Kalender - Atomzeit

Sportschützen, Jäger und Waffensammler
sind die modernen Hexen von heute... !?!

 

 

Der Countdown läuft bereits:

bis zur nächsten Bundestagswahl...

Und der dann wahrscheinlich folgenden Zeitwende
für den Schießsport, die Jagd und das Waffensammeln.

Damit verbunden ist dann auch der Verlust Ihrer
Freiheitsrechte sowie Ihrer Sport- und Jagdwaffen.
(Auch Ihrer Druckluft- und Kleinkaliberwaffen !!!)

 

 

Setzen Sie ein Zeichen gegen weitere Verschärfungen des Waffengesetz !!!!

Petitionen im Deutschen Bundestag:
 
Keine Erstellung eines nationalen Waffenregisters
  
Text der Petition
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... die Erstellung eines nationalen Waffenregisters abzulehnen, da dieses Leib und Leben aller legalen Waffenbesitzer massiv gefährdet. Es bringt der Allgemeinheit keinerlei zusätzliche Sicherheit, dafür aber Kriminellen einen Katalog, wo es sich am meisten und am gefahrlosesten lohnt, sich gewaltsam mit Waffenzu versorgen. Denn eine Sicherheit für Daten, die über das Internet abrufbar sind, gibt es nicht!!!
 
Begründung
 
Bisher gibt es kein Computerprogramm, das nicht zu knacken ist. Die erfolgreichen Hackerangriffe, selbst auf das US-Verteidigungsministerium, beweisen dies!!! Hier also sollLeib und Leben gesetzestreuer Bürger auf`s Spiel gesetzt werden, weil es gerade die grundgesetzliche Aufgabe wäre, diese mit allen Mitteln zu schützen! (Artikel2 (2) des Grundgesetzes). Ein Professor eines Instituts stellte 2008 bereits fest: Hervorzuheben ist, daß bei Raub, Nötigung und räuberische Erpressung etc. Legalwaffen gar nicht verwendet werden, wie auch die Verwahrung und der Umgang mit legal erworbenen Schußwaffen kriminalpolitisch nicht relevant ist. Siehe Jahresstatistik Waffen/Sprengstoff des BKA (als Verschlußsache geführt!).
 
Nach 40 Jahren permanenter Waffengesetzverschärfung in Deutschland wird ein Nationales Waffenregister genau so wenig die öffentliche Sicherheit verbessern können, wie die Verschärfungen von und seit 1972, aber mehr Kosten, mehr Verwaltung und mehr Verdruß beim Bürger bewirken.
 
Zu den Kosten: siehe Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 18. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2011-2015.
 
Zu den Risiken: Die Affäre "WikiLeaks" beweist, daß es keine absolute Geheimhaltung gibt! In der Presse wird fortlaufend über versuchte wie erfolgreiche Hackerangriffe berichtet, u.a. betroffen der FBI als auch das BKA sowie Polizeiletztens in NRW. Aussage der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Wo immer es möglich sei,sollten Behörden und Unternehmen darauf verzichten, Datenberge über...Bürger anzulegen. Da unser Waffengesetz bisher auch immer noch Gegenstände umfaßt, die nationales wie internationales Kulturgut darstellen, wäre die Statistik auch noch für solche Kriminellen von Interesse, die sich im Kunstsektor betätigen. Damit eine zusätzliche Gefahr für die Waffensammler. Dies alles sollte Grund genug sein, den Sinn und Zweck eines Nationalen Waffenregisters zu überprüfen und Maßnahmen vorzuschlagen resp. zu veranlassen, daß die Umsetzung der Vorgabe eines solchen Nationalen Waffenregisters nicht erfolgt.
 
 
 
 
Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. halbautomatischer Waffen und Anscheinswaffen
  
Die Online-Petition im Deutschen Bundestag hat bis zum Ende der
Zeichnungsfrist am 07.02.2012 genau 22589 Mitzeichnungen erhalten
und ist
aktuell in der parlamentarischen Prüfung  
 
 
Auch wenn diese e-Petition eines Airsoftspielers bzgl. Rechtschreibung, Grammatik und Fachkenntnis viel zu wünschen übrig lässt, ist es die erste e-Petition, die "pro Waffenrecht" publiziert wurde.
 
