Polizeiliche Kriminalstatistik 2009
Erscheinungsdatum
18.05.2010
Bereits zum 1. Januar 2008 wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von einem bundeseinheitlichen vierstelligen auf einen bundeseinheitlichen sechsstelligen Straftatenschlüssel sowie auf die sogenannte Einzeldaten-satzanlieferung umgestellt. Die Umstellung des Datenaustauschs auf den Einzeldatensatz erfolgte im Parallelbetrieb, das heißt, die Länder konnten 2008 die PKS-Standardtabellen auch noch in der herkömmlichen aggregierten Form anliefern. Zum 1. Januar 2009 haben alle Bundesländer auf die Anlieferung der Daten in Form von Einzeldatensätzen umgestellt. Die Kriminalitätsentwicklung kann damit durchgängig in den differenzierteren sechsstelligen Straftatenschlüsseln abgebildet werden. Die Tabellen werden auf Basis der jeweiligen vorliegenden Einzeldatensätze in den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt (BKA) nach festgelegten Regeln erstellt. Systembedingt können die auf Bundesebene ermittelten Werte geringe Abweichungen zu den in den Ländern veröffentlichten Daten aufweisen.
Durch die Umstellung auf den Einzeldatensatz konnte zudem auf Bundesebene erstmals eine "echte" Tatverdächtigenzählung durchgeführt werden; das heißt, Tatverdächtige, die in mehreren Bundesländern während des Berichtszeitraums auffällig geworden sind, werden in den Bundestabellen nur einmal erfasst. Bis einschließlich 2008 war dies aufgrund der Anlieferung der Ländertabellen an das Bundeskriminalamt in aggregierter Form nur auf Länderebene möglich. Dadurch kam es zu Überzählungen auf Bundesebene.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen, wurden und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
