Das Protokoll der 227. Sitzung
des Deutschen Bundestages

227. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009
Beginn: 9.00 Uhr

 

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Die Sitzung ist eröffnet.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich begrüße Sie herzlich.

...

Gegen 21:50 Uhr

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a und 13 b auf:

a.) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines

Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

– Drucksache 16/12597 –

 

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines

Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

– Drucksache 16/12663 –

 

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

– Drucksache 16/13423 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Gabriele Fograscher
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Ulla Jelpke
Silke Stokar von Neuforn

 

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss)

 

– zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE

Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts

 

– zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch

 

– Drucksachen 16/12395, 16/12477, 16/13423 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Gabriele Fograscher
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Ulla Jelpke
Silke Stokar von Neuforn

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

 

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Kollege Reinhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am Montag haben sich einige Mitglieder des Innenausschusses mit Angehörigen der Opfer von Winnenden hier in Berlin getroffen. Wir haben über den schrecklichen Amoklauf gesprochen und darüber, wie es dazu kommen konnte. Wir waren uns einig: Dass der Vater des Täters in unverantwortlicher Weise seine Waffe und Munition offen im Haus hat herumliegen lassen, war das letzte Glied einer Kette von katastrophalen Fehlentwicklungen, die aus einem 17-jährigen Schüler einen Mörder von 15 unschuldigen Menschen gemacht hat. Deshalb bleibt richtig: Nicht allein die Verbesserung des Waffenrechts kann Amokläufe verhindern. Wir brauchen zusätzlich eine Kultur des Hinsehens, des Sich-Kümmerns. Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit und weniger Gleichgültigkeit. Jetzt sind alle in unserer Gesellschaft gefordert, und eben nicht nur wir Innenpolitiker.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Es ist aber auch wahr, dass die Sachverständigen, die wir im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am Montag gehört haben, uns sagen: Alle Analysen von Tatabläufen zeigen, dass die Verfügbarkeit von Waffen auf den Tatplan große Auswirkungen hat. Deshalb zielt die Änderung des Waffenrechts, über die wir unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren, vor allem auf die Einhaltung der Vorschriften über die Aufbewahrung. Wir wollen, dass die seit 2003 bestehende Pflicht, Waffen ordnungsgemäß in einem Waffenschrank aufzubewahren, eingehalten wird. Wir machen damit deutlich: Waffen einfach in der Wohnung herumliegen zu lassen, sodass die konkrete Gefahr besteht, dass Kinder sie an sich nehmen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern das ist gefährlich. Deswegen wird ein solches Verhalten künftig härter bestraft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ob es tatsächlich einmal zu einer Verurteilung wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen Aufbewahrungsvorschriften kommt, ist dabei gar nicht so entscheidend. Dass es jetzt einen solchen Straftatbestand gibt, dass man dann für fünf Jahre den Waffen- oder Jagdschein los ist, wird abschreckend wirken. Dies wird dazu führen, dass Waffenschränke nicht nur gekauft, sondern tatsächlich benutzt werden. Dagegen kann kein rechtschaffener Jäger oder Schütze etwas haben.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir mit dieser Gesetzesänderung im Kern keine Verschärfung des Waffenrechts vornehmen; vielmehr verbessern wir die Kontrollmöglichkeiten der Behörden, also den Gesetzesvollzug. Mit unserer Gesetzesänderung wahren wir Maß und Mitte. Wir sorgen für mehr Sicherheit, ohne dadurch Jäger und Schützen unter einen Generalverdacht zu stellen.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Na ja!)

Aber wenn uns viele Experten und Praktiker des Waffenrechts berichten, seit Winnenden sei der Absatz an Waffenschränken sprunghaft angestiegen – von Waffenschränken, die jeder legale Waffenbesitzer seit 2003 in seiner Wohnung haben müsste –, dann können wir doch nicht achselzuckend zur Tagesordnung übergehen.

Deshalb statuieren wir jetzt die Pflicht des Waffenbesitzers, den zuständigen Behörden die Überprüfung zu gestatten, ob die Möglichkeit einer sicheren Aufbewahrung vorhanden ist oder nicht. Schon aus arbeitsökonomischen Gründen werden die Ordnungsbehörden in aller Regel ihre Besuche anmelden. Die Nachschau bezieht sich nur auf den Raum, in dem die Aufbewahrung stattfindet. Und selbst dann, wenn wiederholt und gröblich gegen die Gestattungspflicht verstoßen wurde, darf die Behörde nicht etwa zwangsweise in die Wohnung eindringen, wie manche in den letzten Tagen und Wochen verbreitet haben. Sie kann lediglich wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit ein waffenrechtliches Widerrufsverfahren einleiten und am Ende die Waffen einziehen.

