Stellungnahme der Bundesregierung
vom 01. Februar 2010
Bundesrat zu Drucksache 577/09 (Beschluss)
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Bundesministerium des Innern Berlin, den 27. Januar 2010
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der
Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes die Änderungen des Waffengesetzes begrüßt und die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit sogenannten großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus soll die Genehmigung von Sportordnungen für bestimmte Schießdisziplinen (IPSC-Schießen) kritisch überprüft werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, über das Veranlasste zu berichten.
Namens der Bundesregierung übersende ich als Anlage den vom Bundesministerium des Innern erstellten Bericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maizière