Es geht bei der Mitzeichnung darum, den Ausschüssen, die den Gesetzesentwurf demnächst beraten, zu zeigen, dass eine größere Anzahl von Menschen gegen den Gesetzentwurf ist. Wir können leider nicht warten, bis es eine bessere Petition gibt, da in der Vergangenheit alle Pro-Waffen-Petitionen abgelehnt wurden.
 
 
Zusätzliches Informationsmaterial:
 
Einige Menschen, die gegen den Gesetzenwurf der Grünen sind, können sich nicht mit der Petition identifizieren, da sie von Fehlern und Rechtschreibung nur so strotzt.
 
Doch mit der zum Protokoll gegebenen Rede von Günter Lach (CDU) müsste sich jeder Legalwaffenbesitzer identifizieren können.

 
Kerninhalt der Rede: Der Gesetzentwurf ist abzulehnen.
 
Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sind in den Händen legaler Besitzer erwiesenermaßen ungefährlich für die Bevölkerung. Da das Führen von Feuerwaffenimitaten und Anscheinswaffen bereits verboten ist, ist es ebenfalls nicht nötig, dies doppelt zu verbieten.
 
Die Gesetzestexte und alle Reden finden Sie auf der TRIEBEL-Homepage
 
Dort sind auch die neuesten Erkenntnisse bzgl. Bremen, Armatix und
Waffensteuer
aufgeführt.
 
 
Mein Tipp:
 
Eine sehr gute Zusammenstellung der aktuellen Vorgänge finden Sie auf der Webseite des Jagdwaffennetzwerks.
 
Link zum Jagdwaffennetz

 
 
Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin:

 
Thema: Waffenrecht - Fakten statt Lügen
(am 01.02.2012 um 22:21 Uhr von Dr. Sven Dahl erstellt)
 
Ich (Anm.: Dr. Sven Dahl) würde mir eine anhand von Fakten und Tatsachen gesteuerte Diskussion über das völlig überzogene deutsche Waffen und Sprengstoffrecht wünschen anstatt der zur Zeit üblichen von linken Ideologien gesteuerten Diffamierungskampagnen. Als Sportschütze wird man von gewissen politischen Kreisen automatisch in die rechte Ecke abgeschtoben und als potentieller Amokläufer verunglimpft - die sachlichen Fakten zeigen aber ein ganz anderes Bild.
 
Link zum Dialog
 
 
 
Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren Politiker,

als legaler, rechtstreuer Waffenbesitzer und Bürger dieses Landes rege ich an, den für die Gruppe der legalen Waffenbesitzer in Deutschland seit der letzten Novellierung des Waffengesetzes nicht mehr uneingeschränkt gültigen Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 GG wieder uneingeschränkt herzustellen. Es kann nicht sein, daß für uns legale Waffenbesitzer in diesem Land NICHT uneingeschränkt Gültigkeit hat, was für jeden anderen Bürger dieses Landes und sogar Verbrecher wie Schwerkriminelle, Kinderschänder, Räuber, Mörder und Diebe etc. gilt.

Für jeden normalen Bürger oder auch Verbrecher benötigt die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss für das Betreten oder das Durchsuchen einer Räumlichkeit, der legale Waffenbesitzer jedoch, der seine Waffen ordnungsgemäß verwahrt, muss zu jeder Zeit "verdachtsunabhängige" Kontrollen in seiner Wohnung zulassen.

Dies entspricht keinesfalls meiner Auffassung des Gleichheitsgrundsatzes und den Absichten der Verfasser unseres Grundgesetzes.

 
Link zum Dialog
 
 
Petition in der Bremischen Bürgerschaft:

 
Petition: L 18/76 - Einführung einer Waffensteuer
(Ende der Mitzeichnungsfrist: 23.03.2012)
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit grossem Bedauern habe ich vernommen das die SPD in Ihrer Bürgerschaft sich wohl auf Grund der leeren Haushaltskassen jetzt bei den Legalwaffenbesitzern um finanzielle Unterstützung bemüht.
 
Und dies in Form der geforderten "Waffensteuer" unter dem Vorwand zur öffentlichen Sicherheit beizutragen.
 
Dies ist aus folgenden Gründen abzulehnen.
 
