Linke Ideen zum Waffenrecht
für Aussen- und Sicherheitspolitik "GlobalObserver"
In den letzten Tagen fand in Deutschland die zweitgrößte Kleinwaffen-, Jagd- und Outdoormesse der Welt statt: Die IWA & OutdoorClassics. Größer ist nur die Shot Show in Las Vegas. Anlass genug, einmal einen genaueren Blick auf die aktuellen Entwicklungen im deutschen Waffenrecht zu werfen, dessen Verschärfung immer wieder (insbesondere in linken Kreisen) diskutiert wird. Dies ist besonders brisant, weil der Schießsport in Deutschland nach Fußball, Turnen und Leichtaltethik der Sport mit der höchsten Aktivenzahl ist und die Jagd unerlässlich für unser Ökosystem ist.
Bevor auf die aktuellen Entwicklungen eingegangen wird, soll jedoch zunächst ein Blick auf die Möglichkeiten geworfen werden, die sich in Deutschland bieten, legal Waffen zu besitzen:
- Waffenschein: Dieser berechtigt – insbesondere gefährdete Personen – zum Führen (also dem schussbereiten Tragen) einer Waffe. Die Erteilung eines Waffenscheins ist die Ausnahme.
- Waffenbesitzkarte: Diese berechtigt – zuverlässige, sachkundige Personen mit Bedürfnis – zum Besitz von Waffen. Diese dürfen nicht geführt werden. Waffenbesitzkarten werden insbesondere an Jäger (Erwerb von Waffen in Verbindung mit dem Jagdschein), Sportschützen und Waffensammler ausgegeben.
Ungeachtet der betroffenen Personenzahl werden immer wieder verschiedenste Forderungen zum Waffenrecht in Deutschland, das eines der schärfsten der Welt ist, erhoben. Einigen der am lautesten vertretenen Forderungen (insbesondere der Grünen sowie der Linken) soll im Folgenden auf den Grund gegangen werden:
- Erhebung einer Waffensteuer
- Verbot von großkalibrigen Waffen für Sportschützen
- Beschränkung der Waffenzahl (auch für Jäger)
- Zentrale Aufbewahrung für Waffen
- Generelles Verbot von Schusswaffen
1. Erhebung einer Waffensteuer
1.1 Sachstand
Unlängst beschloss die Bremer Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen und (der SED-Nachfolgepartei) “Die Linke” gegen die Stimmen der CDU unter anderem, innerhalb der nächsten drei Monate eine Aufwandsteuer für den privaten Waffenbesitz von 300 € pro Waffe und Jahr einzuführen oder einen durch ein externes Gutachten hinterlegten Bericht zu erstatten, aus welchen rechtlichen Gründen Abstand von der Einführung einer solchen Waffenbesitzsteuer genommen werden sollte.
1.2 Analyse
Die im Folgenden wiedergegebene Analyse von Frank Göpper für das Forum Waffenrecht trifft es genau:
[...]
Der Jägerschaft wurde erst kürzlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG – 1 BvR 2084/05) beschieden, dass sie mit der Hege und Pflege des Wild- und Waldbestandes, der Seuchenprävention und der Verkehrsunfallhilfe Aufgaben erfüllt, die sonst kostenpflichtig von der Allgemeinheit zu tragen wären. Statt dieses private Engagement für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu würdigen, werden die Jäger durch die Besteuerung verunsichert und letztlich noch zur Kasse gebeten.
Am härtesten getroffen von der Steuer, so sie denn entgegen aller dagegenstehenden Bedenken tatsächlich realisiert werden sollte, werden wohl die privaten Sammler, die unter hohem Aufwand von Zeit, Arbeit und auch Geld technische und kulturhistorische Andenken als Erinnerungen für die Nachwelt erhalten. Auch hier wird so letztlich privates Eintreten für die Allgemeinheit erstickt, statt es nach Kräften zu fördern.
