Anvertrautes Gut - Aufbewahrung

Ein Gastbeitrag von der Seite Legalwaffenbesitzer.de
Quelle/Autor: Georg Röthlingshöfer

 

Von Zeit zu Zeit begegnet mir die Idee der „zentralen Aufbewahrung“ für die Schusswaffen von Sportschützen, die in gewissen politischen Kreisen herumgeistert. Betrachte ich die entsprechenden Aussagen und Begründungen in diesem Zusammenhang, so scheinen diese Personen mit dem Schießsport nicht vertraut zu sein. Die hier vorliegende Darstellung beschreibt wichtige Aspekte hinsichtlich der Aufbewahrung von Schusswaffen.

Ich war gerade mal 20 Jahre alt, als sich mein bester Freund mit einer Bitte an mich wendete: Er fragte mich, ob ich zusammen mit ihm im Auftrag seines Vaters ein Diamant-Collier im Wert von ungefähr einer Million Mark nach München für eine Ausstellung transportieren würde. Mein Freund und ich brachten das gute Stück zur rechten Zeit an den rechten Ort. Wir freuten uns über das Vertrauen und über die Verantwortung. Wir konnten zeigen, dass der Vater meines Freundes sich auf uns verlassen konnte. Wir waren sehr diskret und unauffällig und dabei sehr motiviert und aufmerksam - und unbewaffnet.

Heute bin ich Mitte vierzig und habe nicht mehr mit so hochpreisigen Gegenständen zu tun. Dennoch fällt mir manchmal die damalige Begebenheit ein, wenn ich mit meiner Kurz- oder Langwaffe zum Training oder zum Wettkampf fahre.

Die Schusswaffen sind heute für mich noch wertvoller als das Schmuckstück damals: In den falschen Händen können mit den Gegenständen, die mir der Gesetzgeber und damit die Allgemeinheit anvertraut hat, entsetzliche Dinge geschehen. Hier machen nicht die Bestandteile den überaus hohen Wert aus, sondern die Missbrauchsgefahr.

Beiden Arten von Dingen ist gemeinsam, dass sie bei zahlreichen Menschen Begehrlichkeiten wecken.

Meine Kurz- und Langwaffen sind in Stahlschränken untergebracht, die die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das Ordnungsamt hat Belege und Photos von den örtlichen Gegebenheiten. Alle Vorschriften zur Aufbewahrung werden befolgt.

Ebenso streng wie der Gesetzgeber die häusliche Aufbewahrung für Jäger und Sportschützen regelt, so streng und klar sind auch die Bestimmungen für die Aufbewahrung von vereinseigenen Waffen im Schützenheim. Selbst für die wenigen Waffen, die bei uns noch in Vereinsbesitz sind, müssen große, schwere und sehr teure Stahlschränke installiert sein. So werden Begehrlichkeiten verhindert, weil natürlich auch Kriminelle die Vorschriften auszugsweise in Augenschein nehmen, um zu prüfen, wo was zu "holen" ist. Wenn ich mir vorstelle, dass in dem Vereinsheim einer Schützengesellschaft die Lang- und Kurzwaffen der Sportschützen aufbewahrt werden sollten, ist mir dies vollkommen rätselhaft.

Drei Punkte zur Verdeutlichung:

1.) Der wichtigste Punkt für meine Darstellung ist, dass mir anvertrautes Gut nicht aus der Hand zu geben ist. Ich habe mich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nichts Unrechtes mit den Schusswaffen und der Munition passiert, die in meinem Besitz sind. Es ist meine Verantwortung, dass meine Sportwaffen durch niemanden missbraucht werden.

Diese Verpflichtung bin ich eingegangen, als ich meine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragt habe. Diese Verpflichtung kann ich nicht an den Bewohner des Schützenheims oder gar an eine Alarmanlage delegieren – das ist für mich nicht möglich, denn die Waffen stehen in meiner WBK!

Es wäre eine überaus große und unzumutbare Last, eine andere Person mit der Obhut meiner Sportwaffen zu belegen. Das Besitzrecht und damit auch die Pflichten des Besitzes zu delegieren, wäre für mich ganz und gar unangemessen und würde grundlegend gegen mein Rechtsempfinden verstoßen – das Grundrecht auf Eigentum!

Unter uns Sportschützen ist der Respekt vor der Verantwortung des Einzelnen für sein Gerät ein hoher Wert. Kein Schütze fasst die Waffe eines anderen an, ohne dazu aufgefordert worden zu sein. Unter vertrauten Schützenkameraden kommt es vor, dass der eine den anderen im Training oder beim Wettkampf mit der eigenen Waffe schießen lässt (während der Besitzer der Waffe im Raum ist).