1.Da es sich hierbei um eine gesetzeswidrige "Erdrosselungssteuer" handelt ist eine derartige Verordnung rechtlich nicht haltbar. Konkret dahingehend weil es einer Kommune schlichtweg nicht gestattet ist durch die Auferlegung einer immensen Steuerlast auf ein bestimmtes Hab und Gut, die betreffenden Personen finanziell so unter Druck zu setzen auf Ihre Habe zu verzichten.
 
Beispiel überhöhte Hundesteuer: Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, der sowohl seiner Höhe wegen als auch wegen des Belastungsunterschiedes zum Steuersatz für "normale" Hunde die Aufwandsbereitschaft der örtlichen Gemeinschaft signifikant verfehlt und damit die Erzielung von Einnahmen praktisch verhindert, ist als formenmissbräuchliche Abgabenregelung von der Besteuerungskompetenz des Art. 105 Abs. 2 a) GG nicht gedeckt.
(Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10308/05.OVG)
 
Schon allein aus diesem Grund ist der Vorschlag der Bremer SPD abzulehnen.
 
Dies wäre der erste Schritt in eine Diktatur, in der alles was nicht gewünscht ist, derart besteuert wird das die Besitzer der Habe darauf verzichten müssen und es sich nur hochgestellte Persönlichkeiten leisten können ein bestimmtes Gut zu besitzen. Hier greift zudem der Gleichbehandlungsgrundsatz nachdem jedem die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu ermöglichen ist, unabhängig seiner Herkunft, seines Standes oder Ranges.
 
Als nächstes könnten dann Hunde, Angelruten, Tennis und Golfschläger, Zweitwohnungen, Urlaubsreisen usw. derart hoch besteuert werden das sich nur noch wenige privilegierte Personen in diesem Land bestimmte Güter leisten können.
 
Dies ist Abzulehnen.

 
Link zur beendeten ePetition

 

  Aktuelle Nachträge  

 

Bremer Senat kippt geplante Waffensteuer
Aus dem WESER-KURIER vom 20.03.2012

Bremen. Die Waffensteuer ist gescheitert. Der Senat hat am Dienstag einen entsprechenden Bericht verabschiedet und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Stattdessen will die Stadt künftig Gebühren von 120 bis 150 Euro je Kontrolle erheben.

Der Senat hat am Dienstag einen zweiseitigen Bericht verabschiedet und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Darin wird begründet, warum das Kabinett eine Steuer auf Schusswaffen für nicht praktikabel hält: Wahrscheinlich würden Aufwand und fiskalischer Nutzen demnach in keinem günstigen Verhältnis stehen.

Die Stadt Stuttgart, schreibt der Senat, hat die Einführung einer Waffensteuer bereits geprüft und ist gleichfalls zu diesem Ergebnis gekommen. Zweitens sieht der Senat bei einer Waffensteuer ein „erhebliches Prozessrisiko“.

 

Bürgerpetition gegen Waffensteuer erledigt
Aus dem WESER-KURIER vom 26.04.2012, Seite 8

Bremen. Der Petitionsausschuss der Bürgerschaft hat Einsprüche von Bürgern gegen die zunächst geplante Einführung einer Waffensteuer in Bremen gestern für erledigt erklärt.

Da die Steuer vom Tisch ist, habe sich auch die Massenpetition mit knapp 30000 Unterzeichnern erübrigt, heißt es aus dem Ausschuss. Ursprünglich war auf Vorstoß der SPD-Fraktion eine Steuer von rund 300 Euro je Schusswaffe im Gespräch. Dagegen hatte es von Sportschützen und Jägern heftige Proteste gegeben.

Stattdessen will die Stadt demnächst eine geringere Kontrollgebühr einführen, um Waffenmissbrauch vorzubeugen.

   

 

 


 


 

Die Geschichte wiederholt sich leider:

 

  • Es gibt in diesem Land wieder Menschen,

die von Presse, Funk und Fernsehen in „Goebbels-Manier“ diffamiert werden. Weil sie ein Hobby haben, das von diesen „Journalisten“ nicht akzeptiert wird.

  • Es gibt in diesem Land wieder ehrliche, unschuldige Menschen,

die damit rechnen müssen, daß morgens um 6 Uhr die Polizei in ihre Wohnung will. Weil für sie das Grundrecht der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ nur noch eingeschränkt gilt!