Insgesamt also ein fatales Signal. Unsere Gesellschaft würde ärmer ohne unsere Schützen, Jäger und Sammler.
Rechtlich wurde die Einführung solcher nach Kommunal- und Landesrecht zu erhebender Aufwandssteuern bereits 2010 durch das vom FWR veranlasste Gutachten von Professor Johannes Dietlein, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Düsseldorf, untersucht und mit guten Gründen bereits damals abgelehnt. Daraufhin hatten auch die Stadt Stuttgart und anschließend alle weiteren Städte, die an der Idee, eine solche Einnahmequelle aufzutun, Gefallen gefunden hatten, von der Einführung dieser Steuer abgesehen.
Zunächst fehlt es bei Waffenbesitz an dem für die Erhebung von Aufwandssteuern notwendigen örtlichen Bezug. Im Gegensatz zu beispielsweise Hunden, die die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen, und Zweitwohnungen sind Waffen nicht ortsgebunden. Es gibt im Waffengesetz keine Regelung, dass eine Waffe zwingend am Erstwohnsitz aufzubewahren ist, und dies wurde erst im Dezember 2010 vom Verwaltungsgericht Köln erneut klargestellt (VG Köln, Urt. v. 9. 12. 2010 – 20 K 577/09).
Weiter mutet es völlig willkürlich an, warum ausgerechnet das Sportgerät des Schützen besteuert werden soll und warum nicht in gleicher Weise Fußballschuhe, Stutzen und Ball, der Satz Golfschläger, das Segelboot oder Rennrad. Hier werden ohne sachlich gerechtfertigte Unterscheidung verschiedene Maßstäbe angelegt. Zeigen soll sich am Besteuerungsgegenstand die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Besitzers, was jedoch bei einer Sammlung hochwertiger Uhren, alter Automobile oder kostbarer Briefmarken viel eher der Fall ist.
Letztlich ist ausschließlich die Besteuerung des zum Erhalt dieses Besteuerungsgegenstands getätigten Aufwands zulässig, da der Erwerb bereits über die Mehrwertsteuer abgegolten ist und damit dem Verbot der Doppelbesteuerung unterliegt. Aus dem gleichen Grund scheidet daher auch die über das Jahr verbrauchte Munition oder der erworbene Waffenschrank als Maßstab der Besteuerung aus. Übrig bleibt der notwendige Pflegeaufwand zum Erhalt, was regelmäßig einige wenige Tropfen Pflegeöl sein werden. Wie sich hieraus ein pauschaler Wert von 300 € jährlich ergeben soll, bleibt wohl für immer ein Geheimnis.
Dieses Ergebnis ist eine grobe Zusammenfassung der wissenschaftlichen Überlegungen von Professor Dietlein, welche ebenso in einem Aufsatz von Dr. Stefan Braun geteilt werden . Auf die Anfrage von Industrie (JSM) und Handel (VDB) hat sich auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag diesem Ergebnis angeschlossen und lehnt die Einführung neuer Aufwandssteuern schon grundsätzlich aus wirtschaftspolitischen Erwägungen ab.
Somit muss daher wohl festgehalten werden, dass es sich bei der Idee der Besitzbesteuerung von Sport-, Jagd- und Sammlerwaffen um eine Mischung aus Verzweiflung über die selbst verschuldete Haushaltssituation und ideologischer Vorurteile gegen die Besitzer handelt, die eigentlich – wie bereits oben dargestellt – grundsätzlich in der Mitte verwurzelt sind und letztlich den sozialen Kitt bilden, der diese Gesellschaft zusammenhält.
Auch der Bund der Steuerzahler hatte der Bremer Landesregierung bereits geraten, die Lösung der haushaltspolitischen Probleme eher auf der Ausgaben- als auf der Einnahmeseite zu suchen. Diese Einnahmen sollten sich nach Abzug aller zwingenden Ausnahmetatbestände auch als so gering darstellen, dass sich die Waffenbesitzsteuer als – wiederum unzulässige – Bagatellsteuer entpuppen würde, die wahrscheinlich kaum den zur Erhebung notwendigen Verwaltungsaufwand decken wird. Ist doch zum Beispiel noch völlig ungeklärt, wie die Steuer letztlich erhoben werden soll, da eine Weitergabe der Daten der dann Steuerpflichtigen von der Waffenbehörde an die Finanzbehörden nicht vorgesehen und damit unzulässig ist.