Jeder Schütze achtet die Verantwortung und die Verpflichtung des anderen zur einwandfreien und sicheren Handhabung. Große Erledigungen, anschließend das Schießtraining und dann noch eine nette Kneipentour nach dem Schießen – so etwas gibt es nicht bei uns. Wir vermeiden unnötige Wege und fahren grundsätzlich direkt zum Schützenheim und wieder nach Hause. Die Gefährdung soll gering sein – keiner weiß, was einem auf dem Weg passieren könnte.

Ich nehme ein ausgeprägtes Gefahren- und Risikobewusstsein unter uns Sportschützen wahr, was sich auch in der Alltagsplanung solcher Fragen wiederspiegelt. Ich kann nicht in die Menschen hineinschauen, aber ich beobachte sehr aufmerksam, und gerade meine Beobachtungen veranlassen mich, dies hier so darzustellen.

Die Strafen für uns Sportschützen sind hoch: Auch eine kleine Unaufmerksamkeit, die noch keine gefährdende oder schädigende Auswirkung hat, kostet oft schon die Zuverlässigkeit, und damit wird die WBK eingezogen mit allen Waffen. Damit ist dieser schöne Sport, der über viele Jahre hinweg Freude gemacht und Geselligkeit gebracht hat, mit einem Mal zu Ende – ganz und gar.

2.) Wir sind eine nicht sehr großer Schützengemeinschaft. Die meisten trainieren regelmäßig mit Kurzwaffen (meist Kaliber 9 mm Para / .45 ACP oder Revolver) und am Wochenende mit Langwaffen (Kleinkaliber oder .30-30). Wenn ich mir vorstelle, dass alle Schützen ihre Kurz- und Langwaffen im Schützenheim unterbringen sollten, würden wir ein Waffenlager schaffen, dass bei "gewissen" Menschen großes Interesse wecken könnte.

Schützenheime liegen aus Gründen des Lärmschutzes meist abseits von Siedlungen. Mit der nötigen kriminellen Energie ist es auch bei höchsten Sicherheitsstandards möglich, Zugang zu diesem Bereich zu erlangen. Dabei würde die Gefährdung der Bewohner des Schützenheimes durch die Einbrecher in Kauf genommen.

Welcher Wirt möchte in der Anliegerwohnung eines einsamen Schützenheims neben einem Waffenlager wohnen, wobei dem Wirt selbst vielleicht gar keine Waffe gehört? Wer entscheidet sich freiwillig dafür, an so einem Ort zu leben, der zu einem aufwändigen Einbruch motivieren kann? Wahrscheinlich könnte der Verein bei der Suche nach einem geeigneten Wirt angesichts dieser Rahmenbedingungen nur eine sehr geringe Miete verlangen, und es wäre eine umfassende Überprüfung der Bewohner von Amts wegen erforderlich.

Nach meiner Menschenkenntnis braucht man sehr viel Glück, um für die Pacht eines Vereinsheims unter diesen Bedingungen zuverlässige Leute zu finden. Schließlich ist der organisatorische und finanzielle Aufwand sowie die Belastung für die Schützengemeinde unzumutbar.

3.) Wir haben bei konstanter Zahl der legalen Waffen in Deutschland einen langsamen und stetigen Anstieg der geschätzten Anzahl illegaler Waffen. Der Zusammenhang zwischen der Verschärfung des Waffenrechts und der steigenden Zahl illegaler Waffen kann nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Ländern beobachtet werden, die in dieser Weise an der Gesetzesschraube gedreht haben.

Gerade studiere ich die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht“ und stelle fest, wie umfassend und detailliert unser Waffenrecht ist. Ein „krummer Kerl“ hat keine Chance, und selbst ein Mensch, der absolut zuverlässig ist und aus bildungsferneren Schichten stammt, hat es damit sehr schwer. Nur mit geduldiger Beratung durch die Kameraden kann er mit dem Schießsport beginnen und zu geeigneter Zeit eine WBK beantragen. Unser Sport ist durch das detaillierte und strenge Waffenrecht und durch die entsprechenden Verwaltungsvorschriften anspruchsvoll geworden.

Ich für meinen Teil halte das Verhältnis zwischen legalen und illegalen Waffen für sehr bedenklich! Da unsere innere Sicherheit stabil ist (vgl. www.bka.de) verwende ich nicht das Wort „besorgniserregend“, aber doch bedenklich. Acht Millionen legalen stehen 22 bis 26 Millionen illegale Waffen gegenüber. Zum Vergleich: unser Land hat knapp 82 Millionen Einwohner. Wie viele unter den illegalen Waffen automatische Waffen sind, ist mir nicht bekannt. Je größer aber das Ungleichgewicht, desto größer die Folgen, wenn die innere Sicherheit nicht mehr so stabil ist.