Wir achten das Grundrecht der Waffenbesitzer auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung. Ich sage das im Hinblick auf viele Briefe, die mich dazu erreicht haben. Aber jeder verantwortungsvolle Waffenbesitzer muss doch einsehen, dass es irgendwann einmal der Behörde möglich sein muss, zu überprüfen, ob im Haushalt ein Waffenschrank überhaupt vorhanden ist. Dass das der Behörde bisher nicht möglich war, hat ganz offensichtlich dazu geführt, dass gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wurde.

Ich erinnere an ein Wort aus der Anhörung: Die Verfügbarkeit von Waffen hat große Auswirkungen auf den Tatplan.

Ja, wir achten das Grundrecht der Waffenbesitzer auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber die 15 Opfer von Winnenden hatten ein Recht auf Leben, das nicht gewahrt worden ist. Das müssen wir uns in dieser Debatte und muss sich jeder bewusst machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Innenminister der Länder verweisen im Übrigen darauf, dass wir ohnehin eine eher akademische Debatte führen. In der Praxis sei nämlich kein Fall bekannt, in dem die bisher freiwillige Nachschau durch die Waffenbehörde vom Waffenbesitzer verweigert worden wäre. Es hat in der Debatte der vergangenen Woche Auswüchse gegeben, die ich hier ansprechen will, weil man sich als Politiker nicht alles gefallen lassen darf. Die Aktion „Sportwaffen sind Mordwaffen“ hat uns vorgeworfen, durch unser angeblich zu lasches Waffenrecht erleichterten wir das Morden und seien mitschuldig.

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Unverschämt!)

Andererseits hat man uns in der Zeitschrift Wild und Hund wegen des angeblich zu scharfen Waffenrechts als – ich zitiere – „Verfassungsschänder“ bezeichnet. Beides ist unverschämt, und beides weise ich zurück.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vor allem ist beides angesichts des sensiblen Hintergrunds der Waffenrechtsänderung in Sprache und Form völlig unerträglich, um das ganz klar zu betonen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich will aufgrund der vielen Gespräche, die ich in den letzten Tagen und Wochen auch und gerade in meinem Wahlkreis geführt habe, sagen: Mancher Vorsitzende eines Schützenvereins und mancher Leiter eines Hegerings ist in Bezug auf die Situation, in der wir uns befinden, viel verständnisvoller und viel einsichtiger

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Das stimmt!)

als Bundes- oder Landesvorsitzende von Schützen- und Jägerverbänden. Auch das sollten wir in diesem Hohen Haus ruhig einmal betonen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit der Änderung des Waffengesetzes eröffnen wir den zuständigen Ordnungsbehörden das Ermessen, auch nach drei Jahren das waffenrechtliche Bedürfnis zu überprüfen. Schematische Lösungen hätten hier nur zu einer Überlastung gerade der Beamten geführt, die in Zukunft mehr kontrollieren sollen.

2012 – und nicht erst, wie die EU es gefordert hat, 2014 – werden wir ein computergestütztes Waffenregister haben, in dem die Erkenntnisse von 570 Waffenbehörden zusammengefasst werden. Auch das bringt einen Sicherheitsgewinn, ebenso wie die neuerliche Amnestie für Besitzer illegaler Waffen, die bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt sein wird.

Manche sagen, angesichts der vielen illegalen Waffen bringe das nicht viel. Ich sage dagegen: Jede illegale Waffe, die wir mit der Amnestie aus dem Verkehr ziehen, bedeutet ein Stück mehr Sicherheit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD –
Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Das ist richtig!)

Die Forderung nach Abschaffung des Sportschießens mit Großkalibern und nach einer zentralen Lagerung von Waffen machen wir uns nicht zu eigen, weil dies nur zu Scheinsicherheit führt.

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Völlig richtig!)

Die furchtbaren Morde von Eislingen wenige Wochen nach Winnenden sind dafür ein Beleg. Die Tat wurde mit einer Kleinkaliberwaffe ausgeführt, die zuvor aus dem örtlichen Schützenhaus gestohlen worden war.

