Eine Stellungnahme der Firma Oberland Arms OHG
zum Gesetzentwurf der GRÜNEN:
"Verschärfung des Waffengesetzes"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die GRÜNEN nehmen den Massenmord von der Insel Utoya / Norwegen zum Anlass eine strikte Verschärfung des Waffengesetzes zu fordern.

Hiermit werden unbescholtene, freie Bürger mit einem Gewaltverbrecher und Psychophaten auf eine Stufe gestellt und unter Generalverdacht gestellt.

Der Innenpolitische Sprecher der Grünen ist der Meinung, dass legale Waffenbesitzer generell ein Egoproblem hätten. Auf die unverschämte Äußerung folgt nun der entsprechende Gesetzentwurf.

Die Entwaffnung des Volkes war schon immer ein Merkmal von totalitären Staaten wie der DDR.

Eine Demokratie wie Bundesrepublik Deutschland sollte so etwas eigentlich nicht nötig haben...

Umso wachsamer sollten die Bürger und die Politiker sein, wenn es um ein neues Gesetz zur Einschränkung von Bürgerrechten geht.

Bitte lesen Sie unsere Stellungnahme aufmerksam durch. Ich hoffe Sie dient Ihnen zur Information und Meinungsfindung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hainich, CEO
Oberland Arms OHG

 

 

 

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Grünen

Verschärfung des Waffengesetzes - Verbot halbautomatischer Langwaffen

Gefordert wird: Ein Verbot von Besitz und Umgang mit halbautomatischen Langwaffen, die in Ihrer äußeren Form einer Kriegswaffe ähneln.

Dies wäre die Wiedereinführung des alten §37 WaffG (Verbot von sog. Anscheinswaffen). Ironischerweise wurde eben dieser Paragraph am 01.04.2003 von der damaligen Rot/Grünen Regierung abgeschafft. Der §37 entstand im Rahmen der Anti-Terrorgesetze im Schwarzen Herbst im Kampf gegen die RAF.

Der §37 wurde wegen vollkommener Sinnlosigkeit auf Betreiben von Schützenverbänden aber auch des Bundeskriminalamtes abgeschafft.

Die neue Gesetzesverschärfung wird mit dem Massaker auf der Insel Utoya im Sommer 2011 begründet.

Diese Begründung ist aus mehreren Gründen nicht haltbar.

  • Der Täter hat sich auf seine Wahnsinnstat mehrere Jahre intensiv vorbereitet. Einen dermaßen entschlossenen Täter kann man mit einem WaffG nicht aufhalten. Er hat ja nicht nur ein Gewehr, sondern auch mehrere Tonnen Sprengstoff benutzt.
     
  • Das bei dem Massenmord verwendete Gewehr war keine einer Kriegswaffe nachempfundene Waffe, sondern ein halbautomatisches Jagdgewehr. Dieser Typ war nach dem alten §37 erlaubt und wäre es auch nach dem neu vorgeschlagenem WaffG

Es ist also vielmehr davon auszugehen, dass die Grünen aus ideologischen Gründen die Waffen aus dem Volk haben wollen und nur auf einen Anlass gewartet haben.

 

Abb.: Mit solch einem Jagdgewehr Ruger Mini 14 wurden die
Morde auf der Insel Utoya verübt.
Diese Waffe wäre auch nach der Gesetzesverschärfung weiter legal.

 

Die Grünen führen weiterhin an, dass man zur Jagd oder Sportausübung keine halbautomatischen Langwaffen benötige, da es nicht darauf ankäme möglichst schnell hintereinander zu schießen. Es gäbe außerdem keine olympische Disziplin dafür.

Das ist falsch.

Halbautomatische Langwaffen werden seit Jahrzehnten in Deutschland sportlich genutzt. Es gibt verschiedene Disziplinen, die auch vom Bundeverwaltungsamt überprüft und anerkannt wurden. In diesen Disziplinen wird mit halbautomatischen Sportwaffen teilweise unter Zeitdruck auf Scheiben geschossen. Diese Disziplinen sind sehr anspruchsvoll und es werden damit regionale und nationale Meisterschaften durchgeführt. Unter anderen bieten folgende staatlich anerkannte Verbände Disziplinen für halbautomatische Langwaffen an: BDS, BDMP, Kyffhäuser Bund, Verband der Reservisten.

Nur ein Beispiel: Beim rifle IPSC starten deutsche Schützen auf Europa- und Weltmeisterschaften. Es gibt durchaus anerkannte Sportarten außerhalb der olympischen Disziplinen.

Hier ist es enorm wichtig, dass die äußere Form der Waffe der Funktion folgt und nicht unnötigen gesetzlichen Auflagern.

Auch auf der Jagd wissen viele Jäger den Vorteil eines schnellen 2- oder 3. Schusses im Sinne der Waidgerechtigkeit durchaus zu schätzen.

