Gaswaffen sind Waffen, die äußerlich scharfen Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, aber …
Bka Prüfzeichen
Bka-PrüfzeichenHäufig gestellte Anfragen
Die TW1000 Pfefferspray haben keine bekannte Nebenwirkung und beugen dauerhaften Schäden am Tier vor, z.B. durch Messerstechereien oder andere physische Einwirkungen. Die Verwendung von Pfefferspray gegen Menschen ist als gefährlicher Personenschaden zu ahnden. Was ist die Wirkstoffkonzentration Ihrer Paprikasprays? In unseren Paprikasprays ist der natürliche Chili-Extrakt Oleoresin Capsicum (OC) inbegriffen.
Der OC-Gehalt ist für die Effektivität von Pfefferspray nur von begrenzter Bedeutung, da es auf dem Weltmarkt sehr verschiedene OC-Qualitäten gibt, die sich zum Teil erheblich in ihrem Schweregrad voneinander abheben. Neben der Konzentration des Wirkstoffes ist auch die weitere Rezeptur für die Wirkung der Sprühdosen mitentscheidend. Aufgrund ihrer Effektivität werden unsere Formulierungen kontinuierlich weiter entwickelt und haben sich im Laufe der Jahre auf dem Zivil- und Behördenmarkt durchgesetzt. Sie entsprechen höchsten Ansprüchen an Produktqualität und Verlässlichkeit.
Denn nur ein abgestimmter Aufbau aller Komponenten gewährleistet die gewünschte Wirkungsweise ohne Gefährdung von Mensch und Umgebung. Im Aerosol verwenden wir schon bei geringen Dosen die feinste Verteilung des Reizmittels, um eine behindernde Auswirkung zu erzielen. Durch unsere Jahrzehnte lange Erfahrungen mit diesem Reizmittel ist seine große Effektivität gewährleistet.
Denn nur ein abgestimmter Aufbau aller Komponenten gewährleistet die gewünschte Wirkungsweise ohne Gefährdung von Mensch und Umgebung. Während dieser Zeit garantieren wir die vollständige Funktionalität und Effektivität unserer Waren.
Sind Pfeffersprays in Deutschland erlaubt?
Viele Menschen benutzen oft das bekannte Objekt "Pfefferspray", um sich in Gefahrensituationen zu beschützen. Aber nur wenige wissen, ob Paprikaspray in Deutschland überhaupt gesetzlich erlaubt ist oder ob der Besitzer von Paprikaspray überhaupt bestraft werden kann. Es ist daher fragwürdig, ob Paprikaspray als Objekt unter das Waffegesetz (WaffG) fallen könnte.
Der Begriff "Pfefferspray" ist daher im Waffenrecht nicht bekannt. 2 (a) des Waffengesetzes besagt, dass "Waffen portable Objekte sind, die ihrer Natur nach dazu dienen, die Fähigkeit des Menschen, sich selbst anzugreifen oder zu verteidigen, zu eliminieren oder einzuschränken, insbes. Es ist also fragwürdig, ob das "Pfefferspray" herunterfällt.
1 Abs. 4 des Waffengesetzes bestimmt weiter, dass die Bedingungen für Waffe und dazugehörige Gegenstände sowie die Klassifizierung der Gegenstände nach Abs. 2 Nr. 2 a des Waffengesetzes, die Bedingungen für Kontaktarten und andere waffengesetzliche Bestimmungen in Anhang 1 (Definitionen) genauer festgelegt sind.
Im Anhang 1 (Begriffsbestimmungen) des Waffengesetzes, Absatz 1, Abschnitt 1 Abschnitt 1 "Tragbare Objekte 1" in Ziffer 1.2. 1 "Tragbare Objekte nach 1 Abs. 1 Nr. 2a werden vor allem aus solchen Reizstoffen mit einer Entfernung von bis zu zwei Metern (Reizstoffsprüher) gesprüht oder ausgestoßen".
Nach § 1 Abs. 2 a Waffengesetz ist es von Bedeutung, dass das Paprikaspray eine Waffenart im Sinne des Waffegesetzes ist, wenn es seiner Natur nach dazu dient, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit des Menschen zu eliminieren oder zu verringern. Dies ist bei Pfeffersprays der Fall, also eine Bewaffnung im Sinne des Waffentat.
Die Pfeffersprays müssen bestimmte Bedingungen erfÃ?llen, damit sie keine verbotenen Waffen im Sinne des Waffenrechts darstellen. Erst wenn das Paprikaspray diese Bedingungen erfÃ?llt, kann es als zugelassene Waffen eingesetzt werden: Das Reizmittel in Paprikaspray muss in Deutschland als gesundheitsschädlich eingestuft sein, das Paprikaspray muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt haben.
Wie das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilt, ist die PTB für die Erteilung von Prüfzeichen und Genehmigungen nach dem Waffengesetz verantwortlich. Das BKA kann gemäß 40 Abs. 4 WafG Ausnahmen für unerlaubte Bewaffnung und Objekte gewähren. Das Paprikaspray beinhaltet nicht das PTB-Prüfzeichen.
Die Pfeffersprays gelten dann als unzulässige Waffen nach 2 Abs. 3 GwV. Beilage 2 Absatz 1 Nr. 1.3. 5 Waffengattung. D. h. wenn jemand ein Paprikaspray ohne Prüfzeichen hat, das die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit des Menschen zu eliminieren oder zu mindern vermag, ist er gemäß 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbuße zu ahnden, wenn er es absichtlich und nach § 52 Abs. 4 Waffengesetz zu einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder bei fahrlässigem Besitz bestraft.
Wie alt darf das Paprikaspray sein? Der Paprikaspray ist ein nach dem Waffensystemgesetz geprüfter Reizstoffsprüher und darf bereits von jungen Menschen nach 3 Abs. 2 WaffenG verwendet werden. Ab wann fallen Paprikasprays nicht mehr unter das Waffenrecht? Als " Tierabwehrspray " eingesetzte Paprikasprays fallen nicht unter das Kriegswaffengesetz, da sie ihrer Natur nach nicht dazu da sind, die Fähigkeit des Menschen, sich selbst anzugreifen oder zu verteidigen, zu eliminieren oder einzuschränken, sondern lediglich die Fähigkeit der Lebewesen, sich selbst anzugreifen oder zu verteidigen.
Tierverteidigungssprays sind jedoch keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, wenn der Produzent sie als solche kenntlich macht und ausgibt. CS (auch 2-Chlorbenzylidenmalon-Dinitril) und CN (Omega-Chloracetophen) als Wirkstoffe entsprechen dem offiziellen Prüfzeichen. Der OC-Abwehrspray selbst hat kein offizielles Prüfzeichen, da der aktive Inhaltsstoff "Oleoresin Capsicum" in Deutschland noch nicht freigegeben ist.