Da die häusliche Aufbewahrung von Waffen mit Großkalibern bei Jägern zwingend ist, wäre es in der Tat ein Generalverdacht, wenn man Schützen das nicht gestatten würde. Außerdem bekämen wir – das ist ein Argument, das meiner Meinung nach viel stärker betont werden muss – auf einen Schlag Zehntausende weiterer illegaler Großkaliberwaffen, was die Sicherheit gefährdet und nicht schützt.

Wir haben uns in der Großen Koalition deshalb darauf verständigt, dass wir lediglich die Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliberwaffen von 14 auf 18 Jahre erhöhen, also in den Bereich der deliktsrelevanten Altersgruppe.

Eine zentrale Aufbewahrung von Waffen wäre nicht nur eine Einladung an Straftäter. Es stellt sich vielmehr auch die Frage der praktischen Durchführbarkeit. Waffen werden herausgegeben; Schützen und Jäger dürfen in ganz Europa schießen. Was soll denn unternommen werden, wenn eine Waffe abends nicht wieder da ist?

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich zeige
Ihnen gerne Möglichkeiten auf!)

Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Gedanken. Wir müssen als Innenpolitiker auch die Kraft aufbringen, zu sagen: In Sachen Waffenrecht ist jetzt alles getan. Wir sehen keinen weiteren Verbesserungsbedarf. Wir sehen nicht, welche weiteren Änderungen in dieses Gesetz eingebracht werden könnten, die zu einem zusätzlichen Sicherheitsgewinn führen würden. Sonst müssten wir das heute beschließen und im Gesetz verankern.

(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssten wir!)

Die Generalprävention stößt jetzt an ihre Grenzen. Wir brauchen nun auch einmal eine Phase, in der das Gesetz wirken kann und wir die Ergebnisse evaluieren.

Die Angehörigen der Opfer von Winnenden haben recht: Die Kette der Fehlentwicklungen und des Versagens vor einem Amoklauf hat viele Glieder. Es ist begrüßenswert, dass das Aktionsbündnis der Angehörigen jetzt mit einer Stiftung dazu beitragen will, dass wir an ganzheitlichen Lösungsansätzen arbeiten.

Aber die Mahnung von Winnenden bleibt: Jeder muss sich seiner Verantwortung stellen. Wir als Große Koalition tun das mit dem neuen Waffenrecht. Die Änderungen sind geeignet, erforderlich und zumutbar. Kurzum: Wir achten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dass wir angesichts einer so schrecklichen Tat als Politiker nicht tatenlos bleiben dürfen, daran gibt es für mich keinen Zweifel.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat der Kollege Hartfrid Wolff von der FDP-Fraktion.

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Das schockierende Verbrechen von Winnenden und Wendlingen hat, wie einige Jahre zuvor der Amoklauf in Erfurt, bei der Regierungskoalition den bekannten Reflex ausgelöst: Es wird kurzfristig am Waffenrecht herumgedoktert und damit der Bevölkerung vermeintliche Aktivität nachgewiesen, und für die Sicherheit der Menschen ist fast nichts erreicht. Nicht zuerst die Waffe ist das Problem, sondern der Mensch, der sie einsetzt. Insofern muss die gesellschaftspolitische Frage der Gewalt- und Kriminalprävention vor die Frage waffenrechtlicher Verschärfungen gestellt werden.

(Beifall bei der FDP)

Es ist bezeichnend, dass die Koalition in ihrem eigenen Entschließungsantrag kein einziges Wort zu Fragen der Gewaltprävention findet. Es fehlt trotz aller Beteuerungen von Herrn Grindel offensichtlich die Einsicht, dass vor allem gesellschaftliche Fragen beantwortet werden müssen. Schulsozialarbeit, Elternprojekte, Konfliktberatung für Eltern, Lehrer und Schüler sind Beispiele.

Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich herumtragen. Eltern und Lehrer müssen schnellere und bessere Unterstützungsangebote erhalten.

(Beifall bei der FDP)

Als eine der wenigen Präventivmaßnahmen weisen CDU/CSU und SPD in ihrem Entschließungsantrag darauf hin, dass nach ihrer Meinung unter anderem Paintball menschenverachtend und letztlich verbotswürdig sei. Das ist schwach und unseriös. Boxen und Fechten sind olympisch. Paintball sei nun menschenverachtend? Dies ist eine Logik, die ich nicht verstehe.

Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens; das ist richtig. Wir brauchen eine stärkere Übernahme von Verantwortung untereinander und keine Symbolpolitik der Koalition. Die Auseinandersetzung mit den wirklichen Ursachen haben CDU/CSU und SPD gemieden. Eine Evaluierung der bisherigen Verschärfungen fand nicht statt. Stattdessen spielt man mit dem Generalverdacht gegen Sportschützen, Waffensammler und Jäger. Aus Sicht der FDP ist das nicht gerechtfertigt und kann eine Diskussion um die wirklichen Ursachen gewalttätigen Handelns nicht ersetzen.

Die FDP hält stringente Regeln im deutschen Waffenrecht für wichtig. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen allerdings nur 2 bis 3 Prozent aller im Zusammenhang mit Schusswaffenkriminalität eingesetzten Waffen aus dem vom Waffenrecht erfassten legalen Besitz. Es gilt, die Zahl der illegalen Waffen massiv zu senken. Deshalb fordert die FDP in ihrem Entschließungsantrag, den illegalen Schusswaffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag straffrei gestellt wird.

(Beifall bei der FDP)

Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister basiert auf der Rechtslage der EU und macht Sinn. Allerdings sollten wir ehrlich sein und zugeben, dass das Waffenregister keine der erschreckenden Taten in den vergangenen Monaten verhindert hätte.

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Es ist aber trotzdem notwendig!)

Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Hierzu vermissen wir wirksame Konzepte.

(Beifall bei der FDP)

Das hat auch die Sachverständigenanhörung ergeben. Wir brauchen regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Das bedarf aber einer personell und gegebenenfalls auch materiell besser ausgestatteten zuständigen Behörde.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das ist auch ein Generalverdacht!)

Es ist ein Erfolg liberaler Politik, dass der von der Union angedachte Eingriff in Grundrechte abgemildert wurde. Gleichwohl wird an den anlasslosen, unangemeldeten Kontrollen festgehalten. Dies ist aus Sicht der FDP nicht hinnehmbar. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung oder bei der Erhebung von Mautdaten zur Strafverfolgung wird hier ein Generalverdacht festgeschrieben, der rechtsstaatlich kritisch zu sehen ist.

Hinsichtlich der zusätzlichen biometrischen Sicherungssysteme, die nun per Rechtsverordnung eingeführt werden können, sind viele Fragen, nicht nur zur Wirksamkeit, nach wie vor offen. Jedenfalls kann ich in weiteren Sperrsystemen keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn erkennen, wenn die bislang vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Was nützt der biometrisch gesicherte Waffenschrank, wenn die Waffe, wie in Winnenden, gar nicht darin aufbewahrt wird?

(Beifall bei Abgeordneten der FDP
Michael Hartmann
[Wackernheim] [SPD]: Deshalb Kontrolle!
Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Deshalb machen wir einen Straftatbestand!)

Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, was nützt dann eine zusätzliche, kostenträchtige Vorschrift? Die Anträge der Linken und der Grünen sind aus meiner Sicht indiskutabel und zielen am Problem vorbei.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)

Auch das ist in der Sachverständigenanhörung klar herausgestellt worden. Die zentrale Lagerung von Waffen schafft zusätzliche Sicherheitsrisiken. Das Verbot von Waffen in Privatbesitz fördert die Illegalität.

Das Hauptanliegen der FDP ist, wirklich etwas gegen zukünftige Amokläufe, die hoffentlich nicht stattfinden werden, zu unternehmen,

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Gesagt haben Sie nichts!)

auch wenn wir eine hundertprozentige Sicherheit leider nicht garantieren können. Das Waffenrecht ist zur Verhinderung von Amokläufen kaum geeignet; das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt. Gewaltprävention und –forschung müssen im Vordergrund stehen. Wir brauchen einen nachhaltigen Sicherheitsgewinn und keinen waffenrechtlichen Aktionismus.

(Beifall bei der FDP – Silke Stokar von Neuforn
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Freiheit für Waffenbesitzer! Bravo!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat die Kollegin Gabriele Fograscher von der SPD-Fraktion.