  • Es gibt in diesem Land wieder Menschen,

die Angst um ihr ehrlich erworbenes Eigentum haben müssen. Weil für sie das Grundrecht auf Eigentum nicht mehr gilt!

  • Es gibt in diesem Land wieder Organisationen und Bündnisse,

die diffamieren diese ehrlichen, unschuldigen Menschen als potentielle Mörder und Amokläufer! Weil sie erst DANN einen Grund haben, schärfere Gesetze gegen diese Menschen zu fordern.

  • Es gibt in diesem Land wieder Parteien,

die stellen diese Menschen GENERELL als Gefahr für unsere Sicherheit dar. Weil ihnen eingeschränkte Grundrechte noch nicht ausreichen und sie Gesetze wie in Polizeistaaten einführen wollen!

  • Es gibt in diesem Land wieder Politiker,

die zu FEIGE sind, sich schützend vor diese Menschen zu stellen. Weil sie Angst um ihre Karriere haben.

  • UND: Es gibt in diesem Land wieder Menschen,

die finden das alles richtig und korrekt! Weil es ja Recht und Ordnung ist. Und weil es ja NUR „die Anderen“ betrifft.

 

ABER:

Wer unschuldige Menschen als Mörder und Amokläufer diffamiert, sie als Gefahr für unsere Sicherheit bezeichnet, und damit einverstanden ist, daß für diese Menschen die Grundrechte nicht mehr gelten, der hätte 1933 auch die braune Uniform angezogen!!!

 

Und Sie?

- SIE wissen überhaupt nicht wer hier gemeint ist???
- Dann sollten SIE sich schnellstens kundig machen!!!
- Damit 
SIE nicht eines schönen Tages sagen müssen:

"Das habe ICH alles nicht gewusst...!"

 

 

 

Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann...
 
  • ...ist er mindestens 18 oder gar 25 Jahre alt
     
  • ...ist er voll geschäftsfähig
     
  • ...wurde sein großer Strafregisterauszug von der waffenrechtlichen
        Behörde
    überprüft und ist "sauber" - und das bevor er die erste
        Waffe oder Munition anschaffen durfte. Diese Überprüfung wird
        regelmässig wiederholt
     
  • ...hat er sicher keine Trunkenheitsfahrt oder mehrfache
        Ordnungswidrigkeiten begangen (und wird dies auch nicht tun)
     
  • ...musste er sich vor einer Kauferlaubnis durch die waffenrechtliche
        Behörde
    einen zugelassenen und genormten Waffenschrank bzw.
        Safe anschaffen
     
  • ...musste er eine Haftpflichtversicherung nachweisen
     
  • ...muß er mindestens ein Jahr Mitglied in einem staatlich
        anerkannten Schießsportverband sein
     
  • ...muß er regelmäßig und nachprüfbar über die gesamte Dauer
        trainieren
     
  • ...hat er eine Prüfung über Gesetze, Technik und Handhabung mit
        Waffen ablegen müssen (Waffensachkundeprüfung)
     
  • ...musste er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen
        und zwar bei dem / bei der:
     
                 - Schießsportverein bzw. Schießsportverband
                 - waffenrechtlichen Behörde
     
  • ...musste er auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte
        einen Antrag stellen und zwar bei dem / bei der:
     
                 - Schießsportverein bzw. Schießsportverband
                 - waffenrechtlichen Behörde
     
  • ...ist jede seiner Waffen bei der waffenrechtlichen Behörde mit
        Seriennummer und Datum registriert
     
  • ...hat er für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits über
        500,-EUR ausgegeben, bevor er überhaupt die Erlaubnis bekam
        eine Sportwaffe anschaffen zu dürfen
     
  • ...würde er alle Waffen sofort abgeben müssen, wenn er schon
        im geringsten Umfang mit dem Gesetz in Konflikt kommt
 
Wenn ihr Nachbar also ein Sportschütze ist, können sie sicher sein, daß neben ihnen einer der bestmöglich überprüften und gesetzestreuesten sowie verantwortungs-vollsten Menschen wohnt!

