Ein Brief von Wolfgang Dicke an Lars Winkelsdorf
Quelle: http://www.lars-winkelsdorf.de/pdf/140112061104.pdf
Quelle: http://www.lars-winkelsdorf.de/pdf/140112061104.pdf
Sehr geehrter Herr Winkelsdorf,
nachdem ich den Report-Beitrag "Sturmgewehr aus dem Katalog" vom 11. Oktober 2011 gesehen habe, bin ich einigermaßen ratlos. Deshalb wende ich mich an Sie, weil Sie als Fernsehjournalist dicht am Geschehen der Fernseh-Magazine sind. Mir geht es um eine Frage, die sich einem Waffenfachmann förmlich aufdrängt:
Geht es um eine sorgsam recherchierte Information, die den Zuschauer in seiner politischen Sicht weiterbringt, oder geht es um die Verbreitung einer Doktrin, also einer vorgefassten Sichtweise, an der auch Tatsachen nichts ändern können?
Das Ganze beginnt mit dem Titel "Sturmgewehr aus dem Katalog". Richtig, das Ding sieht aus wie ein Sturmgewehr, ist aber keines. Wenn ein Autohändler einen Porsche per Annonce anbietet, der keiner ist, sondern nur so aussieht, riecht das nach Betrug - unlauterer Wettbewerb ist es allemal. Worum es in Wirklichkeit geht, ist natürlich klar: Stimmungsmache.
Genau so die Eingangssequenz: das Filmchen zeigt junge Frauen mit einer Waffe, die auch aussieht wie ein Sturmgewehr, ist aber - nachdem ich den Film mehrmals gesehen habe - höchstwahrscheinlich ein Halbautomat im Kleinkaliber. Über den Geschmack hinsichtlich des Filmchens kann man gar nicht mehr streiten - ich halte ihn schlicht für geschmacklos. Nicht wegen der Waffen, sondern wegen des Bildes, das man sich wohl von Frauen machen soll. Die dargestellte Waffe ist in Deutschland aufgrund der waffenrechtlichen Bestimmungen schwierig zu bekommen. Für die Jagd ist sie gar nicht zugelassen, obwohl sie auf Jahresjagdschein zu erwerben ist. Doch welcher Jäger kauft sich so etwas? Als Sportwaffe ist sie nicht zugelassen, da nach § 6 allgemeine Waffenverordnung dieses Kaliber in einem Halbautomaten für keine anerkannte Disziplin zugelassen ist. Bleiben ein paar Sammler, wo ist also dann das Problem?
Der Report-Beitrag ist gerade ein klassiches Beispiel, was dabei herauskommt, wenn waffentechnische Laien sich empören wollen. Richtig, mit dem Waffengesetz von 2003 ist der bis dahin geltende § 37 WaffG weggefallen, der alles verbot, was nach Kriegswaffe aussah. Das Problem war, dass jeder sich unter einer "Kriegswaffe" etwas anderes vorstellen kann, also ein technisches Kriterium nur sehr schwierig zu finden war, dafür umso mehr "Gefühl". Dass so etwas nicht länger juristischen Bestand haben konnte, war der Grund für den Wegfall. Ein Beispiel: in der ehemaligen DDR benutzten die Biathleten ein KK-Gewehr mit einem Pistolengriff (der zugleich auch das Repetieren bewirkte). Ein Pistolengriff war aber nach damaliger Rechtslage ein Kriterium für eine Kriegswaffe, deren privater Besitz einen Verbrechenstatbestand erfüllte. Von einem Tag auf den anderen waren also mit dem Tag der Wiedervereinigung diese Biathleten potentielle Verbrecher, weil sie einen waffenrechtlich verbotenen Gegenstand besaßen. Dass so etwas blanker Unsinn war und ist, dürfte einleuchten.
Mit dem WaffG 2003 wurde also der "Anscheinsparagraph", wie der § 37 alt-WaffG hieß, gestrichen. Daraufhin konnten auch in Deutschland (um uns herum waren derlei Waffen längst als Sportwaffen zugelassen) Sportschützen Gewehre benutzen, die - richtig - aus Kriegswaffen entwickelt worden waren. Das ist erstens nicht neu und zweitens keine Einbahnstraße. Die Bundeswehr wie auch alle mir bekannten Armeen benutzen für spezielle Zwecke Gewehre, die als Jagdwaffen entwickelt wurden, die Polizei übrigens auch - nämlich Scharfschützengewehre. Was dann für Sportzwecke zugelassen wurde (übrigens vom Bundesverwaltungsamt, das jede Schießsportdisziplin nach Recht und Gesetz zu prüfen und zu genehmigen hat), sieht zwar noch so aus wie die ursprüngliche Kriegswaffe, ist mit dieser aber keinesfalls mehr identisch. Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist natürlich, dass mit den Sportwaffen kein Dauerfeuer mehr geschossen werden kann. Also müssen Gehäuse und Verschluss zu konstruiert sein, dass auch ein späterer Umbau in eine vollautomatische Funktion technisch ausgeschlossen ist. Genau deshalb prüft das BKA die entsprechenden Baumuster. Die Läufe sind allesamt durch Sportläufe ersetzt, die eine weit bessere Präzision aufweisen und anders dimensioniert sind als bei den Ursprungs-Militärwaffen. Auch die Griffe sind natürlich geändert.