Gabriele Fograscher (SPD):
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ginge es nur um das Sprengstoffrecht, wie in der Tagesordnung ausgewiesen, dann hätten wir unsere Reden auch zu Protokoll geben können. Aber wir haben Regelungen zum Waffenrecht an das Sprengstoffrecht angehängt, weil es sonst nicht möglich gewesen wäre, diese noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der schreckliche Amoklauf von Winnenden im März dieses Jahres hat uns veranlasst, das geltende Waffenrecht nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Dabei war und ist uns bewusst, dass Gesetze allein keine hundertprozentige Sicherheit schaffen können. Die Änderungen können aber dazu beitragen – davon bin ich überzeugt –, die Verfügbarkeit von Waffen für potenzielle Täter zu verringern. Jede Waffe weniger im Umlauf ist, vor allen Dingen, wenn sie illegal besessen wird, ein Sicherheitsgewinn.

Deshalb begrüße ich ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehene Amnestieregelung. Ich erwarte aber auch, dass die Bundesländer und der Bundesinnenminister diese Regelung, der sie in einer Arbeitsgruppe zugestimmt haben, öffentlichkeitswirksam vertreten und publik machen, damit bis Ende des Jahres möglichst viele Waffen aus dem Verkehr gezogen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Mit der heutigen Neuregelung wird auch eine langjährige Forderung der Polizei erfüllt: Bis 2012 wird ein nationales Waffenregister errichtet. Polizistinnen und Polizisten können geeignete Maßnahmen zur Eigensicherung ergreifen, wenn sie über Informationen verfügen, ob sie am Einsatzort mit legalen Waffen rechnen müssen.

Jedes Gesetz wird nur dann ernst genommen und eingehalten, wenn es kontrolliert wird bzw. wenn mit Kontrollen zu rechnen ist. Hier gibt es ein Vollzugsdefizit. Waffen sind gefährliche Gegenstände. Wer mit Waffen umgehen, sie besitzen oder aufbewahren will, der muss es sich im Interesse der öffentlichen Sicherheit gefallen lassen, dass seine Zuverlässigkeit, sein verantwortungsvoller Umgang und die gesetzlichen Auflagen zur Aufbewahrung überprüft und kontrolliert werden.

Ich halte es für richtig, verdachtsunabhängige Kontrollen zu ermöglichen. Sportschützen und Jäger sollen dadurch nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Vielmehr sollte es auch im Interesse aller gesetzestreuen Waffenbesitzer sein, dass schwarze Schafe, die sich allzu sorglos verhalten, gefunden werden. Diejenigen, die sich an das Waffengesetz halten, haben nichts zu befürchten. Der Vollzug der waffenrechtlichen Bestimmungen muss von den Bundesländern organisiert und sichergestellt werden. Die Gewährung öffentlicher Sicherheit liegt in der Verantwortung aller staatlichen Ebenen, und sie muss ernst genommen werden. Die Länder müssen das dafür notwendige Personal bereitstellen.

Wir erhöhen die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre. Die SPD-Bundestagsfraktion – das möchte ich betonen – hätte sich sogar vorstellen können, ein Verbot dieser Waffen für den Schießsport auszusprechen.

(Beifall des Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD])

Sie werden nämlich aus gutem Grund auch im olympischen Schießsport nicht verwendet. Ich begrüße die Neuregelung, dass die Waffenbehörde künftig nicht nur, wie bisher, nach Ablauf von drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch darüber hinaus das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen kann. Diese Regelung kann dazu führen, dass Waffenberechtigungen öfter als bisher aberkannt werden.

Auch dies kann einen Sicherheitsgewinn darstellen. Dem Bundesinnenministerium wird in Zukunft ermöglicht, im Wege von Rechtsverordnungen moderne technische Systeme der Absicherung von Waffen und Waffenschränken zu verlangen. Dies betrifft insbesondere biometrische Sicherungssysteme. Bessere Sicherung bringt mehr Sicherheit. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Entwicklung moderner Sicherungssysteme beschleunigt wird, wenn der Gesetzgeber, wie er es bei den Erbwaffen getan hat, die entsprechenden Normen setzt.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Stimmt!)

Es gibt bereits gute Ansätze für neue Sicherungssysteme. Bevor sie eingeführt werden können, müssen sie allerdings noch Marktreife erlangen.

Nach dem Amoklauf von Winnenden wurden immer wieder die Forderungen erhoben, Waffen und Munition in Privatbesitz gänzlich zu verbieten und zentral zu lagern. Diese radikale Lösung birgt meiner Meinung nach neue Sicherheitsrisiken. Die Ansammlung einer großen Zahl von Waffen und von viel Munition an einem Ort ist trotz bester Sicherung ein Anreiz für Straftäter, an Schusswaffen zu kommen; das gilt nicht nur für Amokläufer.