Es gibt einen nicht zu unterschätzenden Anteil in unserer Bevölkerung, der die Gelegenheit einer Erschütterung der inneren Sicherheit sofort mit Hilfe ihrer illegalen Waffen ausnutzen würde. Nicht nur im Ausland, sondern auch in unserem Land wurde berichtet, wie groß der Schaden durch Plünderung und Gewalt sein kann, wenn in außerordentlichen Situationen die Kräfte der Ordnungshüter gebunden sind, z.B. bei den großen Hochwassern in Deutschland.

Auch im Alltag beobachte ich immer wieder, wie schnell gewisse Mitmenschen schon ein kleines Machtvakuum ausnutzen, um ihren eigenen kleinkriminellen Interessen auf Kosten der anderen nachzukommen.

Ja, die Kriminellen und die, die auch mit einem knackigen Versicherungsbetrug oder mit anderen „Kleinigkeiten“ kein Problem haben, freuen sich darüber, wenn das Waffenrecht strenger wird. So vergällt der Gesetzgeber den pflichtbewusstesten und treuesten Bürgern die Freude am Schießsport oder nimmt ihnen gar die Waffen weg. Dass sich die Kriminellen im Verborgenen mit Waffen versorgen, ist in unserer globalisierten Welt wohl nicht so schwer.

Um diese Situation klar zu erfassen, sollte im Blick bleiben, dass nur der legale Waffenbesitzer alle drei Jahre überprüft wird (abgefragt werden: Ordnungsamt; örtliche Polizeidienstellen/Kriminalämter; Gesundheitsamt; Flensburg; Verfassungsschutz/Innenministerium). Stimmt etwas nicht, ist die WBK schnell weg. Die illegalen Waffenbesitzer stehen im Schatten und werden also nicht überprüft.

Einige Medien und auch einige Politiker, die fleißig an ihrem „Gut-Mensch- Image“ arbeiten, haben ein Feindbild vor Augen: die legalen Waffenbesitzer. Dabei verunglimpfen sie diejenigen, die ohnehin fortwährend überprüft werden. Welch ein absurder Widerspruch!

Trauen die Politiker ihren eigenen Überprüfungen nicht und solidarisieren sich lieber mal gegen die Bürger, deren Unbescholtenheit nachweislich über Jahrzehnte hinweg besteht?

Sind die Medien gar nicht mit den Einzelheiten und Fakten dieser Thematik vertraut? Kaum ein Journalist unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein.

Um Emotionen zu wecken, eignet sich das Thema sehr gut, sowohl bei „Berichten“ als auch im Krimi. Manche sprechen das Wort „Großkaliber“ (einfach nicht mehr Kleinkaliber) aus, als stünde der Leibhaftige vor ihnen. - Ein rechtlich fundierter und solide recherchierter Beitrag würde ja richtig viel Arbeit machen.

Indirekt solidarisieren sich diese Journalisten und Politiker sogar mit den illegalen Waffenbesitzern, weil sie dieser Gruppe in die Hände spielen. Die freuen sich – besteht doch bei einem Einbruch oder gar bei Plünderungen immer eher die Möglichkeit, mit einer Schusswaffe das gesamte Geschehen dominieren zu können und so ungehindert Gewalt, Raub, Misshandlung oder sogar Mord zu begehen.

Erfreut möchte ich an dieser Stelle den Beitrag des Bayerischen Rundfunks zu Beginn des Jahres 2011 hervorheben über mehr als 550 Jahre Schießsporttradition in diesem Land.

 

Fazit

Die Vorstellung, dass die Kurz- und Langwaffen, die in meiner WBK stehen und für die ich verantwortlich bin, im Vereinsheim zentral aufbewahrt werden könnten, ist für mich unzumutbar und verstieße gegen mein Besitzrecht und gegen die sich daraus ergebende Verantwortung.

Wie ist zu rechtfertigen, wenn die nachweislich gesetzestreuen und loyalen Bürger hinsichtlich des Waffenbesitzes entmündigt werden sollen? Solch ein Vorgehen halte ich für unrechtmäßig und für gefährlich in seinen möglichen Auswirkungen.

Politische Entscheidungen, die in diese Richtung gehen, sind für mich unverantwortlich. Jeder Volksvertreter, der so entscheidet, muss sich die Frage gefallen lassen, wen er unterstützt und was die Motive seines Handeln sind.

Mit freundlichem Schützengruß
Ein Sportschütze 

 

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