Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 18-06-2009

 

Diese Drucksache war Grundlage der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 15. Juni 2009.

Drucksache 16(4)626 des Innenausschusses:
16_4_626__aenderungsantrag_cdu_csu_und_spd_sprengstoffgesetzes.pdf

 

Die Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses:
(Waffenrechtliche Änderungen ab Seite 93)
Download der Drucksache 16/13423 als PDF

 

Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
-16/12597-
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Inhalt:
Umsetzung von vier EG-Richtlinien in nationales Recht: Angleichung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Berechtigten mit waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen, Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung auf Personen im Bergbau sowie Verzicht auf Zuverlässigkeitsprüfungen für einen bereits behördenintern überprüften Personenkreis (Personal in Kernkraftwerken und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks), Auskunftserteilung aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister an sprengstoffrechtliche Vollzugsbehörden, Aufhebung der Bestimmungen des Waffenrechtsänderungsgesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) zu Waffentransfers in Bezug auf Drittstaaten, Wiedereinführung der Privilegierungsregelung für Waffen an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen, umfassendere Kontrolle von Gefahrguttransporten, Erweiterung der Regelungen für pyrotechnische Gegenstände, Klarstellungen und weitere Einzelregelungen;
Änderung versch. §§ Sprengstoffgesetz; Änderung weiterer sechs Gesetze und vier Verordnungen; Bekanntmachungserlaubnis Sprengstoffgesetz sowie Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Durch die Ausweitung der Tätigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung entstehen Kosten für Sachmittel in Höhe von ca. 1,89 Mio. Euro.

Europäische Impulse: Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (ABl. EG Nr. L 154, 14.06.2007, S. 1); Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 94, 05.04.2008, S. 8);
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG Nr. L 255, 30.09.2005, S. 22); Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36)

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten:
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
-16/12663-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Inhalt:
Nichtbestrafung bei Abgabe illegaler Waffen bis zum 31. Dezember 2009;
Änderung § 58 Waffengesetz

Es können Kosten entstehen.

Bezug: Amokläufe von Winnenden und Wendlingen

3. zu dem Antrag der Abgeordneten:
Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.
-16/12395-
Keine Schusswaffen in Privathaushalten - Änderung des Waffenrechts
Inhalt:
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Waffenrechts: Verbot für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten, unangekündigte Kontrollen bei Ausnahmeregelungen, Be- und Überwachung der gelagerten Waffen, getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, Einführung eines zentralen Waffenregisters sowie fälschungssichere Waffenscheine und Waffenbesitzkarten; Evaluierung des Waffenrechts unter Berücksichtigung der Effektivität der Vorschriften und der Defizite bei ihrer Kontrolle

4. zu dem Antrag der Abgeordneten:
Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
-16/12477-
Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch
Inhalt:
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform des Waffenrechts: Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften für Sportschützen und Jäger, keine Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privatwohnungen, keine Zulassung gefährlicher Handfeuerwaffen als Sportwaffen, sofortige Einführung eines zentralen Waffenregisters, Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen und Beseitigung von Vollzugsdefiziten gemeinsam mit Ländern und Kommunen

 

Das Ergebnis der Abstimmung:

Gesetzentwurf 16/12597 angenommen

Entschließungsanträge 16/12395, 16/12477, 16/13472, 16/13473 abgelehnt

Gesetzentwurf 16/12663 abgelehnt 

 

Das Ergebnis der Abstimmung:

Den Empfehlungen des Innenausschusses zum Thema Waffenrechtsverschärfungen wurde am 18-06-2009 um 21:30 Uhr im Deutschen Bundestag von den Abgeordneten der anwesenden Fraktionen durch öffentliche Abstimmungen in allen Punkten gefolgt.

 

Die Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses:
(Waffenrechtliche Änderungen ab Seite 93)

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