Es mag regionale Unterschiede geben. Die meisten Schützenheime befinden sich allerdings außerhalb von Ortschaften, vor allem im ländlichen Bereich. Dort ist eine Sicherung und Überwachung durch Ordnungsbehörden
nahezu unmöglich. Der Einbruch zweier Männer in ein Schützenhaus in Eislingen, aus dem sie Waffen entwendet und danach ein Familiendrama angerichtet haben, hat dies deutlich gemacht; dieser Fall ist vorhin schon angesprochen worden.

In diesem Zusammenhang möchte ich den Sachverständigen Hofius zitieren, der in der Anhörung ausgeführt hat:

"Insgesamt überwiegt das Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei einer zentralen Aufbewahrung legaler Schusswaffen gegenüber der gesetzmäßigen Verwahrung in Privathaushalten aus meiner Sicht sehr deutlich." So äußerte sich der Experte.

Ich halte die jetzt gefundenen Lösungen für notwendig und geeignet, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Mit ist aber klar, dass auch dadurch kein 100-prozentiger Schutz vor Amokläufen zu gewährleisten ist.

Motive und Ursachen solcher Taten sind sehr vielseitig. Der Griff zur Waffe ist nur das letzte Glied in einer langen Kette. Die tieferen Ursachen liegen sicherlich woanders. Fehlende Anerkennung in Familie und sozialem Umfeld, Kränkungen, Mobbing, Gewalterfahrungen in der Schule, psychische Fehlentwicklungen, die sich in Rachefantasien und Abkapselung von der Außenwelt steigern, die exzessive Nutzung von Computerspielen und das Zurückziehen in eine eigene virtuelle Welt sind solche Ursachen. Dagegen helfen keine Gesetze. Hier muss sich eine Kultur des Hinsehens, ein System der Hilfe und Beratung entwickeln, um ein Abdriften von jungen Menschen, vor allem von jungen Männern, zu verhindern.

Dies ist eine Aufgabe, die nicht nur die Innenpolitiker des Bundestages beschäftigen muss und die nicht mit diesen waffenrechtlichen Änderungen abgeschlossen ist. Änderungen im Waffenrecht sind nur ein kleiner Mosaikstein bei der Verhinderung oder Erschwerung von Amokläufen. Sie sind aber ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung.

Danke sehr.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat die Kollegin Ulla Jelpke von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Ulla Jelpke (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Der Amoklauf von Winnenden hat deutlich gemacht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wir alle haben die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass sich solche Tragödien nicht wiederholen.

Das ist auch die Messlatte, die die Fraktion Die Linke an den Gesetzentwurf der Bundesregierung legt. Was die Bundesregierung hier vorgelegt hat, bleibt aber weit unterhalb dessen, was notwendig ist; denn sie hat dem Druck der Lobbys nachgegeben.

Amokläufer verwenden Waffen, auf die sie direkt und unkompliziert zugreifen können. Seien es Amokläufe oder auch Massaker in Familien – die Waffen sind nicht gestohlen, sondern gehören den Tätern oder ihren meist männlichen Verwandten. Deshalb setzt die Fraktion Die Linke an diesem Punkt an und fordert: Schusswaffen raus aus den Privathaushalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit entfällt nämlich eine unmittelbare Voraussetzung für Amokläufe. Das haben übrigens auch die Angehörigen in ihrem Forderungspaket aufgeführt, Herr Wolff.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Der Fall in Eislingen spricht
aber genau dagegen, Frau Jelpke!)

Die Bundesregierung will es dagegen bei der alten Regelung belassen. Sie kündigt mehr Kontrollen an, um die sichere Lagerung von Waffen zu Hause zu prüfen. Hier stellt sich aber zunächst die Frage, woher die Kontrolleure eigentlich kommen sollen. Angesichts der 3 bis 5 Millionen Menschen, denen der Waffenbesitz erlaubt ist, handelt es sich doch um eine Mammutaufgabe.

Die Sachverständigen in der Anhörung am Montag hielten selbst Stichproben angesichts der Personalnot für nicht durchführbar. Vor diesem Hintergrund ist diese Ankündigung ein Papiertiger und hat keine praktischen Folgen.