[...] Quelle
2. Verbot von großkalibrigen Waffen für Sportschützen
2.1 Sachstand
Baden-WürttembergsInnenminister Reinhold Gall (SPD) forderte erst unlängst in einem Schreiben an Bundesinnenminister Friedrich (CSU) auf, großkalibrige Waffen zu verbieten. Er folgt damit dem Koalitionsvertrag von Grünen und SPD in Baden-Württemberg, in dem steht:
Begründet wird die Initiative mit der Gefahr von Amokläufen, Verbrechen und damit, dass Großkaliberschießen keinerlei sportlichen Mehrwert hätte. Schützen hätten mit Luftgewehr- und Kleinkaliberdisziplinen ein ausreichendes Betätigungsfeld.
2.2 Analyse
Zunächst ist festzuhalten, dass sich Großkaliber- und Kleinkaliberschießen in der Ausführung, den Anforderungen und den Disziplinen stark unterscheiden. Zu behaupten “man kann ja Kleinkaliber schießen” ist in etwa so, als würde einem Handballspieler geraten: “Du kannst ja auch Fußball spielen – da gibt es auch einen Ball und 2 Tore!”
Hinzu kommt, dass es sich beim Großkalibersport um eine international anerkannte Sportart handelt. Würde Deutschland diesen Sport verbieten, bedeutete dies, dass sich eine der wichtigsten Nationen aus einer ganzen Sportart verabschieden würde.
Die Stellungnahme von Pro Legal ergänzt diese Überlegungen:
[...]
Der Satiriker Wiglaf Droste bringt es auf den Punkt:
wenn er anderen etwas verbieten kann.”
Solange man es selbst nicht braucht und es nicht um die eigenen Pfründe geht. Die Wohlfühlpartei zeigt mehr und mehr ihr wahres Gesicht, wie auch Wohlmeinende endlich erkennen müssen. Und Gall als SPD-Mann erscheint als ihr williger Erfüllungsgehilfe. Wehren wir uns! Verbreiten Sie diesen Artikel, schreiben Sie an Gall und Verbandsfunktionäre, mobilisieren wir sämtliche Kräfte, um diese infame Initiative abzuwehren, bei der legale Waffenbesitzer zudem durch das gleichzeitige Vorhaben, Rechtsextremen den legalen Zugang zu Waffen zu verwehren, in diesen Dunstkreis gebracht werden! Aber das ist sicher purer Zufall.
Der Umkehrschluß, Menschen, die sich gegen ein Verbot großkalibriger Waffen aussprechen, sind damit zumindest indirekt auch gegen eine Entwaffnung Rechtsextremer, würde sicher zu weit gehen… Denn eines sollte jedem klar sein: hier geht es letztendlich um ein komplettes Verbot des Schießsportes und folglich des legalen privaten Waffenbesitzes! Wie jeder auch nur halbwegs Informierte weiß, haben auch kleinkalibrige Schußwaffen ein erhebliches Gefährdungspotential. Eine solche Waffe wurde u. a. in Lörrach benutzt und selbst manch ein Geheimdienst weiß sie zu schätzen. Und sogar mit Luftdruckwaffen kann man viel Unheil anrichten. In Konsequenz wird das Sportschützentum, das über Jahrhunderte eine wichtige Rolle spielte, in Deutschland vernichtet! Und mit ihm sämtliche Schützenvereine und Büchsenmacher. Weil die selbstherrlichen Gutmenschen das so wollen. Welche Gruppierung wird die nächste sein?Die illegalen Waffenbesitzer sicher nicht.
