lässt, hat diese Verschweißung ordnungsgemäß zu erfolgen. Besondere Anforderungen werden auch an den Lauf von Kurzwaffen, die funktionsuntüchtig gemacht werden sollen, gestellt. Er muss auf der vollkommenen Länge, beginnend im Patronenlager, mit einem Längsschlitz versehen werden. Die Breite dieser Längsfuge muss wenigstens 4mm betragen. Alternativ sollte sie in einem Abstand von je 3 cm mit kalibergroßen Bohrungen versehen sein. Mindestens 3 Bohrungen sind vorgeschrieben. Das gilt auch für kürzere Läufe. Veränderungen am Lauf der Kurzwaffe, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen genehmigt werden.
Außerdem sind vom Gesetzgeber weitere Veränderungen vorgegeben, die eine ehemals scharfe Kurzwaffe in eine Waffe zu Dekorationszwecken verwandelt. So muss der Verschluss auf Dauer funktionsunfähig gemacht werden. Zu diesem Zweck wird der Boden um wenigstens 45 Grad abgeschliffen. Die Austrittsfläche am Schlagbolzen muss ebenfalls verschweißt sein. Alternativ sollte die Führung am Schlagbolzen durch Schweißstellen abriegelt oder vollkommen ausgefräst sein. Nicht zuletzt schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Auslösemechanismus in den Griffstücken der Waffen funktionsunfähig gemacht werden muss. Dazu wird entweder die Hahnachsenführung ausgebohrt oder der Hammer in seiner Endstellung verschweißt.
Veränderungen an Langwaffen
Langwaffen überschreiten die Gesamtspanne von 60 Zentimetern, ihr Lauf ist länger als 30 Zentimeter. Auch hier muss das Patronenlager, wie bei Pistolen, auf Dauer unbrauchbar sein. Das gleiche gilt für den Verschluss, dessen Stoßboden um mindestens 45 Grad abgeschliffen werden muss. Um diesen Wert zu kontrollieren, wird an der Kante unten ein Winkel angesetzt. Er muss die 45 Grad anzeigen. In den Lauf müssen sechs Bohrungen in Kalibergröße eingebracht werden. Eine gleichwertige Veränderung wäre alternativ ein Schlitz in Kaliberbreite. Vor diesen Abänderungen muss der Lauf mit einem Stahlstift verschlossen werden. Dieser Stift muss in die Richtung der Mündung zeigen, kalibergroß und gehärtet sowie gegen Ausbau gesichert sein. Sowohl bei Kurz- als auch bei Langwaffen darf der gesamte Umbau nur von einem Fachmann in einem zugelassenen Herstellerbetrieb ausgeführt werden.
Dauerhafte Abänderungen
Ehemalige Schusswaffen, aus den Waffen zur Dekoration gemacht wurden, können nicht einfach wieder scharf gemacht werden. Dass dies mit wenigen Handgriffen möglich wäre, entspricht nicht der Wahrheit. Theoretisch ist ein Rückbau durchführbar. Für diese Möglichkeit entscheidend ist, ob entscheidende Bauteile an der Waffe gründlich abgefräst oder verschweißt wurden oder eben nicht. Bei illegal im Internet angebotenen Dekowaffen ist die Gefahr höher. Seriöse Anbieter dagegen halten sich an die Vorgaben des Gesetzgebers. Eine Garantie, dass die Angebotene harmlose Dekowaffe tatsächlich nicht mehr umgebaut und eingesetzt werden kann, gibt es auch. Man lässt sie im Zweifel einfach beim zuständigen Beschussamt prüfen.