 


 

Legalwaffenrisiko nahezu Null

     Ein Beitrag aus den Nachrichten des Deutschen Waffen-Jounals "DWJ"

Die Gefahr, in Deutschland durch eine legal besessene Schusswaffe aus dem Leben zu scheiden, liegt bei ca. 0,00027 bis 0,00056 Promille.

In seiner Ausgabe vom 18. Oktober 2011 befasste sich das Blatt "Kölner Stadtanzeiger" auf Seite 14 unter Überschrift „Von Ängsten und Wahrscheinlichkeiten“ mit dem Risiko, durch irgendeine Gewalteinwirkung ums Leben zu kommen.

  • 0,42 Promille (1 : 2392)
    sei die Gefahr, durch irgend ein Tötungsdelikt das Leben zu verlieren
     
  • 0,14 Promille (1 : 7272)
    sei die Gefahr, durch einen Suizid aus dem Leben zu scheiden
     
  • 0,05 Promille (1 : 215.000)
    sei die Gefahr, durch eine Schusswaffe ums Leben zu kommen
     

Was dort nicht zu lesen war, hat der niedergelassene Internist Gregor Wensing für das DWJ jetzt aber ergänzt:

Bei 0,00027 Promille (1 : 3.725.000) bis 0,00056 Promille  (1 : 1.778.000) liegt das Risiko, in Deutschland durch eine legal besessene Schusswaffe ums Leben zu kommen, wobei hier auch der Einsatz von Polizeiwaffen und Waffen von sonstigen Sicherheitskräften mitgezählt sind. Die Zahl ist so klein, daß hier keine genauere Aussage möglich ist...

Die „gefühlte Gefahr“ hat den Zahlen zufolge nichts mit der Realität zu tun.

Dazu passt auch sehr gut die Antwort von Herr Dr. Ehrhart Körting, Senator für Inneres und Sport in Berlin, auf eine "Kleine Anfrage" (KA16-15734) von René Stadtkewitz im Berliner Abgeordnetenhaus am 15. August 2011.

In dieser Antwort bestätigt Herr Dr. Ehrhart Körting indirekt, daß der legale, private Waffenbesitz keinerlei Delikrelevanz hat (zumindest in Berlin):

"Der Waffenbehörde sind aufgrund beabsichtigter bzw. durchgeführter Widerrufsverfahren sieben Vorgänge – jeweils zwei in den Jahren 2004, 2005 und 2007, einer im Jahr 2011 – bekannt, in denen legale Waffenbesitzer ihre Schusswaffen tatsächlich missbräuchlich verwendet haben."

Aber lesen Sie selbst: Kleine_Anfrage_16-15734.PDF

 

Lesen Sie bitte dazu passt auch den Bericht der Zeitschrift "Focus" in der Ausgabe Nr. 27/2011:

Übrigens: 5% der genannten 0,2% Straftaten sind dann nur noch 0,01%

 

 

Die Verhältnismässigkeit der Dinge

Bei den Bundesligaspielen (1. und 2. Liga) des Deutschen Fussballbundes (DFB)wurden alleine im Jahr 2008 von der Polizei knapp 1,4 Millionen Arbeitsstunden geleistet und dabei genau 4577 Straftaten registriert.

Fußballspiele waren im Jahre 2008 die Ursache von ca. 40 Prozent der insgesamt 127 länderübergreifenden Großeinsätze der Polizei.

Alleine die Personalkosten für Polizeieinsätze am Rande von Fussballspielen betrugen bundesweit 80 Millionen Euro.

Und das Ganze natürlich ohne dass ein Verein oder Spieler jemals an den Kosten der Polizeieinsätze beteiligt worden wäre. Für die Kosten haben selbstverständlich alle Steuerzahler aufzukommen. Ob man nun Fussball mag oder nicht...

Den regelmässig und intensiv von den Waffenbehörden überprüften legalen Waffenbesitzern möchte man für eine verdachtsunabhängige bzw. anlasslose Aufbewahrungskontrolle in seiner Wohnung (in etwa vergleichbar mit einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" beim PKW) jetzt neuerdings eine sehr saftige Gebührenrechnung ausstellen. Je nach Bundesland, Landkreis oder Ort in unterschiedlicher Höhe, teilweise bis zu 400,- EUR für eine einzige Kontrolle.