An dieser Stelle sei ein sehr interessanter Beitrag (Als Schießen noch radikale Bürgerpflicht war) zur Entstehung des Schützenwesens empfohlen. Kaum bekannt sein dürfte, daß der Ursprung des Schützenbundes von Frankfurter Demokraten ausging und überdies einen Bezug zur SPD hat: “auch Johann Baptist von Schweitzer [gehörte zu ihnen], der Jahre später Nachfolger Ferdinand Lassalles an der Spitze des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins werden sollte und damit zur Vorgeschichte der SPD gehört.“
(Quelle)
3. Beschränkung der Waffenzahl (auch für Jäger)
3.1 Sachstand
3.2 Analyse
Folglich ist schon auf Grund des Tierschutzes bzw. der Weidgerechtigkeit eine Auswahl an Kalibern (und damit auch Waffen) für Jäger unerlässlich.
Ebenfalls unerlässlich sind Kurzwaffen. Für die Nachsuche (aber auch für den Jagdschutz) eignen sich Kurzwaffen auf Grund ihrer flexibleren Handhabbarkeit deutlich besser. So lässt sich z.B. ein verwundeter Keiler im Unterholz besser mit einer Pistole abwehren als mit einer Repetierbüchse mit drei Schuss.
Aus Sicht des Sportschützen ist zu konstatieren, dass unterschiedliche Kaliber und unterschiedliche Waffenarten nun einmal naturgemäß zu unterschiedlichen Anwendungen und Disziplinen geeignet sind. Diese stellen unterschiedliche Anforderungen an den Schützen. Eine Begrenzung der Waffenzahl zieht somit eine Begrenzung der ausübbaren Disziplinen nach sich.
Niemand käme auf die Idee einem Golfspieler eine Höchstzahl an Schlägern vorzugeben und zu argumentieren: “Ein Putter und ein Driver reichen ja wohl für alles.”
Außerdem zeigen internationale Vergleiche, dass erschwerter Zugang zu Waffen und ein schärferes Waffenrecht keine Erhöhung der inneren Sicherheit bedingen:
England erlebt derzeit ein anderes Paradox: Nach dem “Handgun Ban” sank die Zahl der Waffen im Volk nicht wie erwartet, die Waffenbesitzer wichen nur auf andere erlaubte Feuerwaffen aus. Gleichzeitig stellte der Zoll einen stark zunehmenden Zustrom von verbotenen Waffen (Pistolen/Revolver) nach England fest.
Daneben steigt derzeit in England die Zahl der bewaffneten Raubdelikte massiv an – trotz des Verbotes der Faustfeuerwaffen.
Nach der Lott-Studie (More Guns, Less Crime), ist eher die umgekehrte Korrelation richtig. In den 31 Staaten, die das sog. concealed carrying (das verdeckte Tragen der Waffen) erlauben, zeigt sich eine erhebliche Reduktion an Gewalttaten. Lott gibt in seiner Studie Zahlen an, die er bei einem flächendeckenden Erlauben des “concealed carrying” in den USA an weniger Opfern annimmt.
(Quelle)
4. Zentrale Aufbewahrung von Waffen
4.1 Sachstand
Eine alt bekannte Leier ist die Forderung nach zentraler Aufbewahrung von Schusswaffen.
4.2 Analyse
Ein generelles Problem der zentralen Aufbewahrung besteht – neben den Kosten und der faktischen Enteignung der Waffenbesitzer – im Aspekt der Sicherung der Waffen. Im Falle einer Lagerung in Schützenhäusern etc. entstünden schließlich zentrale Arsenale ohne wirklichen Schutz. Niemand kann schließlich erwarten, dass Wachen zum Schutz der Arsenale aufgestellt würden. Die Gefahr von Diebstählen großer Waffenmengen würde somit steigen.
Die Aufbewahrung bei Forstämtern oder Revierinhabern bringt – neben dem Problem der Sicherheit – noch das Problem der Verfügbarkeit mit sich. Braucht ein Jäger seine Waffe, müsste er immer erst einen Termin machen. Der Aufbewahrer wiederum hätte enormen Platz- und Zeitaufwand.