Außerdem stellt sich die Frage, welche Befugnisse die Kontrolleure eigentlich haben sollen und ob die Unverletzlichkeit der Wohnung im Gesetz tatsächlich klar geregelt ist. Es gilt doch, Folgendes zu bedenken: Wenn ein Waffenbesitzer die Kontrolleure nicht freiwillig in seine Wohnung lassen will, aber in diesem Fall um seinen Waffenschein fürchten muss, ist es mit der Freiwilligkeit nicht weit her.

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Wofür sind Sie denn?)

Meine Damen und Herren, die Koalitionspläne enthalten durchaus Zustimmenswertes, etwa die Einführung des längst überfälligen Waffenregisters. Insgesamt werden Sie aber dem Anspruch, Amokläufen wirklich vorzubeugen, in keiner Weise gerecht. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sind Sie für oder gegen Kontrolle?)

Im Übrigen vermissen wir den Blick über das Waffenrecht hinaus. Wir müssen auch die Frage stellen, was in unserer Gesellschaft schief läuft, wenn junge Männer zu psychopathischen Mördern werden. Welche Rolle spielen Leistungsdruck in der Schule und im Arbeitsleben sowie falsche Erziehungsverläufe? Wo können psychologische Hilfestellungen verbessert und die Hemmschwellen zu ihrer Nutzung gesenkt werden? Auf diese Fragen werden mit diesem Gesetz keine Antworten gegeben. Wer sie nicht stellt, betreibt aber nur Symptompolitik.

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht überhaupt nicht darum, Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen. Das möchte ich hier ganz besonders betonen. Wir appellieren sogar an Schützenverbände und Sportvereine, konstruktiv an besseren Vorschlägen mitzuwirken, als sie uns die Regierung heute anbietet, um die Wiederholung solcher Amokläufe nach Möglichkeit auszuschließen.

Dem dient unser Antrag. Ich sage es noch einmal: Schusswaffen raus aus Privathaushalten.

(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Wohin denn? Ins Waffenlager?)

Die Waffen raus aus den Wohnungen, sie an sicheren Orten unterbringen – wir haben lange darüber diskutiert – und damit den Zugriff für Unbefugte massiv erschweren! Wir wissen natürlich auch, dass wir auf diese Weise Amokläufen und Massakern nicht gänzlich den Weg abschneiden. Auf jeden Fall würde man damit aber dafür sorgen, dass Waffen nicht mehr so leicht zugänglich sind.

Ich möchte noch einmal sagen: Gerade die Angehörigen haben sehr deutlich erklärt, dass Familienangehörige – vor allem Söhne, männliche Täter – genau wissen, wie sie an den Waffenschrank kommen, auch wenn diese in ein paar Jahren vielleicht biometrisch gesichterte Schlösser oder Ähnliches haben. Ich kann nicht einsehen, warum jemand im Haushalt Waffen haben sollte. Raus damit!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat die Kollegin Silke Stokar von Neuforn von Bündnis 90/Die Grünen.

Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir reden heute erneut über eine Verschärfung des Waffenrechts, weil wir nach dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt eine unzulängliche Verschärfung des Waffenrechts beschlossen haben. Seit Erfurt – das ist die
Realität – haben wir nicht weniger gefährliche Schusswaffen in Privathaushalten, sondern mehr.

Jetzt nach Winnenden höre ich von der Großen Koalition, von Herrn Grindel, dass sie das Waffenrecht gar nicht verschärfen will. Meine Antwort ist: Genau das machen Sie auch nicht. Auch nach dem tragischen Ereignis von Winnenden ist die Antwort der Großen Koalition an die Angehörigen – mit denen wir alle uns in einem sehr bewegenden Gespräch unterhalten haben –Wir verschärfen das Waffenrecht nicht. – Ich verstehe, dass die Waffenlobby Ihnen erneut Beifall zollt.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Sie sollten einmal die Briefe lesen,
die wir erhalten! Mit Beifall ist es da nicht weit her!)

In Winnenden – ich möchte hier nur ein Beispiel schildern – musste eine junge Referendarin sterben, weil ein Projektil die geschlossene Holztür des Klassenraums von 8 Zentimetern Dicke durchschlug, ihren Körper durchdrang und erst 8 Meter weiter im Metallrahmen einer anderen Tür stecken blieb.