Eines ist in der Tat geblieben: der Laie erkennt darin eine Militärwaffe und schließt daraus auf eine besondere Gefährlichkeit. Waffentechnisch ist das Unsinn, weil die Gefährlichkeit sich zunächst an dem Kaliber und dem Geschoss festmachen lässt. Da stehen aber klassische und daher nach der Lesart von "Report" harmlose Jagdwaffen diesen "Kriegswaffen" in nichts nach. Im Gegenteil, es gibt etliche jagdliche Kaliber, die weit mehr Wirkung erzielen als die derzeitige Nato-Patrone im Kaliber 5,6mmx45. Bleibt die Magazinkapazität. Das ist in der Tat ein Problem, weil für das Sportschießen nur Magazine mit 10 Schuss zugelassen sind, es aber auf dem Markt Magazine mit höherer Kapazität gibt. Eine sinnvolle Lösung sehe ich nicht, weil Magazine keine waffenrechtlich relevanten Teile darstellen und überdies zu Abermillionen im Volke sind. Wie will man die einsammeln???
Richtig, für die Jagd sind nur Magazine mit 2 Schuss zulässig, was aber der Beitrag verschwiegen hat, ist die Tatsache, dass es auch für die Jagdwaffen, die nicht so aussehen wie Kriegswaffen, Magazine mit weit höherer Magazinkapazität gibt. Wo ist dann der Unterschied, wenn diese Kapazität das Gefährlichkeitskriterium sein soll? Sind Jagdwaffen also "gut", aus Kriegswaffen entwickelte Sportwaffen "böse", nur weil sie so gefährlich aussehen?
Dass sich die Mutter eines getöteten Kindes von Winnenden empört, kann ich verstehen. Sie kennt die technischen Hintergründe nicht, muss sie auch nicht. Aber von "Experten" und Politikern kann ich wohl verlangen, dass sie sich sachkundig machen. Genau das ist aber heute offensichtlich außer Mode geraten, weil es einfacher ist, auf Ängste einzugehen als aufzuklären. Da stören Fakten nur. Das ist aber leider nicht nur beim Waffenrecht so.
Bleibt noch eine Frage: mal angenommen, es käme zu einem Verbot solcher Waffen durch den Gesetzgeber, was macht man dann mit denen, die bereits in Privatbesitz sind? Nur ein Hinweis: die im Beitrag erwähnte HK-Waffe kostet ohne Zubehör 2.985 Euro, dazu kommen noch einmal mindestens 1.000 Euro für das Zielfernrohr. Hinzu kommen die Kosten für die Munition. Das im Beitrag gezeigte Gewehr hat das Kaliber 5,6mmx45, das ist das Nato-Kaliber. Je nach Qualität kostet eine Schachtel mit 20 Patronen zwischen 10 und 13 Euro. Die Schießsportdisziplinen, für die diese Waffe zugelassen sind, sind also ziemlich teuer, da ballert man nicht mal so herum, wie es der Grünen-Abgeordnete Wiegand unterstellt. So etwas kauft man sich nicht "nur mal so", das spart sich so mancher Sportschütze mühsam zusammen. Und dann soll ihm die Waffe weggenommen werden? Da bin ich gespannt, wie das verfassungsrechtlich gelöst werden sollte.
Sehr geehrter Herr Winkelsdorf, sehen Sie es mir nach, dass ich Ihnen, der gar keine "Schuld" an diesem Report-Beitrag hat, meine Kritik an dieser Sendung schreibe. Mir geht es darum zu erfahren bzw. zu verstehen, was hinter diesen Beiträgen mit vorgefasster Meinung steckt. Ich habe während meiner Amtszeit als Bundesgeschäftsführer der GdP und später über meinen Ruhestand hinaus als Beauftragter der GdP für Waffentechnik und Waffenrecht mit sehr vielen Journalisten gesprochen, auch mit solchen von TV-Magazinsendungen. So haben wir uns ja auch kennen gelernt. Ich erinnere mich noch gut an Ihre Beiträge wie z.B. "Mangelnde Kontrolle" bei Frontal 21 vom 17. März 2009, "Reformversagen nach Amoklauf - Sieg der Waffenlobby" vom 19. Mai 2009 ebenfalls bei Frontral 21 oder "Mängel bei der Durchsetzung des Waffenrechts" bei RBB vom 7. Oktober 2010, um nur einige zu nennen. Wir waren wahrlich nicht immer der gleichen Meinung, doch darum geht es auch nicht. Es geht darum, den alten journalistischen Grundsatz "Die Meinung ist frei, aber die Fakten sind heilig" zu achten. Ich habe das jedenfalls noch so bei meinem Tageszeitungsvolontariat gelernt, ehe ich in den Polizeibereich gewechselt bin. Gilt das heute nicht mehr?
Eines ist doch auffällig: Der kriminelle Gebrauch von Schusswaffen geht seit Jahrzehnten zurück. Er lag bei Einführung des bundesweit geltenden Waffengesetzes 1973 noch bei über 12.000 Fällen im Jahr - wohlgemerkt, da wurde scharf geschossen! Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2010 lag die Zahl der Fälle, bei denen geschossen wurde, bei 6623 Fällen, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 7,3 %. Wir leben also heute deutlich sicherer als Anfang der siebziger Jahre. Das interessiert aber offensichtlich die Medien überhaupt nicht - es ist keine Sensation. Stattdessen wird aus einer Waffe, die in der Tat gefährlich aussieht, ein Popanz gemacht. Selbstverständlich sind Straftaten mit Schusswaffen schlimm, aber alle Welt tut heute so, als sei es fröhlicher, erstochen zu werden. Dass Tötungsdelikte mit Messern diejenigen durch Schusswaffen um ein Mehrfaches übersteigen, wird ausgeblendet - es passt einfach nicht in das einmal gefasste Denkschema.
Eine Besinnung auf eine sachliche Debatte um den privaten Waffenbesitz tut also Not - und da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Beitrag dazu weiterhin leisten würden. Auf meine Unterstützung können Sie jederzeit rechnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Dicke