Eben dieser Aufwand käme auch auf die Polizei zu. Man stelle sich vor, jeder Schütze und Jäger müsste zunächst zur Polizei. Nicht nur die räumlichen sondern auch die personellen Ressourcen würden niemals reichen.
5. Generelles Verbot von Schusswaffen
5.1 Sachstand
5.2 Analyse
Neben wir nun an, dass eine deratige Idee tatsächlich umgesetzt würde. Brächte dies massive Einschränkung der Freiheit mehr Sicherheit? Wohl kaum!
Die so berüchtigten amerikanischen Verhältnisse zeigen – wenn man sie nicht nur summarisch betrachtet – eindeutig, daß diese Korrelation nicht besteht. Wohlgemerkt: Niemand redet einer generellen Bewaffnung das Wort. Es geht aber darum, Zusammenhänge zu begreifen, wie sie sind, nicht wie wir sie gerne hätten.
(Prof. Lott, University of Illinois, More Guns, Less Crime 1998)
| Staat | Erwachsene Bürger mit Schußwaffen (in%) | Mordrate je 100 Tsd. Einwohner |
| Texas | 37% | 12,7 |
| Vermont | 35% | 0,7 |
| Iowa | 31% | 1,1 |
| Californien | 21% | 12,7 |
| New York | 11% | 13,2 |
Staaten, die nahezu gleich viele Schußwaffen (wie in Texans) aufweisen, Beispiel Vermont, liegen in der Mordrate um den Faktor zwanzig niedriger (vergleichbar mit Deutschland oder Schweiz).
Interessant sind auch die Zahlen aus Canada (CFC 1998)
| Land | Haushalte mit Waffen (in %) | Schußwaffenmorde pro 100 Tsd. Einwohner |
| USA | 41% | 6,24 |
| Canada | 26% | 0,60 |
| Australien | 16% | 0,56 |
| Neuseeland | 20% | 0,22 |
| Deutschland | 10% | 0,21 |
| England | 4% | 0,13 |
Diese Behauptung wird permanent in allen Staaten mit scharfen Waffengesetzen widerlegt. Deutschland stand lange Jahre im Ruf, das schärfste Waffengesetz zu haben. Dennoch galt es gleichzeitig als das Land mit der größten Anzahl illegaler Waffen “im Volk".
England geht derzeit den gleichen Weg: Trotz Verbot von Faustfeuerwaffen steigt die Zahl der Waffen im Volk permanent an.
Natürlich hat jeder Staat ein legitimes Interesse, die innere Sicherheit und die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Gerade weil dies so ist, ist es aber wichtig, sich die wahren Zusammenhänge klarzumachen und die Auswirkungen des gesetzgeberischen Handelns zu untersuchen. Restriktionen um ihrer selbst willen sind weder rechtsstaatlich noch in der Sache zielführend.
(Quelle)
Auch verhindert ein schärferes Waffenrecht keinen Amoklauf!
Wie das Beispiel des Attentats von Volkhofen mit einem selbst gebauten Flammenwerfer aus dem Jahr 1964 – als noch deutlich leichter an Waffen zu kommen war – zeigt, sind verrückte Einzeltäter durch Gesetze nicht aufzuhalten.
Fazit
Gleichzeitig fußen die meisten der Vorschläge auf einer völligen Unkenntnis der Umstände und entstanden offenbar auf Basis unsachlicher sowie unrealistischer Welteinschätzung. Ferner zeugen die Ansätze von dem Willen zur Bevormundung des freien Staatsbürgers und dem Wunsch nach Oktroyierung der eigenen Weltvorstellungen.
Demnach sind aus rationalen (aber besonders auch libertären) Gründen alle Vorschläge abzulehnen. Außerdem gilt auch heute noch:
Bundespräsident Gustav Heinemann