In der neuen, durch den Bundesrat am 04. November 2011 verabschiedeten, "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz" (WaffVwV) ist für diese Aufbewahrungskontrolle unter Punkt 36.7 folgendes vermerkt:

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden. 

Verweigert ein legaler Waffenbesitzer diese Aufbewahrungskontrolle in seiner Wohnung unter Berufung auf das Grundgesetz Art. 13 GG "Unverletzlichkeit der Wohnung", geht er die Gefahr ein, dass ihm deshalb seine Zuverlässigkeit und damit dann auch seine Waffen entzogen werden.

So viel zu den gebührenpflichtigen Aufbewahrungskontrollen und der Verhältnismässigkeit.

Ich frage mich ernsthaft, warum man angesichts der oben genannten Zahlen und Straftaten gerade gegen uns legale Waffenbesitzer (Sportschützen, Jägern oder Sammlern) so eine Front macht und uns verteufelt, als wären wir die modernen Hexen von heute...

 

 

Aktuelle Themen :

Grün-Rot: Angriff auf Schützen, Jäger und Altbesitzer: Waffenrecht im Grün-Roten Koalitionsvertrag in BaWü: "Verbot von GK-Kurzwaffen für den Privatbesitz"

152. Sitzung des Deutschen Bundestages, 19.01.2012  Erste Lesung des Gesetzentwurfes (Drs. 17/7732) der Grünen Bundestagsfraktion: "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Schutz vor Gefahren für Leib und  Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen."

Deutscher Bundestag - Petitionen:
"Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffenrechts
bzgl. halbautomatischer Waffen und Anscheinswaffen
vom 19.11.2011"

FvLW legte am 22.07.2010 Verfassungsbeschwerde ein - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage aber am
31.01.2012 einstimmig und ohne Begründung abgelehnt

Antrag der Bremer SPD und der Grünen vom 17.01.2012:
  "Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer (Anm.: 300,- EUR pro Waffe und Jahr) in Bremen einführen"

Nachtrag: Bremer Senat kippt geplante Waffensteuer

Offener Brief von Katja Triebel vom 02.12.2011
wegen der geplanten Waffensteuer an die Bremer SPD

Der Innenausschuss des Bundestages berät am
Mittwoch dem 23.03.2012 über den Gesetzentwurf
(Drs. 17/7732) der Grünen Bundestagsfraktion:
 
"
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Schutz vor Gefahren für Leib und  Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische
Schusswaffen."

   

 

Von Waffen, Amokläufen,
Gotcha-Spielen und Gewalt

Ein Vortrag von Wolfgang Dicke
Gewerkschaft der Polizei
Beauftragter für Waffentechnik und Waffenrecht

Es macht sich immer gut, einen Vortrag mit einem Zitat zu beginnen. Das macht Eindruck, weil es glauben macht, der Referent sei besonders schlau. Also tue ich das auch und zitiere Bismarck:

„Der Bürger schläft besser,
wenn er bei Würsten und Gesetzen nicht weiß,
wie sie entstehen.“

Das gilt auch für die jüngste Änderung des Waffengesetzes. Wer sich mit der Materie näher beschäftigt, kommt zu einem fatalen Schluss:

Wenn die Art und Weise, wie das Waffengesetz wieder einmal geändert wurde, symptomatisch ist für die allgemeine Gesetzgebung, dann macht man besser das Trapper-Diplom und zieht nach Kanada.

Bevor wir uns mit der jüngsten Änderung näher beschäftigen, will ich einen
Grundsatz betonen, der nach meiner Meinung zu Recht das Waffenrecht bestimmen muss:

Die öffentliche Sicherheit hat Vorrang vor privaten Interessen.

Eines gilt aber auch: Private Vorlieben bzw. Abneigungen können nicht Maßstab der Gesetzgebung sein.

  • ob man also den Schießsport mag oder nicht
  • ob man privat Waffen mag oder nicht
  • ob man die Jagd mag oder nicht
  • ob man Gotcha-Spiele mag oder nicht

das alles kann nicht die Gesetzgebung bestimmen...

Das habe nicht ich so festgestellt, das hat der SPD-Innenpolitiker Dr. Dieter Wiefelspütz in einem Interview im Zusammenhang mit der Debatte um die Änderung des Waffengesetzes festgestellt. Recht hat er...