Die Frage, die wir uns heute stellen sollten – wir Grüne stellen diese Frage –, ist: Wollen wir, dass Waffen wie die 9-Millimeter-Beretta, die Waffe des Täters von Winnenden, weiter als Sportwaffe zugelassen sind? Ich sage, Nein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir können die Entscheidung, was noch Sportschießen ist und wo ein unverhältnismäßiges Risiko für die öffentliche Sicherheit beginnt, nicht länger den Schützenvereinen und den Sportverordnungen überlassen. Meine Forderung ist ganz klar, dass wir im Waffengesetz definieren, was Sportwaffen sind und wo ein unverhältnismäßiges Risiko für die Bevölkerung beginnt.

Meine Damen und Herren von der Koalition, mit Ihrer Antwort – 150 Seiten Anträge – reduzieren Sie den Bestand der Waffen in Privathaushalten um keine einzige Waffe. Was Sie hier mit viel Gedöns machen, ist nichts anderes, als dass Sie ein bisschen weiße Salbe um die Waffenschränke schmieren; aber Sie räumen die Waffenschränke nicht aus.

Wir wollen, dass großkalibrige Kurzwaffen nicht länger als Sportwaffen zugelassen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eines ist in der Anhörung nämlich ganz deutlich geworden: Erst die einfache Verfügbarkeit großkalibriger Kurzwaffen ermöglichst es den potenziellen Tätern – derzeit haben über 20 labile Jugendliche in Deutschland die Fantasie, einen neuen Amoklauf zu starten –, den Tatgedanken in die Realität umzusetzen. Ich sage nach Winnenden: Auf tödliche Sportwaffen können wir verzichten. Wir sind aber nicht bereit, auf die Sicherheit unserer Kinder an den Schulen zu verzichten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu Herrn Grindel machen. Die zentrale Forderung des „Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden“ haben Sie hier verschwiegen. Sie lautet: Weg mit diesen tödlichen Waffen aus dem Sport!

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das habe ich doch gesagt!)

Sie haben hier auch die Initiative, die wir als Experten geladen haben, falsch benannt; denn diese Initiative heißt: „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ Damit ist gemeint, dass tödliche Waffen im Sport nichts zu suchen haben. Ich halte es für richtig, dass wir über diese Forderung ernsthaft diskutieren.

Eines ist an Ihnen völlig vorbeigegangen: Wir haben eine völlig neue Dimension der gesellschaftlichen Debatte über das Waffenrecht. Eltern, Lehrer und Schüler sind heute die Experten. Sie sagen: Wir wollen, dass die Schule ein angstfreier Raum bleibt, wir wollen nicht länger mit dem Risiko leben, das von einer kleinen Minderheit – nicht einmal 5 Prozent der Sportschützen schießen mit diesen Waffen – ausgeht.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Was ist mit den Jägern?
Das Problem ist das Gleiche!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie erreichen mit Ihrem Gesetzentwurf nicht einmal ansatzweise eine Reduzierung der Anzahl von Waffen. Ich finde das erbärmlich und verantwortungslos.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes.
Es liegen mehrere Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung vor, die wir zu Protokoll nehmen.

Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13423, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12597 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen.

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Der Gesetzentwurf ist mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen.

Unter Nr. 1 Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13423 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung?

– Sie müssen schon die Hand heben.

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie sind zu leise, Herr Präsident!
Oder wir sind zu laut!)

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Was war bei den Linken?

(Ute Kumpf [SPD]: Sie sind dagegen!)

Darf ich einmal die Fraktion der Linken fragen, ob sie ablehnt?

(Zuruf von der LINKEN: Entschließungsantrag der FDP?)

– Es geht um die Entschließung der Koalition.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Herr Präsident, wir möchten, dass
festgehalten wird, dass die Linke nicht mit uns gestimmt hat!
Darauf legen wir schon Wert!
Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Wir lehnen ab!)

– Sie lehnen ab.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Dann ist die Welt wieder in Ordnung!)

Die Beschlussempfehlung ist also mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13472?

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Der Entschließungsantrag ist gegen die Stimmen der FDP-Fraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13473?

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Waffengesetzes.

Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13423, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12663 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen.

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Der Gesetzentwurf ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 16/13423 fort.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/12395 mit dem Titel „Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Innenausschusses?

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Unter Nr. 4 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12477 mit dem Titel „Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung?

– Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Die Beschlussempfehlung ist wiederum mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

 

Die Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses:
(Waffenrechtliche Änderungen ab Seite 93)

Download der Drucksache 16/13423 als PDF

 

Quelle: http://www.bundestag.de/