Die Grünen fordern in ihrem Entwurf, das bisherige Eigentümer ihre vollkommen legal erworbenen Jagd- und Sportwaffen vernichten lassen, oder entschädigungslos an einen Berechtigten abzugeben hätten - Das ist kalte Enteignung.

Der durchschnittliche Wert eines wettkampftauglichen Selbstladegewehrs liegt zwischen € 2.000,- und € 5.000,- hinzu kommt Zubehör im Wert von mehreren tausend Euro.

 

 Abb.: IPSC Schütze bei der Deutschen Meisterschaft in Philipsburg 2011.
Diese Wettkampfwaffe wäre nach dem neuen Gesetzentwurf verboten.

 
Unter E. Sonstige Kosten wird aufgeführt, dass es bei einigen Herstellern und Händler nicht näher zu beziffernde Umsatzeinbußen geben wird.

Tatsache ist, das es in Deutschland Betriebe gibt, die nur solche Produkte herstellen und vertreiben. Hier ist ein Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen und Auswirkungen bis hin zur Insolvenz des Betriebes zu erwarten. In Zeiten von Euro- und Bankenkrisen absolut kontraproduktiv.

Oberland Arms versteht sich als Premium Anbieter. Mit unseren Selbstladebüchsen beliefern wir Wettkampfschützen in Deutschland und ganz Europa. Aber auch immer mehr behördliche Waffennutzer zählen zu unseren Kunden. Bei beiden Kundenkreisen zählt Qualität und Präzision.

Hierbei zeigt sich ganz klar, dass die Funktion und äußere Form einer Waffe / Wettkampfgerät dem Einsatzzweck folgen muss. Die Beschränkungen durch gesetzliche Regelungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Wettkampfwaffen in Ihrer Leistung verschlechtert wurden und deutsche Schützen international nicht mehr konkurrenzfähig waren.

Es hat in den letzten Jahrzehnten in Deutschland keine Probleme mit Straftaten mit legalen Halbautomaten gegeben. Laut Polizeistatistik sind Langwaffen generell nicht Deliktrelevant. Selbst das BKA ist gegen einen neuen Anscheinsparagraph.

Der Anteil von legalen Schusswaffen bei Straftaten ist in Deutschland allg. verschwindend gering. Daran ändern auch so furchtbare Einzeltaten wie die Massenmorde in Erfurt oder Winnenden nichts. Man kann nicht hunderttausende Schützen dafür bestrafen und eine ganze Branche in den Ruin treiben, weil ein Einzeltäter eine Wahnsinnstat begeht, die er in jedem Fall verübt hätte. Egal wie streng das WaffG ist. Denn es war schon immer so, dass sich Straftäter nun einmal nicht an Gesetze halten.

Es ist generell zu überdenken, ob man auf jedes Ereignis mit einem Verbot regieren muss. Deutschland hat im internationalen Vergleich eines der strengsten WaffG überhaupt.

Dass sich ein Totalwaffenverbot nicht positiv auf die Kriminalität auswirkt, zeigt eindrucksvoll das Beispiel England. Dort stieg nach einem Totalverbot von Kurzwaffen und halbautomatischer Langwaffen die Gewaltkriminalität dramatisch an. Dagegen geht es in Ländern wie z.B. der Schweiz oder Österreich mit einem sehr liberalen WaffG recht friedlich zu.

 

 Abb.: Auf internationalen Wettkämpfen treffen sich verschieden Generationen zum sportlichen Wettstreit. (Bild Quelle BDMP)

 

Im Zusammenhang mit immer häufigeren Verbotsforderungen bekommen immer mehr unbescholtene Bürger Angst vor einer DDR 2.0

Ein gutes Beispiel für ein anderes Waffenverbot, welches nun vollkommen falsch umgesetzt wird ist das Trageverbot für sog. „gefährliche Einhandmesser“ (Also ganz normale Taschenmesser).

Dieses Verbot wurde von Berlins Innensenator Körting (SPD) initiiert. Damit sollte der Polizei ein Mittel gegen gewaltbereite Jugendliche an die Hand gegeben werden. Tatsächlich bekommen nun harmlose Familienväter eine Anzeige, weil sie ein Taschenmesser in der Hosentasche oder im Auto liegen haben. Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil in Stuttgart.

Nicht wissenschaftlich, aber doch ein Hinweis auf die Denkweise verschiedenen Parteien.

Freiheit oder Verbote?

 

Google Suchergebnisse am 16.09.2011

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 Abb.: Eine Schützin mit einem sportlichen Selbstlader. (Bild Quelle BDMP)

 

“Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
(Gustav Heinemann, 1899 – 1976, ehemaliger deutscher Bundespräsident)

 

Huglfing im Dezember 2011

Matthias Hainich
Oberland Arms OHG

 

Die komplette Stellungnahme incl. Gesetzentwurf der Grünen als PDF