 

Hier der komplette Vortrag als PDF

 



Waffengesetze 1972/1973 und 2001

Am 22.06.1972 wurde im Zuge der Beratungen des am 01.01.1973 in Kraft getretenen 1. bundeseinheitlichen Waffengesetzes die ursprüngliche und auch heute noch gültige Zielstellung des Waffenrechts im Deutschen Bundestag wie folgt verkündet:

 

Dr. Schneider (CDU/CSU), Nürnberg

Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle bewusst sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher, bürokratischer Handhabung missbraucht oder auch nur fehlgebraucht werden.

[...]

Die größte Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Lande wäre dann heraufbeschworen, wenn dem zuverlässigen, gesetzestreuen Bürger durch allzu kleinliche Bedürfnisprüfungen der Erwerb einer Schusswaffe unangemessen erschwert würde, der Staat sich aber seinerseits außerstande sähe, den illegalen Waffenbesitz unter Kontrolle zu bringen. Einen solchen Zustand könnte und wollte, wie ich fest überzeugt bin, in diesem Hause niemand verantworten.

 

Soweit die graue Theorie, die gelebte Praxis sieht leider oft komplett anders aus:

  • Illegale Waffen sind das zentrale Problem in der Waffenkriminalität
  • Sportschützen und Jäger werden mit teils völlig kleinlichen und bürokratischen Regelungen überzogen, die in keinster Weise die Sicherheit erhöhen und ihnen lediglich ihr Hobby erschweren bzw. vermiesen sollen!
 
 
Die Änderung des WaffG 2001
 
Hier ein bemerkenswerter Satz aus der ersten Begründung zum neuen WaffG aus dem Jahr 2001, der dann aber später wieder klamm heimlich entfernt worden ist:

 
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden und daher in der Hand von Bürgern kaum geduldet werden können.

Die zuständigen Beamten hatten sich offenbar verplappert und zu erkennen gegeben, wessen Geistes Kind sie sind...

 

 

Weitere Informationsseiten:

Das ist eine kleine Auswahl an Internetseiten, die allen Interessierten eine umfassende Möglichkeit der Information und Meinungsbildung zu den Themen Legalwaffen und Waffenrecht bieten:

 

 

 

Ein paar Lesetipps :

 

   - Die größten Irrtümer rund um den legalen Waffenbesitz

   - Ich bin stolz ein Sportschütze zu sein...

   - Gründe für die maßlose Überschätzung des Amokrisikos

   - Denkschrift zur Diskussion um die Verschärfung des Waffenrechts

   - Offener Brief an das "Aktionsbündnis Winnenden" 

   - Ein Kommentar von Beate Meier-Kühne vom JagdWaffenNetz 

  

 

Deutschland sucht den Waffen-Narr

Von Benedikt Krainz | 8. Februar 2011

Noch nie war es so leicht, ein “Superstar” zu werden, wie heute. Gegen dünne Piepsstimmchen hilft ausgefeilte Elektronik, ein paar hippe Tanzschritte lassen sich auch trampelfüßigen Grobmotorikern beibringen und ein Heer von Stylisten, Visagisten und sonstigen …isten sorgt auch noch für ein mehr oder weniger ansprechendes bzw. interessantes Äußeres und die persönliche Note. Fertig ist der Superstar.

Also ungefähr so, als wenn ich meinen bald 15 Jahre alten 90 PS-Automatik-Tigra neu lackieren lasse, dicke Schlappen aufziehe, zwei große Plüschwürfel an den Innenspiegel hänge und dann davon träume, dass ich nun einen Supersportwagen fahre, der in einem Atemzug mit Maserati & Co. genannt wird.

Ähnlich inflationär wie vom “Superstar” wird hierzulande vom “Waffennarr” gesprochen und geschrieben. Hier werden an den potenziellen Waffennarr-Aspiranten von den Medien noch weniger Ansprüche gestellt, als an seine Superstar-Kollegen von der singenden Zunft. Nicht mal scharfe Waffen muss der “Waffennarr” besitzen.

Diesen und weitere lesenswerte Artikel finden Sie hier...

 

 

 

 

 

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 Diese Webseite wurde zuletzt aktualisiert am 29-04-2012 um 12:30 Uhr

 

   

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